Common use of Haftung des Ausstellers Clause in Contracts

Haftung des Ausstellers. 17.1 Der Aussteller haftet – insbesondere bei im Ausland von ihm erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren – nicht für die Möglichkeit, die Umsatzsteuer oder ähnliche Steuern zurückzuerhalten oder als Vorsteuer absetzen zu können. 17.2 Die Haftung des Ausstellers ist außer in Fällen der (i) schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (d.h. einer Pflicht deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) und (iii) des Vorsatzes, der Arglist oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Im Falle von (iii) ist auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Unter denselben Voraussetzungen ist die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Ausstellers und der Partner sowie Akzeptanzstellen gegenüber dem Kunden ausgeschlossen. Als Erfüllungsgehilfen im Sinne dieser Bestimmungen gelten auch die jeweiligen Betreiber und Mitarbeiter der jeweiligen Akzeptanzstellen; soweit es sich nicht um leitende Mitarbeiter der jeweiligen Akzeptanzstellen handelt, gelten diese als einfache Erfüllungsgehilfen. 17.3 Im Falle von Sach- und Vermögensschäden ist der Umfang der Haftung des Ausstellers, seiner Partner, der Akzeptanzstellen und seiner Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions for Bp Fuel Cards, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung des Ausstellers. 17.1 1617.1 Der Aussteller haftet – insbesondere bei im Ausland von ihm erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren – nicht für die Möglichkeit, die Umsatzsteuer oder ähnliche Steuern zurückzuerhalten oder als Vorsteuer absetzen zu können. 17.2 Die Haftung des Ausstellers ist außer in Fällen der (i) schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (d.h. einer Pflicht deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) und (iii) des Vorsatzes, der Arglist oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Im Falle von (iii) ist auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Unter denselben Voraussetzungen ist die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Ausstellers und der Partner sowie Akzeptanzstellen gegenüber dem Kunden ausgeschlossen. Als Erfüllungsgehilfen im Sinne dieser Bestimmungen gelten auch die jeweiligen Betreiber und Mitarbeiter der jeweiligen Akzeptanzstellen; soweit es sich nicht um leitende Mitarbeiter der jeweiligen Akzeptanzstellen handelt, gelten diese als einfache Erfüllungsgehilfen. 17.3 Im Falle von Sach- und Vermögensschäden ist der Umfang der Haftung des Ausstellers, seiner Partner, der Akzeptanzstellen und seiner Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions