Common use of Haftung für sonstige Ansprüche Clause in Contracts

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Die Haftung des Verkäufers in den Fällen der Unmöglichkeit ist in Abschnitt VIII. „Haftung des Verkäufers im Falle der Unmöglichkeit“ geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 2 und 3 entsprechend.

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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug" abschließend geregelt. Die Haftung des Verkäufers in den Fällen der Unmöglichkeit ist in Abschnitt VIII. „Haftung des Verkäufers im Falle der Unmöglichkeit“ geregelt. 3. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 2 letzter Satz, Ziffern 6 und 3 7 entsprechend.

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Samples: Sales Contracts

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für 1.Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die 2.Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Die Haftung des Verkäufers in den Fällen der Unmöglichkeit ist in Abschnitt VIII. „Haftung des Verkäufers im Falle der Unmöglichkeit“ geregelt. Für 3.Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 2 3, 4 und 3 5 entsprechend.

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Samples: Sales Contract

Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VIIVIII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. . 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. V. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Die Haftung des Verkäufers in den Fällen der Unmöglichkeit ist in Abschnitt VIIIIX. „Haftung des Verkäufers im Falle der Unmöglichkeit“ geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVIII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 2 und 3 entsprechend.

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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen