Haftung Des Karteninhabers. 6.1. Der KI haftet unter Berücksichtigung eines allfälligen Mitverschuldens der card complete für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge aufgrund der Nutzung einer verlorenen oder ge- stohlenen als Zahlungsinstrument verwendeten Karte oder für missbräuchliche Verfügun- gen mit der als Zahlungsinstrument verwendeten Karte, sofern bei card complete ein Schaden infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorganges aufgrund der Nutzung eines verlorenen oder gestohlenen oder aufgrund der missbräuchlichen Verwendung eines Zah- lungsinstrumentes entstanden ist: 6.1.1. bei Herbeiführung des Schadens infolge leicht fahrlässiger Verletzung seiner Sorgfalts- pflichten bis zu einem Höchstbetrag von EUR 50,–. 6.1.2. bei Herbeiführung des Schadens infolge grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung seiner Sorgfaltspflichten oder Ermöglichung in betrügerischer Absicht höchstens bis zur Höhe des tatsächlich verursachten Schadens wobei unter der Verletzung von Sorgfalts- pflichten im Sinne des Punktes 6.1.1. und des Punktes 6.1.2. ein Verstoß gegen die Bedin- gungen für Ausgabe und Nutzung der Karte zu verstehen ist. 6.2. Der KI haftet jedenfalls dann nicht nach Punkt 6.1.1., wenn 6.2.1. der Verlust, der Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments für den KI vor einer Zahlung nicht bemerkbar war oder 6.2.2. der Verlust durch Handlungen oder Unterlassungen eines Angestellten oder eines Agenten der card complete oder einer Stelle, an die Tätigkeiten ausgelagert werden, verursacht wurde. 6.3. Abweichend von Punkt 6.1. ist der KI card complete nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn card complete beim Zahlungsvorgang keine starke Kundenauthentifizierung (Punkt 3.4.) verlangt, es sei denn, der KI hat in betrügerischer Absicht gehandelt. 6.4. Ab dem Einlangen der Anzeige des Verlustes, des Diebstahls, der missbräuchlichen Ver- wendung oder der sonstigen nicht autorisierten Nutzung des Zahlungsinstrumentes bei card complete (bei von card complete früher veranlasster Kartensperre ab dieser) wird der KI von jeglicher Haftung für missbräuchliche Verfügungen, welche ab dem Einlangen der vorgenannten Anzeige (bei von card complete früher veranlasster Kartensperre ab dieser) erfolgen, befreit, es sei denn, der KI hat in betrügerischer Absicht gehandelt. 6.5. Der KI haftet auch dann nicht für Schäden gemäß Punkt 6.1., wenn diese dadurch verur- sacht wurden, dass card complete die unverzügliche Anzeige des Verlustes, des Dieb- stahls, der missbräuchlichen Verwendung oder der sonstigen nicht autorisierten Nutzung des Zahlungsinstrumentes nicht ermöglicht hat oder jegliche Nutzung des Zahlungsinstru- mentes nach erfolgter Anzeige nicht ausgeschlossen hat, es sei denn, der KI hat in betrü- gerischer Absicht gehandelt. 6.6. Bei einer allfälligen Aufteilung der Schadenstragung zwischen card complete und dem KI sind insbesondere die Art der personalisierten Sicherheitsmerkmale sowie die Umstände, unter denen der Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung des Zahlungsin- struments stattgefunden hat, zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn der KI den Schaden infolge vorsätzlicher Verletzung seiner Sorgfaltspflichten oder in betrügerischer Absicht herbeigeführt hat. 6.7. Für Kartenverträge, die mit Unternehmern im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geschlossen wurden, kommt Punkt 6.2., 6.3. und die Haftungsbeschränkung des Punkt 6.1.1. nicht zur Anwendung.
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Samples: Card Framework Agreement, Rahmenvereinbarung Für Airplus Visa Corporate Cards, Rahmenvereinbarung Für Airplus Visa Corporate Cards
Haftung Des Karteninhabers. 6.1. Der KI haftet unter Berücksichtigung eines allfälligen Mitverschuldens der card complete für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge aufgrund der Nutzung einer verlorenen oder ge- stohlenen als Zahlungsinstrument verwendeten Karte oder für missbräuchliche Verfügun- gen Verfügungen mit der als Zahlungsinstrument verwendeten Karte, sofern soferne bei card complete ein Schaden infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorganges aufgrund der Nutzung eines verlorenen oder gestohlenen oder aufgrund der missbräuchlichen Verwendung eines Zah- lungsinstrumentes entstanden ist:
6.1.1. bei Herbeiführung des Schadens infolge leicht fahrlässiger Verletzung seiner Sorgfalts- pflichten Sorgfaltspflichten bis zu einem Höchstbetrag von EUR 50,–.150,-.
6.1.2. bei Herbeiführung des Schadens infolge grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung seiner Sorgfaltspflichten oder Ermöglichung in betrügerischer Absicht höchstens bis zur Höhe des tatsächlich verursachten Schadens wobei unter der Verletzung von Sorgfalts- pflichten im Sinne des Punktes 6.1.1. und des Punktes 6.1.2. ein Verstoß gegen die Bedin- gungen für Ausgabe und Nutzung der Karte zu verstehen istSchadens.
6.2. Der KI haftet jedenfalls dann nicht nach Punkt 6.1.1., wenn
6.2.1. der Verlust, der Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments für den KI vor einer Zahlung nicht bemerkbar war oder
6.2.2. der Verlust durch Handlungen oder Unterlassungen eines Angestellten oder eines Agenten der card complete oder einer Stelle, an die Tätigkeiten ausgelagert werden, verursacht wurde.
6.3. Abweichend von Punkt 6.1. ist der KI card complete nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn card complete beim Zahlungsvorgang keine starke Kundenauthentifizierung (Punkt 3.4.) verlangt, es sei denn, der KI hat in betrügerischer Absicht gehandelt.
6.4. Ab dem Einlangen der Anzeige des Verlustes, des Diebstahls, der missbräuchlichen Ver- wendung Verwendung oder der sonstigen nicht autorisierten Nutzung des Zahlungsinstrumentes bei card complete (bei von card complete früher veranlasster Kartensperre Kartensper- re ab dieser) wird der KI von jeglicher Haftung für missbräuchliche Verfügungen, welche ab dem Einlangen der vorgenannten vorgenann- ten Anzeige (bei von card complete früher veranlasster Kartensperre ab dieser) erfolgen, befreit, es sei denn, der KI hat in betrügerischer Absicht gehandelt.
6.56.3. Der KI haftet auch dann nicht für Schäden gemäß Punkt 6.1., wenn diese dadurch verur- sacht verursacht wurden, dass card complete die unverzügliche Anzeige des Verlustes, des Dieb- stahlsDiebstahls, der missbräuchlichen Verwendung oder der sonstigen nicht autorisierten Nutzung des Zahlungsinstrumentes nicht ermöglicht hat oder jegliche Nutzung des Zahlungsinstru- mentes Zahlungsinstrumentes nach erfolgter Anzeige nicht ausgeschlossen hat.
6.4. Die Haftungsbefreiung des KI gemäß der Punkte 6.2. und 6.3. findet nicht statt, es sei denn, wenn der KI hat in betrü- gerischer betrügerischer Absicht gehandeltgehandelt hat.
6.66.5. Bei einer allfälligen Aufteilung der Schadenstragung zwischen card complete und dem KI sind insbesondere die Art der personalisierten Sicherheitsmerkmale sowie die Umstände, unter denen der Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung des Zahlungsin- struments Zahlungsinstruments stattgefunden hat, zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn der KI den Schaden infolge vorsätzlicher Verletzung seiner Sorgfaltspflichten oder in betrügerischer Absicht herbeigeführt hat.
6.7. Für Kartenverträge, die mit Unternehmern im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geschlossen wurden, kommt Punkt 6.2., 6.3. und die Haftungsbeschränkung des Punkt 6.1.1. nicht zur Anwendung.
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Samples: Austrian Miles & More World Business Mastercard® Rahmenvereinbarung, Austrian Miles & More World Business Mastercard® Rahmenvereinbarung
Haftung Des Karteninhabers. 6.111.1. Der KI haftet Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Berücksichtigung eines allfälligen Mitverschuldens Verwendung der card complete Karte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. Bei Gemeinschaftskonten haften alle Kontoinhaber für die im Zusammenhang mit der/den Karten entstehen- den Verbindlichkeiten solidarisch.
11.2. Beruht der nicht autorisierte Zahlungsvorgänge aufgrund Zahlungsvorgang auf der Nutzung einer verlorenen oder ge- stohlenen als Zahlungsinstrument verwendeten missbräuchli- chen Verwendung der Karte oder für missbräuchliche Verfügun- gen mit unter Verwendung von personalisierten Sicher- heitsmerkmalen (Unterschrift, PIN, Passwörter und mobileTAN), so ist der als Zahlungsinstrument verwendeten KarteKontoinhaber dem Kreditinstitut zum Ersatz des gesamten Schadens ver- pflichtet, sofern bei card complete ein Schaden der dem Kreditinstitut infolge eines des nicht autorisierten Zahlungsvorganges aufgrund der Nutzung eines verlorenen oder gestohlenen oder aufgrund der missbräuchlichen Verwendung eines Zah- lungsinstrumentes Zahlungs- vorganges entstanden ist:
6.1.1. bei Herbeiführung des Schadens infolge leicht fahrlässiger , wenn er oder der Karteninhaber ihn in betrügeri- scher Absicht ermöglicht hat oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung seiner Sorgfalts- pflichten bis zu einem Höchstbetrag von EUR 50,–.
6.1.2. bei Herbeiführung des Schadens infolge grob fahrlässiger einer oder vorsätzlicher Verletzung seiner Sorgfaltspflichten oder Ermöglichung in betrügerischer Absicht höchstens bis zur Höhe des tatsächlich verursachten Schadens wobei unter der Verletzung von Sorgfalts- pflichten im Sinne des Punktes 6.1.1. und des Punktes 6.1.2. ein Verstoß gegen mehrerer Bestimmungen dieser Sonderbedingungen für die Bedin- gungen für Ausgabe und Nutzung der Karte zu verstehen istherbeigeführt hat. Wurden diese Pflichten und Bestimmungen vom Konto-/Karteninhaber nur leicht fahrläs- sig verletzt, so ist seine Haftung für den Schaden auf den Betrag von EUR 50,– beschränkt.
6.211.3. Der KI haftet jedenfalls dann Erfolgte die nicht nach Punkt 6.1.1.autorisierte Verwendung der Karte, wenn
6.2.1. nachdem der Karteninhaber den Verlust, der Diebstahl oder die Diebstahl, eine missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments für den KI vor einer Zahlung oder eine andere nicht bemerkbar war oder
6.2.2autorisierte Nutzung der Karte dem Kreditinstitut angezeigt hat, so ist Punkt 11.2. der Verlust durch Handlungen oder Unterlassungen eines Angestellten oder eines Agenten der card complete oder einer Stelle, an die Tätigkeiten ausgelagert werden, verursacht wurde.
6.3. Abweichend von Punkt 6.1. ist der KI card complete nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn card complete beim Zahlungsvorgang keine starke Kundenauthentifizierung (Punkt 3.4.) verlangtanzuwenden, es sei denn, wenn der KI hat Karteninhaber in betrügerischer Absicht gehandelt.
6.4. Ab dem Einlangen der Anzeige des Verlustes, des Diebstahls, der missbräuchlichen Ver- wendung oder der sonstigen nicht autorisierten Nutzung des Zahlungsinstrumentes bei card complete (bei von card complete früher veranlasster Kartensperre ab dieser) wird der KI von jeglicher Haftung für missbräuchliche Verfügungen, welche ab dem Einlangen der vorgenannten Anzeige (bei von card complete früher veranlasster Kartensperre ab dieser) erfolgen, befreit, es sei denn, der KI hat in betrügerischer Absicht gehandelt.
6.5. Der KI haftet auch dann nicht für Schäden gemäß Punkt 6.1., wenn diese dadurch verur- sacht wurden, dass card complete die unverzügliche Anzeige des Verlustes, des Dieb- stahls, der missbräuchlichen Verwendung oder der sonstigen nicht autorisierten Nutzung des Zahlungsinstrumentes nicht ermöglicht hat oder jegliche Nutzung des Zahlungsinstru- mentes nach erfolgter Anzeige nicht ausgeschlossen hat, es sei denn, der KI hat in betrü- gerischer Absicht gehandelt.
6.6. Bei einer allfälligen Aufteilung der Schadenstragung zwischen card complete und dem KI sind insbesondere die Art der personalisierten Sicherheitsmerkmale sowie die Umstände, unter denen der Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung des Zahlungsin- struments stattgefunden hat, zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn der KI den Schaden infolge vorsätzlicher Verletzung seiner Sorgfaltspflichten oder in betrügerischer Absicht herbeigeführt gehandelt hat.
6.711.4. Für KartenverträgeUnternehmer haften für Schäden, die mit Unternehmern im Sinne dem Kreditinstitut aus der Ver- letzung der in diesen Sonderbedingungen festgelegten Sorgfaltspflichten durch den/die Inhaber einer Karte, die zum Konto des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geschlossen wurdenUnternehmers ausge- geben wurde, kommt Punkt 6.2entstehen, bei jeder Art des Verschuldens des Karteninhabers betraglich bis zu dem vereinbarten Kartenlimit., 6.3. und die Haftungsbeschränkung des Punkt 6.1.1. nicht zur Anwendung.
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Samples: Sonderbedingungen Für Die Oberbank Mastercard Kreditkarte