Handelsplattform Musterklauseln

Handelsplattform. 2.1 Der Market Maker betreibt für und im Auftrag der onvista bank eine elektronische Handelsplattform („die Handelsplattform“). Die onvista bank beauftragt den Market Maker unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB alle zum ordnungsgemäßen Betrieb der Handelsplattform notwendigen Maßnah- men zu treffen und gegenüber dem Kunden zu kommunizieren. Soweit nicht anders bestimmt übt der Market Maker sein Ermessen in Übereinstimmung mit
Handelsplattform. 2.1 Die Commerzbank AG betreibt für und im Auftrag des Intermedi- ärs eine elektronische Handelsplattform (Handelsplattform). Der Intermediär beauftragt den Market Maker, unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, alle zum ordnungsgemä- ßen Betrieb der Handelsplattform notwendigen Maßnahmen zu treffen und gegenüber dem Kunden zu kommunizieren. Der Mar- ket Maker kann auch das Ermessen des Intermediärs ausüben. Soweit nicht anders bestimmt, übt der Market Maker ggf. sein Er- messen in Übereinstimmung mit § 315 BGB aus. Gegenüber dem Kunden ist alleine der Intermediär für alle Ansprüche haftbar, die sich aus dem Betrieb der Handelsplattform ergeben.
Handelsplattform 

Related to Handelsplattform

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.