Mietpreise Musterklauseln

Mietpreise. Es gelten die Preise der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste.
Mietpreise. Es gelten die Preise der jeweils vereinbarten Mietkonditionen.
Mietpreise. 3.1. Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Bei der Preisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtigt. 3.2. Die Mietpreise beinhalten Teil-/Vollkaskoversicherung (mit der entsprechenden Selbstbeteiligung siehe Ziffer 6), sowie Wartungsreparaturen (siehe Ziffer 11.), die während der Mietzeit anfallen, soweit diese nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind. Kraftstoff- und Betriebskosten gehen, wenn während der Mietdauer benötigt, zu Lasten des Mieters. 3.3. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch ein Verschulden des Vermieters verursacht worden. Stellplatz-, Maut- und Fährgebühren trägt der Mieter.
Mietpreise. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Mietpreise schließen ein: - die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, - Wartungsdienst, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen, - Haftpflichtversicherung, Teil- und Vollkasko-Versicherung jeweils mit Selbstbeteiligung gemäß Ziffer 11, wie umseitig vermerkt, - 200 Frei-km je Miettag, wenn umseitig nicht anders vermerkt. Der Mietpreis berechnet sich bis zur Fahrzeugrückgabe an den Vermieter am vertraglich vereinbarten Rückgabeort. Die Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeiten bzw. zur vereinbarten Zeit. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis laut Vertrag zu zahlen. In Fällen verspäteter Rückgabe, soweit sie nicht auf höherer Gewalt beruhen, werden pro angefangene Stunde 25,-- €, ab der vierten Stunde der doppelte Mietpreis laut Preisliste je Verspätungstag berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens (z.B. aufgrund von verzögerungsbedingten Schadensersatzansprüchen der Folgemieter) behält sich der Vermieter vor. Es steht dem Mieter frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Mietpreise. (1) Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die angegebenen Preise sind Abholpreise (ab Lager Schwabach) und beziehen sich auf eine Mietdauer von einem Veranstaltungstag. (2) Alle von der B.O.S. genannten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Steuern. (3) Der Mietartikel wird nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen, sofern die B.O.S. hierzu keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung gibt. Bei Verstoß gegen die Bedingung behält sich die B.O.S. vor, dem Mieter einen weiteren Mietzins in Rechnung zu stellen. (4) Die vereinbarte Miete versteht sich ausschließlich für den gebuchten Artikel selbst. Alle weiteren Kosten für Auf- und Abladen, Auf- und Abbau, Transport, Versicherung, Befestigung, Betriebsstoffe usw. werden gesondert berechnet. (5) Die B.O.S. ist berechtigt, zusätzliche Mieten in Rechnung zu stellen, wenn der Verleihartikel nicht spätestens einen Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin in dem Lager der B.O.S. in Schwabach zur Verfügung steht.
Mietpreise. Es gelten die in der Preisliste bzw. auf dem Bestellschein oder im Onlineshop ausgewiesenen Mietpreise zum jeweiligen Vertragsbeginn. Sofern nicht anders dargestellt, ist zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten.
Mietpreise a) Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. b) Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich ohne jeden Abzug und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. c) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Kosten für Anlieferung, Montage, Demontage und Abholung des Mietgegenstands zum und vom Veranstaltungsort, sowie die Kosten für das Verteilen des Mietmobiliars am Veranstaltungsort nicht im Mietpreis ent- halten und werden gesondert berechnet. Der Mietzins wird bei der Abholung/Anlieferung fällig.
Mietpreise. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Im Rahmen des Mietpreises sind pro Tag 300 Kilometer inklusive. Bei Mehrkilome- tern werden pro Kilometer 25ct berechnet. Es wird eine Service-Pauschale von 50 € pro Mietfahrzeug fällig. Der Mieter ist verpflichtet, eine Kaution in Höhe 300 € zu zahlen. Die Zahlung der Kaution erfolgt durch Belastung einer Kreditkarte und wird nach Beendigung des Mietvertrages zurückerstattet. Der Vermieter wird nach Rückgabe des Fahrzeugs, unter Berücksichtigung der Ansprüche aus dem Mietvertrag, die Kaution abrechnen und den verbleibenden Betrag auszahlen. Der Mieter trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Ver- kehrswege (insbesondere etwaige anfallende Mautgebühren nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz) und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erforderlichen Mitwirkungspflichten. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, mit Ausnahme der Kfz-Steuer und der Rundfunkbeiträge. Bei Zahlungsaufforderungen, die aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Mieters durch den Vermieter getragen wer- den müssen, werden dem Mieter neben den Gebühren und Bußgeldern zusätzlich 30 € Bearbeitungsgebühr, sofern der Mieter seine Mitwirkungspflicht nicht wahrnimmt, in Rechnung gestellt.
Mietpreise. • 4.1 Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Bei der Preisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtigt. • 4.2 Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20% auf den Mietpreis, aber mindestens 250 € zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Mietbeginn fällig. Sollte der Betrag bis dahin nicht eingegangen sein, wird dies als Rücktritt angesehen und die in Punkt 4.3 vereinbarten Rücktrittskosten berechnet. Liegt der Vertragsabschluss weniger als 21 Tage vor Mietbeginn oder der Mietpreis unter 250 € wird der Mietpreis ohne Anzahlung in voller Höhe sofort fällig. • 4.3 Bei Vertragsrücktritt vor dem vereinbarten Mietbeginn werden folgende Anteile des Mietpreises berechnet: o Bis zu 60 Tage 25%, o bis zu 42 Tage 40%, o bis zu 21 Tage 60%, o bis zu 14 Tage 80%, o bis zu 1 Tag 90%, o bei Nichtabholung 100%. Wird das Wohnmobil erst nach dem vereinbarten Termin oder gar nicht abgeholt, bleibt das Wohnmobil bis zur Beendigung der Mietzeit für den Mieter reserviert, Ansprüche auf Mietpreiskürzung bleiben ausgeschlossen. Bei Rücktritt, Xxxxxxxxx oder Annahme eines Ersatzmieters, welche dem Vermieter obliegt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 150 € berechnet. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung schützen. • 4.4 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gelingt es dem Vermieter das Fahrzeug anderweitig zu vermieten, wird die eingegangene Miete aus dieser Vermietung, unter Berücksichtigung einer Servicepauschale in Höhe von 150 €, auf den Mietpreis angerechnet. • Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangene Stunde eine Stundenpauschale von 30 €, ab drei Stunden der doppelte Mietpreis je Verspätungstag berechnet, Schadenersatzansprüche eines unmittelbaren Nachmieters trägt der Mieter. Der Nachweis eines nicht entstandenen Schadens bleibt dem Mieter unbenommen.
Mietpreise. (1) Alle Angebote sind unverbindlich. Die angegebenen Preise sind Abholpreise (Lager Stuttgart) und beziehen sich auf eine Mietdauer von 1-5 Tagen, ausgenommen hiervon sind Konzert- und Veranstaltungsabsperrungen. (2) Alle von KSEVENT genannten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (3) Der Mietartikel wird nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Zeit zu Verfügung gestellt. Eine Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen sofern KSEVENT hierzu keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung gibt. Bei Verstoß gegen die Bedingung behält sich KSEVENT vor, dem Mieter einen weiteren Mietzins in Rechnung zu stellen. (4) Die vereinbarte Miete versteht sich ausschließlich für den gebuchten Artikel. Alle weiteren Kosten für Auf- und Abladen, Auf- und Abbau, Bedienpersonal, Transport, Versicherung, Befestigung, Betriebsstoffe usw. werden gesondert berechnet. Dies gilt auch für das Ein- und Ausräumen von Mobiliar, bei der Anlieferung und Abholung von Zelten durch KSEVENT. (5) KSEVENT ist berechtigt, zusätzliche Mieten in Rechnung zu stellen, wenn der Mietartikel nicht spätestens einen Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin im Lager von KSEVENT in Stuttgart zu Verfügung steht.