Künftige Bedingungsverbesserungen Musterklauseln

Künftige Bedingungsverbesserungen. Werden die dieser Privathaftpflichtversicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließ- lich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Künftige Bedingungsverbesserungen. Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) oder Besondere Bedingungen (BBR) ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für Ihren Vertrag.
Künftige Bedingungsverbesserungen. Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche- rungsverträge die "Unfallversicherungsbedingungen – Premium-Schutz" ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültig- keitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Künftige Bedingungsverbesserungen. Werden die diesem Unfallversicherungsprodukt zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsneh- mer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Künftige Bedingungsverbesserungen. Ändert die degenia Versicherungsdienst AG im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Tier- Operationskostenversicherung“ ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Künftige Bedingungsverbesserungen. Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB T17), Versicherungsbedingungen für den Spezial-Straf-Rechtsschutz (VBS T17), für Neuverträge vom Versicherer geändert, so gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag: ▪ das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungsverbesserungen (das kann z.B. eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein) und ▪ die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungsverbesserungen führen für Neuverträge im Vergleich zum bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage. Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode Anwendung, die auf den Zeitpunkt folgt, zu dem der Versicherer das neue Bedingungswerk für Neuverträge verwendet. Werden die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. Soweit manuell von Ihrem Vermittler an den entsprechenden Stellen ausgefüllt, werden nachfolgend einige für Ihre Rechtsschutzversicherung wichtige Daten auf der Grundlage von § 4 Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-Info) genannt.
Künftige Bedingungsverbesserungen. Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche- rungsverträge die „Allgemeine Versicherungsbedin- gungen für Bauchhöhlen-Operationen für Pferde auf- grund von Kolik (AVB Pferde-Kolik-Schutz)“ aus- schließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für die- sen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintre- tenden Leistungsfälle.
Künftige Bedingungsverbesserungen. Sind die bei Vertragsabschluss gültigen Besonderen Bedingungen zum Classic-Schutz im zum Schaden- zeitpunkt gültigen Tarif ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geän- dert worden, so gelten diese verbesserten Bedingun- gen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. Aufbewahrung im verschlossenen Wertschutzschrank mit … Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge Urkunden einschl. Sparbücher und sonstige Wertpapiere Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 3.500 25.000 50.000 Sicherheitsstufe S1/ S2 nach EN 14450 5.000 25.000 50.000 Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 10.000 30.000 80.000 Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1 40.000 50.000 100.000 Widerstandsgrad 2 nach EN 1143-1 50.000 100.000 125.000 Widerstandsgrad 3 nach EN 1143-1 100.000 125.000 125.000 Die angegebenen Summen sind Maximalbeträge in EURO und dürfen nicht überschritten werden. Werden Wertsachen aus mehreren Summenspalten gemeinsam in einem Behältnis aufbewahrt, gilt als Limitierung jeweils die rechte Summenspalte. Grundlage bleibt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Die Höhe der Wertsachen muss in der Gesamt-Ver- sicherungssumme berücksichtigt werden.
Künftige Bedingungsverbesserungen. Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die „Allgemeine Versi- cherungsbedingungen für die Tier-Krankenversiche- rung Premium Plus“ ausschließlich zu Ihren Guns- ten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab die- sem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Künftige Bedingungsverbesserungen. Anlagen Feuer, Explosion