Haftungsausschluss und -begrenzung. 8.1 Unbeschadet der gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen, haftet ZEISS, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz und bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. eine Vertragspflicht, deren Verletzung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehba- ren vertragstypischen Schaden. 8.2 Die in Ziffer 8.1 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden ZEISS zu vertreten hat. 8.3 Die in den Ziffern 8.1 bis 8.2 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn ZEISS den Mangel arglistig verschwiegen, oder ZEISS eine schriftliche Beschaf- fenheitsgarantie im Sinne von § 444 BGB (Erklärung von ZEISS, dass der Kaufgegenstand bei Ge- fahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass ZEISS verschuldensunabhängig für alle Fol- gen ihres Fehlens einstehen will) übernommen hat, oder für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 8.4 Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet ZEISS nach Maßgabe von 8.1 und 8.2 nur, soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kun- den nicht vermeidbar gewesen wäre. 8.5 Im Übrigen ist die Haftung von ZEISS ausgeschlossen. Die gesetzlich vorgesehene Beweislast bleibt unberührt.
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Haftungsausschluss und -begrenzung. 8.1 Unbeschadet der gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen, haftet ZEISS, gleich aus welchem RechtsgrundRechts- grund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz und bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. eine Vertragspflicht, deren Verletzung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehba- ren vertragstypischen voraussehbaren vertragstypi- schen Schaden.
8.2 Die in Ziffer 8.1 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden ZEISS zu vertreten hat.
8.3 Die in den Ziffern 8.1 bis 8.2 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten gel- ten nicht, wenn ZEISS den Mangel arglistig verschwiegen, oder ZEISS eine schriftliche Beschaf- fenheitsgarantie Beschaffenheits- garantie im Sinne von § 444 BGB (Erklärung von ZEISS, dass der Kaufgegenstand bei Ge- fahrübergang Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass ZEISS verschuldensunabhängig für alle Fol- gen Folgen ihres Fehlens einstehen will) übernommen hat, oder für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaftungsge- setz.
8.4 Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet ZEISS nach Maßgabe von 8.1 und und
8.2 nur, soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kun- den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
8.5 Im Übrigen ist die Haftung von ZEISS ausgeschlossen. Die gesetzlich vorgesehene Beweislast bleibt unberührt.
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Haftungsausschluss und -begrenzung. 8.1 Unbeschadet Ergänzend zu den Regelungen oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der gesetzlichen HaftungsvoraussetzungenGesellschaften der dormakaba-Gruppe über den Schadensersatz/Aufwendungsersatz in Ziff. 8 gilt Fol- gendes:
5.1 Bei Verlust von Daten des VPs ist die Haftung von dormakaba auf den Aufwand beschränkt, haftet ZEISSder notwendig ist, gleich aus welchem Rechtsgrundum anhand vorhan- dener Sicherungskopien die verlorenen Daten auf der Anlage des VPs wiederherzustellen. Der VP ist verpflichtet, nur bei Vorsatz seine Daten re- gelmäßig und im erforderlichen Umfang zu sichern, z.B. durch Herstellung von Sicherungskopien.
5.2 Die Verjährungsfrist für die in Ziff. 8 der oben aufgeführten Allge- meinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaften der dormaka- ba-Gruppe sowie in dieser Ziff. genannten Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht im Fall von Arglist, des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz und von dormakaba, bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.harglistigem Verschweigen eines Mangels, bei ei- nem Rechts-mangel gemäß § 438 Abs. eine Vertragspflicht1 a) BGB, deren Verletzung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehba- ren vertragstypischen Schaden.
8.2 Die in Ziffer 8.1 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden ZEISS zu vertreten hat.
8.3 Die in den Ziffern 8.1 bis 8.2 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn ZEISS den Mangel arglistig verschwiegen, oder ZEISS eine schriftliche Beschaf- fenheitsgarantie im Sinne von § 444 BGB (Erklärung von ZEISS, dass wegen der Kaufgegenstand bei Ge- fahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass ZEISS verschuldensunabhängig für alle Fol- gen ihres Fehlens einstehen will) übernommen hat, oder für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen Ge- sundheit, bei Verletzung einer den Kunde gewährten Garantie und/oder Übernahme des Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB sowie im Fall einer zwingenden in sonstigen Fällen gesetzlich zwingender Haftung (insbe- sondere z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz).
8.4 Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet ZEISS nach Maßgabe von 8.1 und 8.2 nur, soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kun- den nicht vermeidbar gewesen wäre.
8.5 Im Übrigen ist die Haftung von ZEISS ausgeschlossen. Die gesetzlich vorgesehene Beweislast bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsausschluss und -begrenzung. 8.1 Unbeschadet der gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen, haftet ZEISS, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz und bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. eine Vertragspflicht, deren Verletzung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehba- ren voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
8.2 Die in Ziffer 8.1 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden ZEISS zu vertreten hat.
8.3 Die in den Ziffern 8.1 bis 8.2 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn ZEISS den Mangel arglistig verschwiegen, oder ZEISS eine schriftliche Beschaf- fenheitsgarantie im Sinne von § 444 BGB (Erklärung von ZEISS, dass der Kaufgegenstand bei Ge- fahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass ZEISS verschuldensunabhängig für alle Fol- gen ihres Fehlens einstehen will) übernommen hat, oder für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.4 Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet ZEISS nach Maßgabe von 8.1 und 8.2 nur, soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kun- den nicht vermeidbar gewesen wäre.
8.5 Im Übrigen ist die Haftung von ZEISS ausgeschlossen. Die gesetzlich vorgesehene Beweislast bleibt unberührt.
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