Haftung für eingebrachte Sachen. Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,- sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 10.000,00 im Hotelsafe oder bis zu einem Wert von € 800,00 im Zimmersafe aufbewahrt werden. Der Beherbergungsbetrieb empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Xxxx nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Beherbergungsbetriebs gelten vorstehende Ziff. 7.1 Abs. 2 bis 4 entsprechend.
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Haftung für eingebrachte Sachen. Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,- sowie 3.500,-sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 10.000,00 im Hotelsafe oder bis zu einem Wert von € 800,00 im Zimmersafe aufbewahrt werden. Der Beherbergungsbetrieb empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Xxxx nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Beherbergungsbetriebs gelten vorstehende Ziff. 7.1 Abs. 2 bis 4 entsprechend.
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