Common use of Haftung für Mängel in Material, Konstruktion und Ausführung Clause in Contracts

Haftung für Mängel in Material, Konstruktion und Ausführung. Der Lieferant verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers alle Teile der Lieferungen des Lieferanten, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach seiner Xxxx auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten, sofern er nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Der Lieferant trägt im Rahmen der Verhältnismässigkeit die Kosten der Nachbesserung, soweit sie die üblichen Transport-, Personal-, Reise- und Aufenthaltskosten sowie die üblichen Kosten für den Ein- und Ausbau der defekten Teile nicht übersteigen.

Appears in 12 contracts

Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen

Haftung für Mängel in Material, Konstruktion und Ausführung. Der Lieferant verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers alle Teile der Lieferungen des Lieferanten, die nachweisbar nachweis- bar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist Gewährleistungs- frist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach seiner Xxxx auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten, sofern er nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Der Lieferant trägt im Rahmen der Verhältnismässigkeit die in sei- nem Werk anfallenden Kosten der Nachbesserung. Ist die Nach- besserung nicht im Werk des Lieferanten möglich, werden die da- mit verbundenen Kosten, soweit sie die üblichen Transport-, Personal-, Reise- und Aufenthaltskosten sowie die üblichen Kosten für den Ein- und Ausbau der defekten Teile nicht übersteigen, vom Besteller ge- tragen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung für Mängel in Material, Konstruktion und Ausführung. Der Lieferant verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung Auf- forderung des Bestellers alle Teile der Lieferungen des Lieferanten, die nachweisbar infolge schlechten schlech- ten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach seiner Xxxx auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten, sofern er nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Der Lieferant trägt im Rahmen der Verhältnismässigkeit die in seinem Werk anfallenden Kosten der Nachbesserung. Ist die Nachbesserung nicht im Werk des Lieferanten möglich, werden die damit verbundenen Kosten, soweit sie die üblichen Transport-, Personal-, Reise- und Aufenthaltskosten Aufent- haltskosten sowie die üblichen Kosten für den Ein- und Ausbau der defekten Teile nicht übersteigen, vom Besteller getragen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Haftung für Mängel in Material, Konstruktion und Ausführung. Der Lieferant verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung Auffor- derung des Bestellers alle Teile der Lieferungen des Lieferanten, die nachweisbar infolge schlechten MaterialsMa- terials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach seiner Xxxx auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten, sofern er nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Der Lieferant trägt im Rahmen der Verhältnismässigkeit die Kosten der Nachbesserung, soweit sie die üblichen Transport-, Personal-, Reise- und Aufenthaltskosten sowie die üblichen Kosten für den Ein- und Ausbau der defekten Teile nicht übersteigen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Haftung für Mängel in Material, Konstruktion und Ausführung. Der Lieferant verpflichtet sich, auf schriftliche bei schriftlicher Aufforderung des Bestellers alle Teile der Lieferungen des Lieferanten, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach seiner Xxxx auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten, sofern er nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Der Lieferant trägt im Rahmen der Verhältnismässigkeit die in seinem Werk anfallenden Kosten der Nachbesserung. Ist die Nachbesserung nicht im Werk des Lieferanten möglich, soweit sie werden die üblichen Transport-damit verbundenen Zusatzkosten, Personal-wie Transport, Reise- Hin- und Aufenthaltskosten Rückreise und Übernachtung(en), Demontage sowie die üblichen Kosten für den Ein- und Ausbau Montage der defekten Teile nicht übersteigenvom Besteller getragen.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions