Hauptsitz Musterklauseln

Hauptsitz. 1701 Freiburg Bd de Pérolles 1
Hauptsitz. Xxx Xxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Geschäftsführung Xxxx Xxxxxxxxx Xxx Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Bankverbindung Bank Ostsächsische Sparkasse Dresden BLZ 850 503 00 Konto 3100327003 Gerichtsstand: Dresden Handelsregister: HRA 6952 USt. ID-Nr. DE258476996 Steuer-Nr. 206/153/00951 und …………………………………………………………………………………………………………………..… Name und Anschrift des Auftraggebers für das Objekt ……………………………………………………………………………………………………........................ Anschrift des zu überprüfenden Objektes Der Auftragnehmer verpflichtet sich, an den frei verlegten Erdgasleitungen, an gasführenden Teilen von Feuerstätten, Leitungsverbindungen, Gas-Absperreinrichtungen und Gaszähler von der Hauptabsperreinrichtung (HAE –Hausanschluss bis zu der/den Endverbrauchsstelle/n im Haus die Gas-Hausschau nach den Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2008) mit zusätzlichem Einsatz eines Gasspürgerätes durchzuführen. Der Auftraggeber erhält einen jährlichen Prüfbericht. Die Anmeldung zur Gashausschau erfolgt selbständig durch den Auftragnehmer. • je erste Gasfeuerstätte/Gasverbrauchseinrichtung bis 30 kW mit Gaszähler in der gleichen Etage • je Wohnung ohne Gasverbrauchseinrichtung jedoch mit dort zu prüfenden Gasleitungen • je andere erste Gasverbrauchseinrichtung • je weitere Gasverbrauchseinrichtung in zu überprüfender Wohnung/ Nutzungseinheit *Preis gilt nur im Zuge der gleichzeitigen Durchführung von Schornsteinfegertätigkeiten durch den Auftragnehmer; separate Anfahrten werden mit 10,00 € pro Nutzungseinheit berechnet. ** Preis gilt, wenn im Jahr der Durchführung durch den Auftragnehmer keine Schornsteinfegertätigkeiten im Objekt ausgeführt werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr ab Tag der Unterzeichnung und verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf von einer der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. …………………………..……............ …..……………………………............ Unterschrift Auftragnehmer Unterschrift Auftraggeber …………………………..……............ …..……………………………............ Ort, Datum Ort, Datum Bitte senden Sie innerhalb von 4 Wochen nach Unterzeichnung des Auftraggebers 1 Exemplar unterschrieben zurück, gern auch per Fax oder eMail .
Hauptsitz. Xxx Xxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Geschäftsführung Xxxx Xxxxxxxxx Xxx Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Bankverbindung Bank Ostsächsische Sparkasse Dresden BLZ 850 503 00 Konto 3100327003 Gerichtsstand: Dresden Handelsregister: HRA 6952 USt. ID-Nr. DE258476996 Steuer-Nr. 206/153/00951 Feuerungsanlagen – Energie – Gebäude – Umwelt – Service Büro: Xxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Telefon: 0000-000 000 0 Telefax: 0351-259 343 11 E-Mail: Xxxx@xxxxx-xxxxxxx.xx xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, ab Ihrer Hauptabsperreinrichtung des Gas-Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Eigentümern und Mietern. Bisher wurde Ihnen nahe gelegt, ihre Anlage jährlich einmal zu kontrollieren. Mit der Änderung der „Technischen Regeln für Gasinstallationen“ (TRGI 2008) wurde diese Überprüfung für den Hausbesitzer zur jährlichen Verpflichtung erhoben.
Hauptsitz. Handelsregisterauszug liegt vor ja/nein

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  • Umweltschutz (§ 4 Absatz 7 Nummer 5) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs- betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho- nenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer um- weltschonenden Entsorgung zuführen

  • Hauptgeschäftstätigkeit Die Envivas betreibt die Krankenversicherung.

  • Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherung

  • Verfügbarkeit Der Plattformbetreiber ist bestrebt, im Rahmen des technisch Machbaren und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Plattform anzubieten. Der Plattformbetreiber übernimmt hierfür jedoch keine Gewährleistung. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Kapazitätsgründe, technische Gegebenheiten sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereichs des Plattformbetreibers zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Nichterreichbarkeit der Plattform führen. Der Plattformbetreiber behält sich vor, den Zugang zur Plattform jederzeit und soweit jeweils erforderlich einzuschränken, z.B. zur Durchführung von Wartungsarbeiten.

  • Anwendbarkeit 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fernabsatzangebote des Unternehmers und jeden Fernabsatzvertrag, der zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher abgeschlossen wurde. 2. Bevor der Fernabsatzvertrag abgeschlossen wird, wird der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher zur Verfügung gestellt. Wenn dies nach billigem Ermessen nicht möglich ist, wird der Unternehmer – bevor der Fernabsatzvertrag zustande kommt – angegeben, auf welche Weise die AGB bei dem Unternehmer einzusehen sind und diese auf Anfrage des Verbrauchers schnellstmöglich kostenlos zugeschickt werden. 3. Wenn der Fernabsatzvertrag auf elektronischem Weg abgeschlossen wird, kann dem Verbraucher, bevor der Fernabsatzvertrag abgeschlossen wird, der Text dieser AGB - vom vorigen Absatz abweichend - auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt werden, so dass dieser vom Verbraucher einfach auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Wenn dies nach billigem Ermessen nicht möglich ist, so wird, bevor der Fernabsatzvertrag abgeschlossen wird, angegeben, wo die AGB auf elektronischem Weg zur Kenntnis genommen werden können und dass sie auf Anfrage – elektronisch oder auf anderem Wege - kostenlos zugeschickt werden. 4. Falls – neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch spezifische Waren- oder Dienstleistungsbedingungen gelten sollten – ist der zweite und dritte Absatz entsprechend anwendbar und kann sich der Verbraucher im Falle gegensätzlicher Bedingungen immer auf die anwendbare Bestimmung berufen, die für ihn am günstigsten ist.

  • Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben 1.1. im Privat- und Berufsbereich 1.2. im Betriebsbereich

  • Verfügbarkeitskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind.

  • Übertragbarkeit Solange die Zuordnung der Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen durch die SWI 01 Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), kann eine Schuldver- schreibung ausschließlich im Wege der Abtretung (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen zum Zeitpunkt der Übertragung) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Eine Übertragung ist jedoch unzulässig, wenn ein Schuldverschreibungsinhaber we- niger als 500 Schuldverschreibungen übertragen will oder wenn er in Folge einer Übertagung weniger als 500 Schuldverschreibungen hält, es sei denn, er hält in Folge der Übertragung gar keine Schuldverschreibungen mehr. Die teilweise Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus einer Schuldverschreibung ist nicht zulässig. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Abtretung zu, die nicht unzulässig im Sinne dieser Ziff. 3.2.2 ist und die zugunsten eines Abtretungsempfängers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich ab- solviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Eine Abtretung ist, ungeachtet einer Zustimmung der Emittentin, nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des SWI 01 Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der Permissioned Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des be- treffenden SWI 01 Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Mit erfolgter Abtretung sind diese Schuldverschreibungsbedingungen für den Emp- fänger der Abtretung verbindlich. Der bisherige Inhaber der abgetretenen Schuldver- schreibung verliert seine Rechte aus der abgetretenen Schuldverschreibung und wird von seinen Verpflichtungen frei. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die SWI 01 Token und die durch diese re- präsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.74.77 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung der Inhaberschaft an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe oder Durchführung von Maßnahmen, die das Bürgerliche Gesetzbuch als Ersatz für eine Übergabe betrachtet, d.h. insbesondere durch Erteilung einer Besitzanweisung an den Verwahrer der Sam- melurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Er- scheinung. Private Key. Die materielle Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der be- treffenden Schuldverschreibung wird durch die Zuordnung eines geheimen Zugangs- schlüssels („Private Key“) nachgewiesen. In Zweifelsfällen kann der Nachweis der ma- teriellen Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der betreffenden Schuldver- schreibung ausnahmsweise auch auf andere geeignete Weise erbracht werden. Verwahrung des SWI 01 Token. Es ist beabsichtigt, dass die Finexity AG den Schuld- verschreibungsinhabern eine technische Lösung zur Eigenverwahrung bzw. -sicherung der SWI 01 Token zur Verfügung stellt. Dazu bedarf es des Abschlusses eines entspre- chenden Nutzungsvertrages zwischen der Finexity AG und den jeweiligen Schuldver- schreibungsinhabern.

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

  • Was ist nicht versichert? Im Lenker-Rechtsschutz besteht - neben den in Artikel 7 genannten Fällen - kein Versicherungsschutz für die Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben (auch Wertungsfahrten und Rallyes) und den dazugehörenden Trainingsfahrten.