Haupttätigkeit und Aufgaben der Depotbank. Die Erste Group Bank AG hat gemäß Bescheid vom 21.06.2001, GZ. 25 4267/1-V/13/01, des Bundesministeriums für Finanzen die Funktion der Depotbank für den Investmentfonds übernommen. Die Bestellung und der Wechsel der Depotbank bedürfen der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Sie darf nur erteilt werden, wenn anzunehmen ist, dass das Kreditinstitut die Erfüllung der Aufgaben einer Depotbank gewährleistet. Die Bestellung und der Wechsel der Depotbank sind zu veröffentlichen; die Veröffentlichung hat den Bewilligungsbescheid anzuführen. Die Erste Group Bank AG ist ein Kreditinstitut nach österreichischem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kreditgeschäft sowie das Wertpapiergeschäft. Ihr obliegt die Verwahrung der Vermögenswerte des Investmentfonds sowie die Führung der Konten und Depots des Investmentfonds (§ 40 Abs. 1 InvFG 2011). Weiters obliegt ihr die Verwahrung der Anteilscheine für die von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Investmentfonds (§ 39 Abs. 2 InvFG 2011) sowie die technische Abwicklung der Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen. Sie hat dabei insbesondere zu gewährleisten, dass ihr bei Geschäften, die sich auf das Vermögen des Investmentfonds beziehen, der Gegenwert unverzüglich übertragen wird und die Erträge des Investmentfonds gemäß den gesetzlichen Regelungen und den Fondsbestimmungen verwendet werden. Die Erste Group Bank AG setzt Unterverwahrstellen ein. Eine Liste dieser Unterverwahrstellen sowie gegebenenfalls Angaben zur allfälligen Interessenkonflikten finden Sie auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft unter: Informationen auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Unterverwahrstellen und allfälliger Interessenkonflikte können dem Anleger auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Weiters werden folgende Aufgaben gemäß § 28 InvFG 2011 an die Erste Group Bank AG delegiert: o Preisfestsetzung (inklusive Fondsbuchhaltung) o Gewinnausschüttung auf Basis der Beschlussfassung der Verwaltungsgesellschaft o Kontraktabrechnungen (einschließlich Versand der Zertifikate) o Aufzeichnung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen und Bearbeitung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen und Mitteilungspflichten Die der Verwaltungsgesellschaft nach den Fondsbestimmungen für die Verwaltung zustehende Vergütung und der Ersatz für die mit der Verwaltung zusammenhängenden Aufwendungen sind von der Depotbank zu Lasten der für den Investmentfonds geführten Konten zu bezahlen. Die Depotbank darf die ihr für die Verwahrung der Wertpapiere des Investmentfonds und für die Kontenführung zustehende Vergütung dem Investmentfonds anlasten. Bei diesen Maßnahmen kann die Depotbank nur auf Grund eines Auftrages der Verwaltungsgesellschaft handeln. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie Aufgaben an ein mit ihr in einer engen Verbindung stehendes Unternehmen, somit ein verbundenes Unternehmen iSd Art 4 Abs. 1 Z 38 VO (EU) Nr. 575/2013 übertragen hat. Die Erste Group Bank AG und die Verwaltungsgesellschaft gehören zur Erste Bank Gruppe. Vor diesem Hintergrund könnte sich ein Interessenkonflikt in Bezug auf die Verrechnung von nicht marktüblichen Gebühren für die von der Erste Group Bank AG erbrachten Leistungen sowie in Bezug auf die Verrechnung von nicht marktüblichen Transaktionskosten ergeben. Die anfallenden Gebühren und Transaktionskosten werden von der Verwaltungsgesellschaft in regelmäßigen Abständen überprüft und unter Berücksichtigung von Marktvergleichen allenfalls neu verhandelt. In Abhängigkeit der verschiedenen Fondskategorien (Publikumsfonds, Spezialfonds) kann es zu einer Differenzierung der zu Verrechnung kommenden Gebühren kommen. Diese Differenzierung bewegt sich jedoch im Rahmen der marktüblichen Bandbreiten für solche Fondskategorien. Auf Anfrage werden den Anlegern des Investmentfonds aktuelle Informationen zu den oben angeführten Angaben zur Erste Group Bank AG zur Verfügung gestellt. Erste Asset Management GmbH elektronisch gefertigt Prüfinformation: Die elektronischen Signaturen dieses Dokumentes können auf der Homepage der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx.xx/xx/xx/Xxxxxxxx.xxxx) geprüft werden. Hinweis: Dieses Dokument wurde mit zwei qualifizierten elektronischen Signaturen gefertigt. Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Art 25 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 („eIDAS-Verordnung“)). Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
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Haupttätigkeit und Aufgaben der Depotbank. Die Erste Group Bank AG hat gemäß Bescheid vom 21.06.2001, GZ. 25 4267/1-V/13/01, des Bundesministeriums für Finanzen die Funktion der Depotbank für den Investmentfonds übernommen. Die Bestellung und der Wechsel der Depotbank bedürfen der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Sie darf nur erteilt werden, wenn anzunehmen ist, dass das Kreditinstitut die Erfüllung der Aufgaben einer Depotbank gewährleistet. Die Bestellung und der Wechsel der Depotbank sind zu veröffentlichen; die Veröffentlichung hat den Bewilligungsbescheid anzuführen. Die Erste Group Bank AG ist ein Kreditinstitut nach österreichischem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kreditgeschäft sowie das Wertpapiergeschäft. Ihr obliegt die Verwahrung der Vermögenswerte des Investmentfonds sowie die Führung der Konten und Depots des Investmentfonds (§ 40 Abs. 1 InvFG 2011). Weiters obliegt ihr die Verwahrung der Anteilscheine für die von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Investmentfonds (§ 39 Abs. 2 InvFG 2011) sowie die technische Abwicklung der Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen. Sie hat dabei insbesondere zu gewährleisten, dass ihr bei Geschäften, die sich auf das Vermögen des Investmentfonds beziehen, der Gegenwert unverzüglich übertragen wird und die Erträge des Investmentfonds gemäß den gesetzlichen Regelungen und den Fondsbestimmungen verwendet werden. Die Erste Group Bank AG setzt Unterverwahrstellen ein. Eine Liste dieser Unterverwahrstellen sowie gegebenenfalls Angaben zur allfälligen Interessenkonflikten finden Sie auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft unter: Informationen auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Unterverwahrstellen und allfälliger Interessenkonflikte können dem Anleger auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Weiters werden folgende Aufgaben gemäß § 28 InvFG 2011 an die Erste Group Bank AG delegiert: o Preisfestsetzung (inklusive Fondsbuchhaltung) o Gewinnausschüttung auf Basis der Beschlussfassung der Verwaltungsgesellschaft o Kontraktabrechnungen (einschließlich Versand der Zertifikate) o Aufzeichnung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen und Bearbeitung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen und Mitteilungspflichten Die der Verwaltungsgesellschaft nach den Fondsbestimmungen für die Verwaltung zustehende Vergütung und der Ersatz für die mit der Verwaltung zusammenhängenden Aufwendungen sind von der Depotbank zu Lasten der für den Investmentfonds geführten Konten zu bezahlen. Die Depotbank darf die ihr für die Verwahrung der Wertpapiere des Investmentfonds und für die Kontenführung zustehende Vergütung dem Investmentfonds anlasten. Bei diesen Maßnahmen kann die Depotbank nur auf Grund eines Auftrages der Verwaltungsgesellschaft handeln. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie Aufgaben an ein mit ihr in einer engen Verbindung stehendes Unternehmen, somit ein verbundenes Unternehmen iSd Art 4 Abs. 1 Z 38 VO (EU) Nr. 575/2013 übertragen hat. Die Erste Group Bank AG und die Verwaltungsgesellschaft gehören zur Erste Bank Gruppe. Vor diesem Hintergrund könnte sich ein Interessenkonflikt in Bezug auf die Verrechnung von nicht marktüblichen Gebühren für die von der Erste Group Bank AG erbrachten Leistungen sowie in Bezug auf die Verrechnung von nicht marktüblichen Transaktionskosten ergeben. Die anfallenden Gebühren und Transaktionskosten werden von der Verwaltungsgesellschaft in regelmäßigen Abständen überprüft und unter Berücksichtigung von Marktvergleichen allenfalls neu verhandelt. In Abhängigkeit der verschiedenen Fondskategorien (Publikumsfonds, Spezialfonds) kann es zu einer Differenzierung der zu Verrechnung kommenden Gebühren kommen. Diese Differenzierung bewegt sich jedoch im Rahmen der marktüblichen Bandbreiten für solche Fondskategorien. Auf Anfrage werden den Anlegern des Investmentfonds aktuelle Informationen zu den oben angeführten Angaben zur Erste Group Bank AG zur Verfügung gestellt. Erste Asset Management GmbH elektronisch gefertigt Prüfinformation: Die elektronischen Signaturen dieses Dokumentes können auf der Homepage der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx.xx/xx/xx/Xxxxxxxx.xxxx) geprüft werden. Hinweis: Dieses Dokument wurde mit zwei qualifizierten elektronischen Signaturen gefertigt. Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Art 25 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 („eIDAS-Verordnung“)). Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
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Haupttätigkeit und Aufgaben der Depotbank. Die Erste Group Bank AG hat gemäß Bescheid vom 21.06.200104.12.2000, GZ. 25 4267/14254/1-V/13/01V/13/00, des Bundesministeriums für Finanzen die Funktion der Depotbank für den Investmentfonds übernommen. Die Bestellung und der Wechsel der Depotbank bedürfen der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Sie darf nur erteilt werden, wenn anzunehmen ist, dass das Kreditinstitut die Erfüllung der Aufgaben einer Depotbank gewährleistet. Die Bestellung und der Wechsel der Depotbank sind zu veröffentlichen; die Veröffentlichung hat den Bewilligungsbescheid anzuführen. Die Erste Group Bank AG ist ein Kreditinstitut nach österreichischem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kreditgeschäft sowie das Wertpapiergeschäft. Ihr obliegt die Verwahrung der Vermögenswerte des Investmentfonds sowie die Führung der Konten und Depots des Investmentfonds (§ 40 Abs. 1 InvFG 2011). Weiters obliegt ihr die Verwahrung der Anteilscheine für die von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Investmentfonds (§ 39 Abs. 2 InvFG 2011) sowie die technische Abwicklung der Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen. Sie hat dabei insbesondere zu gewährleisten, dass ihr bei Geschäften, die sich auf das Vermögen des Investmentfonds beziehen, der Gegenwert unverzüglich übertragen wird und die Erträge des Investmentfonds gemäß den gesetzlichen Regelungen und den Fondsbestimmungen verwendet werden. Informationen auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Unterverwahrstellen und allfälliger Interessenkonflikte können dem Anleger auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Erste Group Bank AG setzt Unterverwahrstellen ein. Eine Liste dieser Unterverwahrstellen sowie gegebenenfalls Angaben zur allfälligen Interessenkonflikten finden Sie auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft unter: Informationen auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Unterverwahrstellen und allfälliger Interessenkonflikte können dem Anleger auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Weiters werden folgende Aufgaben gemäß § 28 InvFG 2011 an die Erste Group Bank AG delegiert: o Preisfestsetzung (inklusive Fondsbuchhaltung) o Gewinnausschüttung auf Basis der Beschlussfassung der Verwaltungsgesellschaft o Kontraktabrechnungen (einschließlich Versand der Zertifikate) o Aufzeichnung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen und Bearbeitung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen und Mitteilungspflichten Die der Verwaltungsgesellschaft nach den Fondsbestimmungen für die Verwaltung zustehende Vergütung und der Ersatz für die mit der Verwaltung zusammenhängenden Aufwendungen sind von der Depotbank zu Lasten der für den Investmentfonds geführten Konten zu bezahlen. Die Depotbank darf die ihr für die Verwahrung der Wertpapiere des Investmentfonds und für die Kontenführung zustehende Vergütung dem Investmentfonds anlasten. Bei diesen Maßnahmen kann die Depotbank nur auf Grund eines Auftrages der Verwaltungsgesellschaft handeln. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie Aufgaben an ein mit ihr in einer engen Verbindung stehendes Unternehmen, somit ein verbundenes Unternehmen iSd Art 4 Abs. 1 Z 38 VO (EU) Nr. 575/2013 übertragen hat. Die Erste Group Bank AG und die Verwaltungsgesellschaft gehören zur Erste Bank Gruppe. Vor diesem Hintergrund könnte sich ein Interessenkonflikt in Bezug auf die Verrechnung von nicht marktüblichen Gebühren für die von der Erste Group Bank AG erbrachten Leistungen sowie in Bezug auf die Verrechnung von nicht marktüblichen Transaktionskosten ergeben. Die anfallenden Gebühren und Transaktionskosten werden von der Verwaltungsgesellschaft in regelmäßigen Abständen überprüft und unter Berücksichtigung von Marktvergleichen allenfalls neu verhandelt. In Abhängigkeit der verschiedenen Fondskategorien (Publikumsfonds, Spezialfonds) kann es zu einer Differenzierung der zu Verrechnung kommenden Gebühren kommen. Diese Differenzierung bewegt sich jedoch im Rahmen der marktüblichen Bandbreiten für solche Fondskategorien. Auf Anfrage werden den Anlegern des Investmentfonds aktuelle Informationen zu den oben angeführten Angaben zur Erste Group Bank AG zur Verfügung gestellt. Erste Asset Management GmbH elektronisch gefertigt Prüfinformation: Die elektronischen Signaturen dieses Dokumentes können auf der Homepage der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx.xx/xx/xx/Xxxxxxxx.xxxx) geprüft werden. Hinweis: Dieses Dokument wurde mit zwei qualifizierten elektronischen Signaturen gefertigt. Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Art 25 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 („eIDAS-Verordnung“)). Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
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Samples: Investmentfonds
Haupttätigkeit und Aufgaben der Depotbank. Die Erste Group Bank AG hat gemäß Bescheid vom 21.06.200119.07.2019, GZ. 25 4267/1GZ FMA-V/13/01IF25 6973/0001-INV/2019, des Bundesministeriums für Finanzen der Finanzmarktaufsicht die Funktion der Depotbank für den Investmentfonds übernommen. Die Bestellung und der Wechsel der Depotbank bedürfen der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Sie darf nur erteilt werden, wenn anzunehmen ist, dass das Kreditinstitut die Erfüllung der Aufgaben einer Depotbank gewährleistet. Die Bestellung und der Wechsel der Depotbank sind zu veröffentlichen; die Veröffentlichung hat den Bewilligungsbescheid anzuführen. Die Erste Group Bank AG ist ein Kreditinstitut nach österreichischem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kreditgeschäft sowie das Wertpapiergeschäft. Ihr obliegt die Verwahrung der Vermögenswerte des Investmentfonds sowie die Führung der Konten und Depots des Investmentfonds (§ 40 Abs. 1 InvFG 2011). Weiters obliegt ihr die Verwahrung der Anteilscheine für die von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Investmentfonds (§ 39 Abs. 2 InvFG 2011) sowie die technische Abwicklung der Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen. Sie hat dabei insbesondere zu gewährleisten, dass ihr bei Geschäften, die sich auf das Vermögen des Investmentfonds beziehen, der Gegenwert unverzüglich übertragen wird und die Erträge des Investmentfonds gemäß den gesetzlichen Regelungen und den Fondsbestimmungen verwendet werden. Die Erste Group Bank AG setzt Unterverwahrstellen ein. Eine Liste dieser Unterverwahrstellen sowie gegebenenfalls Angaben zur allfälligen Interessenkonflikten finden Sie auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft unter: Informationen auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Unterverwahrstellen und allfälliger Interessenkonflikte können dem Anleger auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Weiters werden folgende Aufgaben gemäß § 28 InvFG 2011 an die Erste Group Bank AG delegiert: o Preisfestsetzung (inklusive Fondsbuchhaltung) o Gewinnausschüttung auf Basis der Beschlussfassung der Verwaltungsgesellschaft o Kontraktabrechnungen (einschließlich Versand der Zertifikate) o Aufzeichnung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen und Bearbeitung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen und Mitteilungspflichten Die der Verwaltungsgesellschaft nach den Fondsbestimmungen für die Verwaltung zustehende Vergütung und der Ersatz für die mit der Verwaltung zusammenhängenden Aufwendungen sind von der Depotbank zu Lasten der für den Investmentfonds geführten Konten zu bezahlen. Die Depotbank darf die ihr für die Verwahrung der Wertpapiere des Investmentfonds und für die Kontenführung zustehende Vergütung dem Investmentfonds anlasten. Bei diesen Maßnahmen kann die Depotbank nur auf Grund eines Auftrages der Verwaltungsgesellschaft handeln. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie Aufgaben an ein mit ihr in einer engen Verbindung stehendes Unternehmen, somit ein verbundenes Unternehmen iSd Art 4 Abs. 1 Z 38 VO (EU) Nr. 575/2013 übertragen hat. Die Erste Group Bank AG und die Verwaltungsgesellschaft gehören zur Erste Bank Gruppe. Vor diesem Hintergrund könnte sich ein Interessenkonflikt in Bezug auf die Verrechnung von nicht marktüblichen Gebühren für die von der Erste Group Bank AG erbrachten Leistungen sowie in Bezug auf die Verrechnung von nicht marktüblichen Transaktionskosten ergeben. Die anfallenden Gebühren und Transaktionskosten werden von der Verwaltungsgesellschaft in regelmäßigen Abständen überprüft und unter Berücksichtigung von Marktvergleichen allenfalls neu verhandelt. In Abhängigkeit der verschiedenen Fondskategorien (Publikumsfonds, Spezialfonds) kann es zu einer Differenzierung der zu Verrechnung kommenden Gebühren kommen. Diese Differenzierung bewegt sich jedoch im Rahmen der marktüblichen Bandbreiten für solche Fondskategorien. Auf Anfrage werden den Anlegern des Investmentfonds aktuelle Informationen zu den oben angeführten Angaben zur Erste Group Bank AG zur Verfügung gestellt. Erste Asset Management GmbH elektronisch gefertigt Prüfinformation: Die elektronischen Signaturen dieses Dokumentes können auf der Homepage der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx.xx/xx/xx/Xxxxxxxx.xxxx) geprüft werden. Hinweis: Dieses Dokument wurde mit zwei qualifizierten elektronischen Signaturen gefertigt. Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Art 25 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 („eIDAS-Verordnung“)). Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
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Haupttätigkeit und Aufgaben der Depotbank. Die Erste Group Bank AG hat gemäß Bescheid vom 21.06.200111.03.2020, GZ. 25 4267/1GZ FMA-V/13/01IF25 9885/0001-INV/2020, des Bundesministeriums für Finanzen der Finanzmarktaufsicht die Funktion der Depotbank für den Investmentfonds übernommen. Die Bestellung und der Wechsel der Depotbank bedürfen der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Sie darf nur erteilt werden, wenn anzunehmen ist, dass das Kreditinstitut die Erfüllung der Aufgaben einer Depotbank gewährleistet. Die Bestellung und der Wechsel der Depotbank sind zu veröffentlichen; die Veröffentlichung hat den Bewilligungsbescheid anzuführen. Die Erste Group Bank AG ist ein Kreditinstitut nach österreichischem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kreditgeschäft sowie das Wertpapiergeschäft. Ihr obliegt die Verwahrung der Vermögenswerte des Investmentfonds sowie die Führung der Konten und Depots des Investmentfonds (§ 40 Abs. 1 InvFG 2011). Weiters obliegt ihr die Verwahrung der Anteilscheine für die von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Investmentfonds (§ 39 Abs. 2 InvFG 2011) sowie die technische Abwicklung der Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen. Sie hat dabei insbesondere zu gewährleisten, dass ihr bei Geschäften, die sich auf das Vermögen des Investmentfonds beziehen, der Gegenwert unverzüglich übertragen wird und die Erträge des Investmentfonds gemäß den gesetzlichen Regelungen und den Fondsbestimmungen verwendet werden. Die Erste Group Bank AG setzt Unterverwahrstellen ein. Eine Liste dieser Unterverwahrstellen sowie gegebenenfalls Angaben zur allfälligen Interessenkonflikten finden Sie auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft unter: Informationen auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Unterverwahrstellen und allfälliger Interessenkonflikte können dem Anleger auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Weiters werden folgende Aufgaben gemäß § 28 InvFG 2011 an die Erste Group Bank AG delegiert: o Preisfestsetzung (inklusive Fondsbuchhaltung) o Gewinnausschüttung auf Basis der Beschlussfassung der Verwaltungsgesellschaft o Kontraktabrechnungen (einschließlich Versand der Zertifikate) o Aufzeichnung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen und Bearbeitung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen und Mitteilungspflichten Die der Verwaltungsgesellschaft nach den Fondsbestimmungen für die Verwaltung zustehende Vergütung und der Ersatz für die mit der Verwaltung zusammenhängenden Aufwendungen sind von der Depotbank zu Lasten der für den Investmentfonds geführten Konten zu bezahlen. Die Depotbank darf die ihr für die Verwahrung der Wertpapiere des Investmentfonds und für die Kontenführung zustehende Vergütung dem Investmentfonds anlasten. Bei diesen Maßnahmen kann die Depotbank nur auf Grund eines Auftrages der Verwaltungsgesellschaft handeln. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie Aufgaben an ein mit ihr in einer engen Verbindung stehendes Unternehmen, somit ein verbundenes Unternehmen iSd Art 4 Abs. 1 Z 38 VO (EU) Nr. 575/2013 übertragen hat. Die Erste Group Bank AG und die Verwaltungsgesellschaft gehören zur Erste Bank Gruppe. Vor diesem Hintergrund könnte sich ein Interessenkonflikt in Bezug auf die Verrechnung von nicht marktüblichen Gebühren für die von der Erste Group Bank AG erbrachten Leistungen sowie in Bezug auf die Verrechnung von nicht marktüblichen Transaktionskosten ergeben. Die anfallenden Gebühren und Transaktionskosten werden von der Verwaltungsgesellschaft in regelmäßigen Abständen überprüft und unter Berücksichtigung von Marktvergleichen allenfalls neu verhandelt. In Abhängigkeit der verschiedenen Fondskategorien (Publikumsfonds, Spezialfonds) kann es zu einer Differenzierung der zu Verrechnung kommenden Gebühren kommen. Diese Differenzierung bewegt sich jedoch im Rahmen der marktüblichen Bandbreiten für solche Fondskategorien. Auf Anfrage werden den Anlegern des Investmentfonds aktuelle Informationen zu den oben angeführten Angaben zur Erste Group Bank AG zur Verfügung gestellt. Erste Asset Management GmbH elektronisch gefertigt Prüfinformation: Die elektronischen Signaturen dieses Dokumentes können auf der Homepage der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx.xx/xx/xx/Xxxxxxxx.xxxx) geprüft werden. Hinweis: Dieses Dokument wurde mit zwei qualifizierten elektronischen Signaturen gefertigt. Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Art 25 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 („eIDAS-Verordnung“)). Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
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Samples: Investmentfondsprospekt