Wertsachen. Edelmetallbarren, Münzen, Banknoten, Briefmarken, Aktien oder Anleihen (mit Ausnahme von Schecks, Bezahl- und Kreditkarten) sowie sonstige Wertpapiere.
Wertsachen. A 18.1.1 Versicherte Wertsachen nach A 8.2 sind:
Wertsachen. Die Vermieterin übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch die Verwahrung von Musikinstrumenten oder mitgebrachten technischen Geräten oder Ähnliches obliegt ausschließlich der Aufsichtspflicht der Gäste.
Wertsachen. Versicherte Wertsachen nach B 8.2 sind:
Wertsachen. Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge nach § 18 Ziffer III begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
Wertsachen. Versicherte Wertsachen nach § 10 Ziffer II sind: • Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge, • Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, • Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, • Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunst- gegenstände sowie sonstige nicht in Ziffer III 2 c auf- geführte Sachen aus Silber, • Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken. Als versichertes Bargeld gilt auch Fremdbargeld, das vom Ver- sicherungsnehmer oder einer in seinem Haushalt lebenden Person im Rahmen einer privaten und gemeinschaftlichen Freizeittätigkeit aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis heraus aufbewahrt wird (z. B. als Kassenwart).
Wertsachen. 2.10 Mitversicherung von Waffen, Explosivstoffen
Wertsachen. 1. Abweichend von A 18.3.1 VHB 2022 der Continentale ist die Entschädigung für Wertsachen je Versicherungsfall auf insgesamt 30 % begrenzt.
Wertsachen. 19.1.1 Versicherte Wertsachen nach Abschnitt A Ziffer 8.2 sind:
Wertsachen. A 19.1.1 Versicherte Wertsachen nach A 10.2 sind: