Beachtung gesetzlicher Bestimmungen Musterklauseln

Beachtung gesetzlicher Bestimmungen. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Käufer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.
Beachtung gesetzlicher Bestimmungen. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Käufer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Ein- fuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verant- wortlich. Dies umfasst auch die regelmäßige, erfolgreiche Durch- führung aller notwendigen Schulungen bzgl. Handling und Ver- wendung der Ware (insbesondere aber nicht beschränkt auf sol- che Schulungen, welche nach der REACH-VO gefordert sind).
Beachtung gesetzlicher Bestimmungen. Der Käufer ist für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vor- schriften über Einfuhr, Transport, Lagerung, Vertrieb und Verwen- dung der Ware verantwortlich. Falls aus Platzgründen auf kleinen Gebinden nicht alle Gefahren- und Warnhinweise gemäss der Schwei- zer Chemikalienverordnung ausgezeichnet werden können, so wird auf das aktuelle artikelspezifische Sicherheitsdatenblatt auf der Webseite der Hänseler AG verwiesen. Für ausgewählte Rohstoffe, die ein Missbrauchspotential haben zur Herstellung von Sprengstoffen oder Betäubungsmitteln, muss der Kunde auf Verlangen vor dem Bezug eine Endverbrauchserklärung unterzeichnen. Diese Rohstoffe dürfen nur zur Herstellung von AZM eingesetzt werden. Die fachlich verantwortliche Person muss die entsprechenden Verordnun- gen beachten.
Beachtung gesetzlicher Bestimmungen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, beim Einsatz der und/oder bei Verfügungen über die vertragsgegenständlichen Produkte die gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere das UrhG und etwai- ge Handelsbeschränkungen – zu beachten.
Beachtung gesetzlicher Bestimmungen. (1) Soweit die Parteien im Einzelfall nichts anderes verein- bart haben, ist der Käufer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich. (2) Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass sie bei der Durchführung des Vertrages alle anwendbaren Rechtsvor- gaben und Verordnungen zu beachten haben, einschließlich des Wettbewerbsrechts, des Exportkontroll- und Sanktions- rechts und der Anti-Korruptionsgesetze. (3) Soweit Waren oder Dienstleistungen Gegenstand der Geschäftsbeziehungen sind, werden die Vertragsparteien soweit rechtlich zulässig sicherstellen, dass der Vertragsge- genstand seinen Ursprung oder sein Bestimmungsziel nicht in einem/r sanktionierten Land, Gebiet oder Rechtsordnung hat und auch nicht durch ein solches durchgeführt wurde o- der wird. Auf unser Verlangen ist der Vertragspartner ver- pflichtet, ein Ursprungszeugnis, Ursprungspapier oder einen sonstigen Nachweis der Herkunft des Vertragsgegenstandes vorzulegen.
Beachtung gesetzlicher Bestimmungen. (1) Soweit die Parteien im Einzelfall nichts anderes verein- bart haben, ist der Käufer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich. (2) Die Parteien werden bei der Durchführung des Vertrages alle anwendbaren Gesetze und Verordnungen beachten, einschließlich aller einschlägigen Bestimmungen des Wett- bewerbsrechts, der Anti-Korruptionsgesetze und des Export- kontroll- und Sanktionsrechts („Sanktionsbeschrän-kungen“). (3) Im Falle des Weiterverkaufs der Ware hat der Käufer, soweit gesetzlich zulässig, sicherzustellen, dass die Ware keinen Bestimmungsort in einem Land oder Gebiet hat, wel- ches umfassenden (breit angelegten und geografisch ausge- richteten) Sanktionsbeschränkungen der UN, der EU, der USA oder Großbritanniens unterliegt (derzeit Iran, Xxxx, Xx- rien, Sudan und Nordkorea).
Beachtung gesetzlicher Bestimmungen. (1) Soweit im Einzelfall nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Vertragspartner für die Beachtung der anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorschriften (insbesondere über Einfuhr, Transport, Lagerung, Ausfuhr, Weiterveräußerung, Verwendung und Handhabung der Ware) verantwortlich. Der Vertragspartner muss sich selbst über geltende Registrierungs-, Informations- und/oder Meldepflichten informieren und die Einhaltung dieser Pflichten insbesondere bei Einfuhr, Transport, Lagerung, Ausfuhr, Weiterveräußerung, Verwendung und Handhabung der Ware sicherstellen. (2) Wir beschränken uns auf die außenwirtschafts- rechtlichen Angaben wie handelspolitischen Waren- ursprung nach dem Außenwirtschaftsrecht und die statistische Warennummer in unseren Handels- rechnungen. Generell erstellen wir keine Langzeitlieferantenerklärung mit Präferenzursprungs- eigenschaft. Die Einfuhr einer Ware ist vom nichtpräferentiellen Ursprung abhängig. Ein derartiger Ursprungsnachweis führt grundsätzlich nicht zur Einräumung zollrechtlicher Vorteile.
Beachtung gesetzlicher Bestimmungen. 8.1. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Käufer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich. 8.2. Der Käufer versichert, dass er im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit BASF (insbesondere bei der Verwendung der Vertragsprodukte und deren Verpackungen) stets in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Rechtsnormen (insbesondere unter Beachtung aller steuer- und devisenrechtlichen Bestimmungen) handelt.
Beachtung gesetzlicher Bestimmungen. Auftragnehmer und Auftraggeber haben vor Unterzeichnung der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung eingehend Kenntnis genommen vom Inhalt der §§ 299 - 303 des Strafgesetzbuches (StGB) sowie der Bestimmungen der §§ 17 - 20 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Auftragnehmer und Auftraggeber haben sich ausdrücklich bereiterklärt, sich nach diesen Bestimmungen zu verhalten und unverzüglich die Geschäftsleitung des Auftraggebers bzw. Auftragnehmers zu unterrichten, falls er Erkenntnisse erhält von Bestrebungen, Versuchen usw., die darauf gerichtet sind, unrechtmäßig in den Besitz von Betriebsgeheimnissen des Auftraggebers bzw. Auftragnehmers oder dessen Kunden zu gelangen.
Beachtung gesetzlicher Bestimmungen. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Käufer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich. Für den Einsatz unserer Monofilamente in Medizinprodukten oder im direkten Kontakt zu Lebensmitteln sind unbedingt die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.