Haftung und Entschädigung Musterklauseln

Haftung und Entschädigung. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder mit den Nutzern vereinbart, ist die Haftung des Anbieters für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags ausgeschlossen, begrenzt und/oder eingeschränkt, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
Haftung und Entschädigung. Nutzer in Australien Haftungsbeschränkung Nutzer in den USA Gewährleistungsausschluss Diese Website wird ausschließlich als "as is" und "as available" (im vorgefundenen Zustand und wie verfügbar) bereitgestellt und verfügbar gemacht. Die Nutzung des Dienstes erfolgt auf eigenes Risiko. Der Anbieter schließt ausdrücklich alle Bedingungen, Zusicherungen und Garantien aus - ob ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich jeder impliziten Garantie der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter soweit gesetzlich zulässig. Etwaige Ratschläge oder Informationen, ob mündlich oder schriftlich, die der Nutzer vom Anbieter oder über den Dienst erhält, begründen keinerlei Garantien, sofern sie nicht ausdrücklich angegeben sind. Unbeschadet des Vorstehenden übernehmen der Anbieter, seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Lizenzgeber, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Co- Brander, Partner, Lieferanten und Mitarbeiter keine Garantie dafür, dass die Inhalte zuverlässig, genau und richtig sind; dass der Dienst den Erwartungen der Nutzer entspricht; dass der Dienst zu einer bestimmten Zeit oder an einem bestimmten Ort ununterbrochen oder zuverlässig verfügbar ist; dass alle Mängel oder Fehler korrigiert werden; oder dass der Dienst frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten ist. Alle Inhalte, die heruntergeladen oder anderweitig durch die Nutzung des Dienstes bezogen werden, werden auf eigenes Risiko heruntergeladen. Allein die Nutzer sind verantwortlich für Schäden am Computersystem oder mobilen Gerät des Nutzers oder für Datenverluste, die durch einen solchen Download oder die Nutzung des Dienstes durch den Nutzer entstehen. Der Anbieter übernimmt keine Garantie oder Verantwortung für Produkte oder Dienstleistungen, die von Dritten über den Dienst oder über eine mit einem Hyperlink verbundene Website oder einen Dienst beworben oder angeboten werden, noch unterstützt er solche Produkte oder Dienstleistungen. Transaktionen zwischen Nutzern und Drittanbietern von Produkten oder Dienstleistungen werden vom Anbieter weder vermittelt, noch überwacht. Der Dienst könnte unzugänglich werden oder mit dem Webbrowser, dem Mobilgerät und/oder dem Betriebssystem des Nutzers nicht mehr richtig funktionieren. Der Anbieter kann nicht für wahrgenommene oder tatsächliche Schäden haftbar gemacht werden, die aus dem Inhalt, dem Betrieb oder der Nutzung dieses Dienstes en...
Haftung und Entschädigung. Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kennt- nis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versi- cherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Haftung und Entschädigung. Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner ver- pflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, des- sen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Versi- cherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versi- cherer bestehen.
Haftung und Entschädigung a. Unabhängig von der Rechtsgrundlage ist die Gesamthaftung von ÖCS für alle Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit der Vereinbarung bei tatsächlichen unmittelbaren Schäden begrenzt auf den Betrag (bei wiederkehrenden Gebühren auf maximal 12 Monatsgebühren), den der Kunde für die streitgegenständliche Leistungbezahlt hat. ÖCS übernimmt keine Haftung für mittelbare/indirekte Schäden oder wirtschaftliche Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Wertverlust oder Umsatzverlust, Schädigung des guten Rufs oder ausgebliebene Einsparungen. Diese Haftungsbegrenzungen gelten gemeinschaftlich für ÖCS, ihre verbundenen Unternehmen, Auftragnehmer und Lieferanten.
Haftung und Entschädigung. Ansprüche wegen einer Störung des Netzbetriebs inklu- sive des Netzanschlusses können Sie ausschließlich gegen Ihren Netzbetreiber geltend machen. Die ZEAG haftet nur für Schäden, die entstanden sind, soweit die ZEAG oder Personen, für die die ZEAG haftet, • vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper oder Ge- sundheit verletzt haben, • vorsätzlich oder fahrlässig wesentliche Vertrags- pflichten verletzt haben. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die ZEAG insofern nur für vertragstypische und bei Vertragsbeginn vorherseh- bare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind sol- che, die Ihre wesentlichen Rechtspositionen aus diesem Vertrag schützen. Wesentliche Vertragspflichten sind ferner solche, deren Erfüllung die Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung Sie deshalb vertrauen dürfen. • vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt haben. Außerdem haftet die ZEAG, soweit zwingende gesetz- liche Haftungsregelungen bestehen (z.B. das ProdHaftG). In allen anderen Fällen haftet die ZEAG nicht. Wie können Sie den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität erreichen? Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuni- kation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx Mo – Do 9:00 – 15:00 Uhr / Fr 9:00 – 12:00 Uhr Telefon: 000 00000-000 E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx Telefax: 030 22480-323 Wie können Ihre Fragen bei Beanstandungen gelöst werden und wie können Sie die Schlichtungsstelle erreichen? Zur Beilegung von Streitigkeiten nach §111a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungs- stelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungs- stelle Energie verpflichtet. Die Kontaktdaten der Schlich- tungsstelle sind: Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx Telefon: 000 00 00 000-0 Telefax: 030 27 57 240-69 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Zu erbringende Leistungen: 5. Lieferantenwe...
Haftung und Entschädigung. EU-NUTZER Entschädigung
Haftung und Entschädigung. 11.1 Der Verkäufer haftet für alle Schadensersatzansprüche, die sich direkt oder indirekt aus der Nichterfüllung des Vertrages durch den Verkäufer, seiner nicht rechtzeitigen oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung oder seiner Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Verpflichtungen gegenüber Nutreco oder Dritten oder der geltenden Vorschriften ergeben oder damit zusammenhängen. Darüber hinaus stellt der Verkäufer Nutreco von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf Schäden frei, die sich direkt oder indirekt aus der Nichterfüllung des Vertrages durch den Verkäufer, seiner nicht rechtzeitigen oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung oder seinem Verstoß gegen vertragliche oder außervertragliche Verpflichtungen gegenüber Nutreco oder Dritten oder gegen geltende Vorschriften ergeben oder damit zusammenhängen.
Haftung und Entschädigung. Unabhängig von der Rechtsgrundlage ist die Gesamthaftung von IBM für alle Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag bei tatsächlichen unmittelbaren Schäden auf die Beträge (bei wiederkehrenden Gebühren auf maximal zwölf Monatsgebühren) begrenzt, die der Kunde für das schadensverursachende Produkt oder den schadensverursachenden Service bezahlt hat. Dies ist der Höchstbetrag, für den IBM sowie ihre Tochtergesellschaften, Auftragnehmer und Lieferanten gemeinsam haftbar sind. IBM übernimmt keine Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden oder wirtschaftliche Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse oder Umsätze, Schädigung des guten Rufs oder ausgebliebene Einsparungen.
Haftung und Entschädigung. Frankreich, Deutschland, Malta, Portugal, Spanien – Der erste Satz wird wie folgt ersetzt: Unabhängig von der Rechtsgrundlage ist die Gesamthaftung von IBM für alle Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag bei tatsächlichen unmittelbaren Schäden auf EUR 500.000 (fünfhunderttausend Euro) (bei wiederkehrenden Gebühren auf maximal zwölf Monatsgebühren) begrenzt, die der Kunde für das schadensverursachende Produkt oder den schadensverursachenden Service bezahlt hat. Es gilt der jeweils höhere Betrag. Irland, Großbritannien – Die Formulierung „auf die Beträge“ wird ersetzt durch: auf bis zu 125 % der Beträge Geltendes Recht und Geltungsbereich – Die Formulierung „die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem der Geschäftsvorgang stattfindet (bzw. in Bezug auf Services die Gesetze des Landes, in dem sich die Sämtliche Rechtsstreitigkeiten fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der folgenden Gerichte: Israel: der Gerichte in Tel Aviv-Jaffa; Italien: der Gerichte in Mailand; Portugal: der Gerichte in Lissabon;