Haftungsfolgen bei Verletzung von Pflichten. Führt die schuldhafte Verletzung von Pflichten durch den Anleger zu einem Schaden, geht dieser zulasten des Anlegers. Hat die USB durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang USB und Anleger den Schaden zu tragen haben.
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