HAFTUNG DES LOGISTIKDIENSTLEISTERS Musterklauseln

HAFTUNG DES LOGISTIKDIENSTLEISTERS. 4. 1. Wenn die vom Logistikdienstleister empfangenen Güter, ggfs. in ihrer Verpackung, dem Auftraggeber/dem Empfänger nicht in demselben Zustand wie bei der Annahme, bzw. im vereinbarten Zustand zurückgegeben werden, haftet der Logistikdienstleister nur für den entstandenen Schaden und den materiellen Verlust, insofern diese die Folge eines Fehlers oder der Fahrlässigkeit des Logistikdienstleisters, seiner Vertreter, seiner Angestellten, seines Personals und/oder seiner Subunternehmer sind und insofern es sich nicht um einen Fall von höherer Gewalt oder um einen anderen der in diesen A.B.L.D. vermerkten Fälle handelt . Die Beweislast dafür, dass der Schaden und/oder der Verlust zwischen dem in diesen A.B.L.D. vermerkten Zeitpunkt der Annahme und der Lieferung entstanden ist (sind), obliegt dem Auftraggeber.
HAFTUNG DES LOGISTIKDIENSTLEISTERS. 1. Vorbehaltlich höherer Gewalt und den übrigen Bestimmungen in diesen Bedingungen haftet der Logistikdienstleister für die Beschädigung und/oder den Verlust von Sachen, die bzw. der während des Zeitraums von der Entgegennahme bis zur Auslieferung entstanden ist. Der Logistikdienstleister haftet nicht für Schäden infolge der Nichterfüllung seitens des Auftraggebers von irgendeiner Pflicht, die dem Auftraggeber aufgrund dieses Vertrags oder gesonderter Verträge und der für beide Vertragspartner geltenden Bedingungen entsteht.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.