Haftung für - und von - Dritten Musterklauseln

Haftung für - und von - Dritten. Zu den Dienstleistungen von DEGIRO gehört, dass DEGIRO dem Kunden Zugang zu den Dienstleistung en vieler Dritter weltweit verschafft, wie z.B. Börsen, Zentralverwahrer (CSDs), Central Clearing Counterparty (CCPs), Broker, Clearing- Mitglieder, OTC- Gegenparteien und Datenanbieter. XXXXXX haftet nicht für Schäden, die auf die Unzulänglichkeiten eines solchen Dritten zurückzuführen sind, es sei denn, der Dritte wird von XXXXXX selbst eingeschaltet und der Schaden ist auf ein grobes Verschulden von DEGIRO zurückzuführen, wenn der Dritte nicht mit ausreichender Sorgfalt ausgewählt und überwacht wurde. SPV hält Finanzinstrumente bei Dritten, wie z. B. Clearingmitgliedern und (Unter-)Verwahrern, für Rechnung und Risiko des Kunden. In Bezug auf die von SPV bei solchen Dritten für den Kunden gehaltenen Finanzinstrumente sind weder SPV noch DEGIRO dem Kunden gegenüber zu mehr verpflichtet, als was SPV von diesen Dritten in Bezug auf diese Finanzinstrumente tatsächlich erhält. Soweit Dritte, deren sich DEGIRO zur Erbringung ihrer Leistungen bedient, dies von DEGIRO verlangt haben, kann der Kunde keine Rechte gegen diese Dritten geltend machen und wird diese Dritten nicht für Schäden haftbar machen. XXXXXX verlangt dies vom Kunden im Namen der betroffenen Dritten.
Haftung für - und von - Dritten. Zu den Dienstleistungen von DEGIRO gehört, dass DEGIRO dem Kunden Zugang zu den Dienstleistung en vieler Dritter weltweit verschafft, wie z.B. Börsen, Zentralverwahrer (CSDs), Central Clearing Counterparty (CCPs), Broker, Clearing- Mitglieder, OTC-Gegenparteien und Datenanbieter. XXXXXX haftet nicht für Schäden, die auf die Unzulänglichkeiten eines solchen Dritten zurückzuführen sind, es sei denn, der Dritte wird von XXXXXX selbst eingeschaltet und der Schaden ist auf ein grobes Verschulden von DEGIRO zurückzuführen, wenn der Dritte nicht mit ausreichender Sorgfalt ausgewählt und überwacht wurde. =Allgemeine Geschäftsbedingungen 20220330 Die flatexDEGIRO Bank Dutch Branch, die unter dem Namen DEGIRO tätig ist, ist die niederländische Niederlassung der flatexDEGIRO Bank AG. Die flatexDEGIRO Bank AG wird primär von der deutschen Finanzaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. In den Niederlanden ist sie bei der DNB registriert und wird von der AFM und der DNB beaufsichtigt. 25/28 SPV hält Finanzinstrumente bei Dritten, wie z. B. Clearingmitgliedern und (Unter-)Verwahrern, für Rechnung und Risiko des Kunden. In Bezug auf die von SPV bei solchen Dritten für den Kunden gehaltenen Finanzinstrumente sind weder SPV noch DEGIRO dem Kunden gegenüber zu mehr verpflichtet, als was SPV von diesen Dritten in Bezug auf diese Finanzinstrumente tatsächlich erhält. Soweit Dritte, deren sich DEGIRO zur Erbringung ihrer Leistungen bedient, dies von DEGIRO verlangt haben, kann der Kunde keine Rechte gegen diese Dritten geltend machen und wird diese Dritten nicht für Schäden haftbar machen. XXXXXX verlangt dies vom Kunden im Namen der betroffenen Dritten.

Related to Haftung für - und von - Dritten

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.