Haftung bei Unmöglichkeit. Soweit die Lieferung oder Leistung unmöglich ist, haftet unser Romantik Hotel in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Unmöglichkeit beschränkt sich der Anspruch des Romantik Gastes auf Schadensersatz neben und/oder statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen insgesamt auf 5 % des Wertes der Lieferung/Leistung. Weitergehende Ansprüche des Romantik Gastes wegen Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung sind - auch nach Ablauf einer unserem Romantik Hotel etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden (siehe Abs. 3) begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall nach S. 1 gegeben ist. Das Recht des Romantik Gastes zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Romantik Gastes ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Haftung bei Unmöglichkeit. Soweit die Lieferung oder Leistung unmöglich ist, haftet unser Romantik Hotel in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Unmöglichkeit beschränkt sich der Anspruch des Romantik Gastes auf Schadensersatz neben und/oder statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen insgesamt auf 5 % des Wertes der Lieferung/Leistung. Weitergehende Ansprüche des Romantik Gastes wegen Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung sind - auch nach Ablauf einer von unserem Romantik Hotel etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden (siehe Abs. 3) begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall nach S. 1 gegeben ist. Das Recht des Romantik Gastes zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Romantik Gastes ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Haftung bei Unmöglichkeit. Soweit die Lieferung oder Leistung unmöglich ist, haftet unser Romantik Hotel die Hirschenhotels Parsberg GmbH in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Unmöglichkeit beschränkt sich der Anspruch des Romantik Gastes auf Schadensersatz neben und/oder statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen insgesamt auf 5 % des Wertes der Lieferung/Leistung. Weitergehende Ansprüche des Romantik Gastes wegen Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung sind - auch nach Ablauf einer von unserem Romantik Hotel etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden (siehe Abs. 3) begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall nach S. 1 gegeben ist. Das Recht des Romantik Gastes zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Romantik Gastes ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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