Hauptsitz Musterklauseln

Hauptsitz. Xxx Xxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Geschäftsführung Xxxx Xxxxxxxxx Xxx Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Bankverbindung Bank Ostsächsische Sparkasse Dresden BLZ 850 503 00 Konto 3100327003 Gerichtsstand: Dresden Handelsregister: HRA 6952 USt. ID-Nr. DE258476996 Steuer-Nr. 206/153/00951 und …………………………………………………………………………………………………………………..… Name und Anschrift des Auftraggebers für das Objekt ……………………………………………………………………………………………………........................ Anschrift des zu überprüfenden Objektes Der Auftragnehmer verpflichtet sich, an den frei verlegten Erdgasleitungen, an gasführenden Teilen von Feuerstätten, Leitungsverbindungen, Gas-Absperreinrichtungen und Gaszähler von der Hauptabsperreinrichtung (HAE –Hausanschluss bis zu der/den Endverbrauchsstelle/n im Haus die Gas-Hausschau nach den Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2008) mit zusätzlichem Einsatz eines Gasspürgerätes durchzuführen. Der Auftraggeber erhält einen jährlichen Prüfbericht. Die Anmeldung zur Gashausschau erfolgt selbständig durch den Auftragnehmer. • je erste Gasfeuerstätte/Gasverbrauchseinrichtung bis 30 kW mit Gaszähler in der gleichen Etage • je Wohnung ohne Gasverbrauchseinrichtung jedoch mit dort zu prüfenden Gasleitungen • je andere erste Gasverbrauchseinrichtung • je weitere Gasverbrauchseinrichtung in zu überprüfender Wohnung/ Nutzungseinheit *Preis gilt nur im Zuge der gleichzeitigen Durchführung von Schornsteinfegertätigkeiten durch den Auftragnehmer; separate Anfahrten werden mit 10,00 € pro Nutzungseinheit berechnet. ** Preis gilt, wenn im Jahr der Durchführung durch den Auftragnehmer keine Schornsteinfegertätigkeiten im Objekt ausgeführt werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr ab Tag der Unterzeichnung und verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf von einer der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. …………………………..……............ …..……………………………............ Unterschrift Auftragnehmer Unterschrift Auftraggeber …………………………..……............ …..……………………………............ Ort, Datum Ort, Datum Bitte senden Sie innerhalb von 4 Wochen nach Unterzeichnung des Auftraggebers 1 Exemplar unterschrieben zurück, gern auch per Fax oder eMail .
Hauptsitz. Xxx Xxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Geschäftsführung Xxxx Xxxxxxxxx Xxx Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Bankverbindung Bank Ostsächsische Sparkasse Dresden BLZ 850 503 00 Konto 3100327003 Gerichtsstand: Dresden Handelsregister: HRA 6952 USt. ID-Nr. DE258476996 Steuer-Nr. 206/153/00951 Feuerungsanlagen – Energie – Gebäude – Umwelt – Service Büro: Xxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Telefon: 0000-000 000 0 Telefax: 0351-259 343 11 E-Mail: Xxxx@xxxxx-xxxxxxx.xx xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, ab Ihrer Hauptabsperreinrichtung des Gas-Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Eigentümern und Mietern. Bisher wurde Ihnen nahe gelegt, ihre Anlage jährlich einmal zu kontrollieren. Mit der Änderung der „Technischen Regeln für Gasinstallationen“ (TRGI 2008) wurde diese Überprüfung für den Hausbesitzer zur jährlichen Verpflichtung erhoben.
Hauptsitz. Handelsregisterauszug liegt vor ja/nein
Hauptsitz. 1701 Freiburg Bd de Pérolles 1 STADT FREIBURG Bourg Hôpital cantonal Rue de Romont Schoenberg NIEDERLASSUNGEN 1616 Attalens 1754 Avry-Centre 1630 Bulle 1637 Charmey 0000 Xxxxxx-Xx-Xxxxx 0000 Xxxxxxx 1784 Courtepin 1611 Le Crêt 1564 Domdidier 0000 Xxxxxxxx 0000 Xxxxxxx 1470 Estavayer-le-Lac 1726 Farvagny 3175 Flamatt 0000 Xxxxxxx 3280 Xxxxxx 0000 Xxxxxxxxx 1746 Prez-vers-Noréaz 1680 Romont 1712 Tafers 1687 Vuisternens-devant-Romont ONLINE-NIEDERLASSUNG xxx.xxx.xx/xxxxxx STAATSGARANTIE 0848 352 352

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und