Handelswaren und Musterkollektionen. Abweichend zu § 6.2 c) hh) VHB sind Handelswaren und Musterkollektionen nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, sondern gehören zu den Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungs- nehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Ersatz erlangt werden kann. Für den einzelnen Schadenfall gilt die vereinbarte Entschädigungsgrenze von 25.000 EUR, maximal das Zweifache je Versicherungsjahr.
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Handelswaren und Musterkollektionen. Abweichend zu § 6.2 c) hh) VHB sind Handelswaren und Musterkollektionen nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, sondern gehören zu den Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungs- nehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Ersatz erlangt werden kann. Für den einzelnen Schadenfall gilt die vereinbarte Entschädigungsgrenze von 25.000 50.000 EUR, maximal das Zweifache je Versicherungsjahr.
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Samples: Hausratversicherung