Haftungsmassstab. Die Vertragsparteien haften gegenseitig für Schäden, die sie bei der Vertragserfüllung verursachen. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für die Verletzung wesent- licher Vertragspflichten und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haf- tung für Vermögens- und Folgeschäden ausgeschlos- sen.
Appears in 2 contracts
Samples: Forschungsvertrag, Forschungsvertrag
Haftungsmassstab. Die Vertragsparteien haften gegenseitig für SchädenSchä- den, die sie bei der Vertragserfüllung verursachen. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für die Verletzung wesent- licher wesentlicher Vertragspflichten und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Soweit gesetzlich gesetz- lich zulässig, ist die Haf- tung Haftung für Vermögens- und Folgeschäden ausgeschlos- senausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Forschungsvertrag
Haftungsmassstab. Die Vertragsparteien haften gegenseitig für Schäden, die sie bei der Vertragserfüllung verursachenverursa- chen. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für die Verletzung wesent- licher wesentlicher Vertragspflichten und das Fehlen zugesicherter EigenschaftenEigen- schaften. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haf- tung Haftung für Vermögens- und Folgeschäden ausgeschlos- senausge- schlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Forschungsvertrag