Haftung des Reisevermittlers. 10.1. Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbe- schreibung des Pauschalreiseveranstalters erheblich abweicht. 10.2. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus § 651x BGB oder der schuldhaften Verlet- zung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Von Reiseleistungen, Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen
Haftung des Reisevermittlers. 10.1. Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Pauschalreise oder Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbe- schreibung Leistungsbeschreibung des Pauschalreiseveranstalters Reiseveranstalters oder Leistungserbringers erheblich abweicht.
10.2. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus § 651x BGB oder der schuldhaften Verlet- zung Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
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Samples: Allgemeine Vermittlungsbedingungen (Avb) Für Die Vermittlung Von Reiseleistungen
Haftung des Reisevermittlers. 10.111.1. Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbe- schreibung Leistungsbeschreibung des Pauschalreiseveranstalters erheblich abweicht.
10.211.2. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus § 651x BGB oder der schuldhaften Verlet- zung Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
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Haftung des Reisevermittlers. 10.111.1. Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang Zusam- menhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen ausdrückli- chen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbe- schreibung Leistungsbeschreibung des Pauschalreiseveranstalters erheblich abweichtab- weicht.
10.211.2. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus § 651x BGB oder der schuldhaften Verlet- zung schuldhaf- ten Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Vermittlung Von Schiffsreisen
Haftung des Reisevermittlers. 10.111.1. Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung Zusiche- rung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbe- schreibung des Pauschalreiseveranstalters erheblich abweicht.
10.211.2. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus § 651x BGB oder der schuldhaften Verlet- zung Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden vor- stehenden Bestimmungen unberührt.
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Haftung des Reisevermittlers. 10.1. Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Ver- einbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Pauschalreiseveranstaltern.
10.2. Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbe- schreibung des Pauschalreiseveranstalters erheblich abweicht.
10.210.3. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus § 651x BGB oder der schuldhaften Verlet- zung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Haftung des Reisevermittlers. 10.111.1. Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückli- che Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Pauschalreiseveranstaltern.
11.2. Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang Zusammen- hang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen dies- bezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbe- schreibung Leistungsbeschreibung des Pauschalreiseveranstalters erheblich abweicht.
10.211.3. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus § 651x BGB oder der schuldhaften Verlet- zung Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
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Haftung des Reisevermittlers. 10.1. Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbe- schreibung Leistungsbeschreibung des Pauschalreiseveranstalters Pauschalreise- veranstalters erheblich abweicht.
10.2. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus § 651x BGB oder der schuldhaften Verlet- zung Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung des Reisevermittlers. 10.1. Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückli- che Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Pauschalreiseveranstaltern.
10.2. Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang Zusammen- hang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen dies- bezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbe- schreibung Leistungsbeschreibung des Pauschalreiseveranstalters erheblich abweicht.
10.210.3. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus § 651x BGB oder der schuldhaften Verlet- zung Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
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Samples: Reisevermittlungsbedingungen
Haftung des Reisevermittlers. 10.111.1. Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von Ver- trägen mit den zu vermittelnden Pauschalreiseveranstaltern.
11.2. Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbe- schreibung Leistungsbeschreibung des Pauschalreiseveranstalters Pauschalreiseveran- stalters erheblich abweicht.
10.211.3. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus § 651x BGB oder der schuldhaften Verlet- zung Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Von Reiseleistungen