Common use of Haftung für sonstige Ansprüche Clause in Contracts

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen, Neuwagen Verkaufsbedingungen, Neuwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. Ab- schnitt III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. V. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IVII. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. V. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug Teil seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte Inhal- te oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. („Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.) 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen VerjährungsfristenVI. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IVIII. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 4 und 4 entsprechend5entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Samples: Kaufvertrag

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung Be- reitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. Ab-schnitt III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. . 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel" geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristenverjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt Ab- schnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend " ab- schließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche Schadenser- satzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel", Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und der Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug Neu- fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen digi- talen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen Dienstleistun- gen die gesetzlichen gesetzliche Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche Schadens- ersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VIIVI. "Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel" geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „III "Lieferung und Lieferverzug" abschließend geregelt. Für sonstige sonstigen Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. "Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.und 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. V. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IVII. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. V. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug Teil seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder und digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Samples: KFZ Reparaturbedingungen

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IVIII. „Lieferung und Lieferverzug" abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Samples: Kaufvertrag

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. : Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel" geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. . 2. : Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug" abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel", Ziffer 3 und 4 entsprechend. . 3. : Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § S 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des KäufersKäufers (, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt Ab- schnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend ab- schließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche Schadenser- satzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und RechtsmängelSachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung Bereitsstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen Dientleistungen ist, wobei das Neufahrzeug Neu- fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen digi- talen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen Dienstleistun- gen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug Neu- fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. : Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. . 2. : Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. . 3. : Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel Sach- mängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt Ab- schnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend ab- schließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche Schadenser- satzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler oderdigitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug Neu-fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel Sach- mängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und LieferverzugLiefer- verzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch 3.WennderKäufereinVerbraucherimSinnevon§13BGBist,undVertragsgegenstandauch die Bereitstellung digitaler Bereitstellungdigitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen istDienstleistungenist, wobei das Neufahrzeug Neufahr- zeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen Dienstleistun-gen die gesetzlichen Vorschriften der §§ §327 ff BGB.

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