Haftung der Mieterin/des Mieters. Die Mieterin/der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie/er oder ihre/seine Mitarbeiter, Dozenten, oder Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet die Mieterin/der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemä- ßen Umgang entstanden sind. Der Mieterin/dem Mieter wird empfohlen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mind. 000.000 €) für Sach- und Personenschäden ab- zuschließen.
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Samples: Nutzungsvereinbarung
Haftung der Mieterin/des Mieters. Die Mieterin/der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie/er oder ihre/seine Mitarbeiter, Dozenten, Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet die Mieterin/der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen Einrichtungsgegen- ständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemä- ßen unsachgemäßen Umgang entstanden sind. Der Mieterin/dem Mieter wird empfohlen empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mind. 000.000 €) € für Sach- und Personenschäden ab- zuschließenPersonenschäden) abzuschließen.
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Samples: Raumnutzungsvereinbarung
Haftung der Mieterin/des Mieters. Die Mieterin/der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie/er oder ihre/seine Mitarbeiter, Dozenten, oder Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet die Mieterin/der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemä- ßen Umgang entstanden sind. Der Mieterin/dem Mieter wird empfohlen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mind. 000.000 €) für Sach- und Personenschäden ab- zuschließenabzuschließen.
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Samples: Nutzungsvereinbarung
Haftung der Mieterin/des Mieters. Die Mieterin/der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie/er oder ihre/seine Mitarbeiter, Dozenten, Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an während der Veranstaltung Nutzung verursachen. Insbesondere haftet die Mieterin/der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen Einrichtungsgegen ständen und technischer Ausstattung der Mieträumeüberlassenen Bereiche, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemä- ßen unsachgemäßen Umgang entstanden sind. Der Mieterin/dem Mieter wird empfohlen empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mind. 000.000 €) für Sach- und Personenschäden ab- zuschließenabzuschließen.
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Samples: Sportplatznutzungsvertrag
Haftung der Mieterin/des Mieters. Die Mieterin/der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie/er oder ihre/seine Mitarbeiter, Dozenten, Mitarbeiter/-innen oder sons- tige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet die Mieterin/der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemä- ßen unsachgemäßen Umgang entstanden sind. Der Mieterin/dem Mieter wird empfohlen empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mind. 000.000 €) € für Sach- und Personenschäden ab- zuschließenPersonenschäden) abzuschließen.
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Samples: Raumnutzungsvereinbarung
Haftung der Mieterin/des Mieters. Die Mieterin/der Der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie/er oder ihre/seine Mitarbeiter, Dozenten, Mitarbeiter oder sonstige Vertragspartner sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet die Mieterin/der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemä- ßen unsachgemäßen Umgang entstanden sind. Der Mieterin/dem Dem Mieter wird empfohlen empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mind. 000.000 €) € für Sach- und Personenschäden ab- zuschließenPersonenschäden) abzuschließen.
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Samples: Raumnutzungsvereinbarung
Haftung der Mieterin/des Mieters. Die Mieterin/der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie/er oder ihre/seine Mitarbeiter, Dozenten, Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet die Mieterin/der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemä- ßen unsachgemäßen Umgang entstanden sind. Der Mieterin/dem Mieter wird empfohlen empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung Veranstaltungshaftpflicht- versicherung mit ausreichender Deckungssumme (mind. 000.000 €) € für Sach- und Personenschäden ab- zuschließenPersonenschäden) abzuschließen.
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Samples: Mietvertrag
Haftung der Mieterin/des Mieters. Die Mieterin/der Mieter haftet für für alle Personen- oder SachschädenSachschäden, die sie/er oder ihre/seine Mitarbeiter, Dozenten, Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet die Mieterin/der Mieter für Schäden für Schäden an Einrichtungsgegenständen Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der MieträumeMieträume, die durch fahrlässigen fahrlässigen bzw. unsachgemä- ßen unsachgemäßen Umgang entstanden sind. Der Mieterin/dem Mieter wird empfohlen empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mind. 000.000 €) für € für Sach- und Personenschäden ab- zuschließenPersonenschäden) abzuschließen.
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Samples: Raumnutzungsvereinbarung