Haftung des Kontoinhabers ab Sperranzeige. Sobald der Bank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst der Verlust oder Diebstahl der digitalen Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der digitalen Karte oder der Authentifizierungselemente angezeigt wurde, übernimmt die Bank alle danach durch Kartenverfügungen entstehenden Schäden. Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Kontoinhaber auch die nach der Sperranzeige nach Nummer 7.2 a) entstehenden Schäden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorvertragliche Informationen
Haftung des Kontoinhabers ab Sperranzeige. Sobald der Bank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst der Verlust oder Diebstahl der digitalen Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der digitalen Karte oder der Authentifizierungselemente angezeigt wurde, übernimmt die Bank alle danach durch Kartenverfügungen entstehenden Schäden. Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Kontoinhaber Konto- inhaber auch die nach der Sperranzeige nach Nummer 7.2 a) entstehenden entste- henden Schäden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen