Common use of Haftung der Schule Clause in Contracts

Haftung der Schule. o Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die Systemfunktionen den speziellen An- forderungen des Nutzers entsprechen, oder dass das System fehlerfrei oder ohne Unter- brechung läuft. Aufgrund der begrenzten Ressourcen können insbesondere die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen nicht garantiert werden. o Die Integrität und die Vertraulichkeit der gespeicherten Daten kann insbesondere bei der Speicherung außerhalb des pädagogischen Netzes durch die Schule nicht garantiert wer- den. (vgl. Punkt 4 Datenschutz und Datensicherheit) o Die Schule haftet vertraglich im Rahmen ihrer Aufgaben als Systembetreiber nur, soweit ihr, den gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder Dienstverpflichteten ein vorsätzli- ches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Schule sowie ihrer jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Dienstverpflichteten bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgan- genen Gewinns ausgeschlossen.

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Samples: ebbk-essen.de, ebbk-essen.de, ebbk-essen.de

Haftung der Schule. o Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die Systemfunktionen den speziellen An- forderungen Anforderun- gen des Nutzers entsprechen, entsprechen oder dass das System fehlerfrei oder ohne Unter- brechung Unterbrechung läuft. Aufgrund der begrenzten Ressourcen können insbesondere die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen nicht garantiert werden. o Die Integrität und die Vertraulichkeit der gespeicherten Daten kann können insbesondere bei der Speicherung Spei- cherung außerhalb des pädagogischen Netzes durch die Schule nicht garantiert wer- denwerden. (vgl. Punkt 4 4. Datenschutz und Datensicherheit) o Die Schule haftet vertraglich im Rahmen ihrer Aufgaben als Systembetreiber nur, soweit ihr, den gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder Dienstverpflichteten ein vorsätzli- ches vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Schule sowie so- wie ihrer jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Dienstverpflichteten bei Vermögensschäden Ver- mögensschaden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer unvorher- sehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgan- genen entgangenen Gewinns ausgeschlossen.

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Samples: gesamtschule-bad-driburg.de, www.schule-unter-der-iburg.de

Haftung der Schule. o Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die Systemfunktionen den speziellen An- forderungen Anforderungen des Nutzers entsprechen, entsprechen oder dass das System fehlerfrei oder ohne Unter- brechung Unterbrechung läuft. Aufgrund der begrenzten Ressourcen können insbesondere die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen nicht garantiert werden. o Die Integrität und die Vertraulichkeit der gespeicherten Daten kann insbesondere bei der Speicherung außerhalb des pädagogischen Netzes durch die Schule nicht garantiert wer- denwerden. (vgl. Punkt 4 Datenschutz und Datensicherheit) o Die Schule haftet vertraglich im Rahmen ihrer Aufgaben als Systembetreiber nur, soweit ihr, den gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder Dienstverpflichteten ein vorsätzli- ches vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Schule sowie ihrer jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Dienstverpflichteten bei Vermögensschäden Vermögensschaden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgan- genen entgangenen Gewinns ausgeschlossen.

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Samples: www.gs-badmeinberg-belle.de, www.gym-hbm.de

Haftung der Schule. o Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die Systemfunktionen den speziellen An- forderungen Anforderungen des Nutzers entsprechen, entsprechen oder dass das System fehlerfrei oder ohne Unter- brechung Unterbrechung läuft. Aufgrund der begrenzten Ressourcen können insbesondere die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen nicht garantiert werden. o Die Integrität und die Vertraulichkeit der gespeicherten Daten kann insbesondere insbe- sondere bei der Speicherung außerhalb des pädagogischen Netzes durch die Schule nicht garantiert wer- denwerden. (vgl. Punkt 4 Datenschutz und Datensicherheit) o Die Schule haftet vertraglich im Rahmen ihrer Aufgaben als Systembetreiber nur, soweit ihr, den gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder Dienstverpflichteten ein vorsätzli- ches vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Schule sowie ihrer jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Dienstverpflichteten bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgan- genen entgangenen Gewinns ausgeschlossen.

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Samples: www.gesamtschule-kamen.de

Haftung der Schule. o Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die Systemfunktionen den speziellen An- forderungen Anfor- derungen des Nutzers entsprechen, entsprechen oder dass das System fehlerfrei oder ohne Unter- brechung Unterbrechung läuft. Aufgrund der begrenzten Ressourcen können insbesondere die jederzeitige Verfügbarkeit Verfügbar- keit der Dienstleistungen nicht garantiert werden. o Die Integrität und die Vertraulichkeit der gespeicherten Daten kann können insbesondere bei der Speicherung außerhalb des pädagogischen Netzes durch die Schule nicht garantiert wer- denwerden. (vgl. Punkt 4 4. Datenschutz und Datensicherheit) o Die Schule haftet vertraglich im Rahmen ihrer Aufgaben als Systembetreiber nur, soweit ihr, den gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder Dienstverpflichteten ein vorsätzli- ches vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Schule sowie ihrer jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Dienstverpflichteten Dienstver- pflichteten bei Vermögensschäden Vermögensschaden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere MangelfolgeschädenMangelfol- geschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgan- genen Gewinns entgangenen Ge- winns ausgeschlossen.

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Samples: gesamtschule-bad-driburg.de

Haftung der Schule. o Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die Systemfunktionen den speziellen An- forderungen Anforderun- gen des Nutzers entsprechen, entsprechen oder dass das System fehlerfrei oder ohne Unter- brechung Unterbrechung läuft. Aufgrund Auf- grund der begrenzten Ressourcen können insbesondere die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen Dienst- leistungen nicht garantiert werden. o Die Integrität und die Vertraulichkeit der gespeicherten Daten kann können insbesondere bei der Speicherung Spei- cherung außerhalb des pädagogischen Netzes durch die Schule nicht garantiert wer- denwerden. (vgl. Punkt 4 Datenschutz 4. Da- tenschutz und Datensicherheit) o Die Schule haftet vertraglich im Rahmen ihrer Aufgaben als Systembetreiber nur, soweit ihr, den gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder Dienstverpflichteten ein vorsätzli- ches vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Schule sowie ihrer jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Dienstverpflichteten bei Vermögensschäden Vermö- gensschaden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer unvorhersehba- rer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgan- genen entgangenen Gewinns ausgeschlossen.

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Samples: www.schule-unter-der-iburg.de

Haftung der Schule. o Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die Systemfunktionen den speziellen An- forderungen Anforderungen des Nutzers entsprechen, entsprechen oder dass das System fehlerfrei oder ohne Unter- brechung Unterbrechung läuft. Aufgrund der begrenzten begrenz- ten Ressourcen können insbesondere die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen nicht garantiert werden. o Die Integrität und die Vertraulichkeit der gespeicherten Daten kann insbesondere bei der Speicherung außerhalb au- ßerhalb des pädagogischen Netzes durch die Schule nicht garantiert wer- denwerden. (vgl. Punkt 4 Datenschutz und Datensicherheit) o Die Schule haftet vertraglich im Rahmen ihrer Aufgaben als Systembetreiber nur, soweit ihr, den gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder Dienstverpflichteten ein vorsätzli- ches vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Schule sowie ihrer jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Dienstverpflichteten bei Vermögensschäden Vermögensschaden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere MangelfolgeschädenMangelfolge- schäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgan- genen entgangenen Gewinns ausgeschlossenausgeschlos- sen.

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