Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Die Haftung des Verkäufers in den Fällen der Unmöglichkeit ist in Abschnitt VIII. „Haftung des Verkäufers im Falle der Unmöglichkeit“ geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 2 und 3 entsprechend.
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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen
Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ " abschließend geregelt. Die Haftung des Verkäufers in den Fällen der Unmöglichkeit ist in Abschnitt VIII. „Haftung des Verkäufers im Falle der Unmöglichkeit“ geregelt.
3. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 2 letzter Satz, Ziffern 6 und 3 7 entsprechend.
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Samples: Sales Contracts
Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für 1.Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Die 2.Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Die Haftung des Verkäufers in den Fällen der Unmöglichkeit ist in Abschnitt VIII. „Haftung des Verkäufers im Falle der Unmöglichkeit“ geregelt. Für 3.Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 2 3, 4 und 3 5 entsprechend.
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Samples: Sales Contract
Haftung für sonstige Ansprüche. 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VIIVIII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. .
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. V. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Die Haftung des Verkäufers in den Fällen der Unmöglichkeit ist in Abschnitt VIIIIX. „Haftung des Verkäufers im Falle der Unmöglichkeit“ geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVIII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 2 und 3 entsprechend.
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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen