Common use of HAFTUNG VON XXXXX Clause in Contracts

HAFTUNG VON XXXXX. XXXXX haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. 9.1 Von der vorstehenden Haftungsbegrenzung ist ausgenommen: 9.1.1 die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ROSEN oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ROSEN beruhen; 9.1.2 die Haftung für Schäden aus der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen dabei auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt; 9.1.3 die Haftung für Schäden, die aus der Übernahme einer Garantie, eines Beschaffungsrisikos oder aus der Verletzung eines ausdrücklich vereinbarten fixen Liefertermins herrühren; 9.1.4 die Haftung für Schäden, die auf gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, beruhen. 9.2 ROSEN im Sinne dieser Haftungsklausel umfasst dabei auch die im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen der ROSEN Gruppe, sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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HAFTUNG VON XXXXX. XXXXX 9.1 ROSEN haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. 9.1 9.2 Von der vorstehenden Haftungsbegrenzung ist ausgenommen: 9.1.1 9.2.1 die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ROSEN oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ROSEN beruhen; 9.1.2 9.2.2 die Haftung für Schäden aus der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen dabei auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt; 9.1.3 9.2.3 die Haftung für Schäden, die aus der Übernahme einer Garantie, eines Beschaffungsrisikos oder aus der Verletzung eines ausdrücklich vereinbarten fixen Liefertermins herrühren; 9.1.4 9.2.4 die Haftung für Schäden, die auf gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, beruhen. 9.2 9.3 ROSEN im Sinne dieser Haftungsklausel umfasst dabei auch die im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen der ROSEN Gruppe, sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase