Handelsrechtliche Gesetze Musterklauseln

Handelsrechtliche Gesetze. Lieferungen des Lieferanten an den Käufer dürfen nicht zur Auferlegung von Anti-Dumping- oder Strafzöllen beim Käufer oder dem Kunden des Käufers führen.
Handelsrechtliche Gesetze. Lieferungen des Lieferanten an den Käufer dürfen nicht zur Auferlegung von Anti-Dumping- oder Strafzöllen beim Käufer oder dem Kunden des Käufers führen. Der Lieferant bestätigt, dass er derzeit keine Verkäufe unter einem angemessenen Zeitwert tätigt oder Dumpingpreise im Sinne des Übereinkommens der Welthandelsorganisation zur Umsetzung von Artikel VI anbietet und keine anderweitig verbotenen staatlichen Subventionen im Sinne des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über Subventionen erhält. Für den Fall, dass auf die Liefergegenstände (i) Antidumping- oder Ausgleichszölle oder Zölle auf die Liefergegenstände anfallen, (ii) Zölle im Rahmen einer Schutzmaßnahme im Sinne des WTO-Übereinkommens über Schutzmaßnahmen erhoben werden oder (iii) die Liefergegenstände andere vergleichbaren Beschränkungen unterliegen, kann der Käufer diese Bestellung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten ohne Entschädigung gegenüber dem Käufer kündigen.