Hausrecht. Die von der LMS beauftragten Dienstkräfte üben gegenüber dem Mieter das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Im Übrigen überträgt die LMS dem Mieter wäh- rend der Mietzeit das Hausrecht auf den Mietflächen in dem für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Umfang, unbeschadet des bei der LMS ver- bleibenden Rechts für den jederzeitigen Zutritt für die von ihr beauftragten Dienstkräfte.
Appears in 3 contracts
Samples: www.messe-stuttgart.de, www.messe-stuttgart.de, www.messe-stuttgart.de
Hausrecht. Die von der LMS beauftragten Dienstkräfte üben gegenüber dem Mieter das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Im Übrigen überträgt die LMS dem Mieter wäh- rend während der Mietzeit das Hausrecht auf den Mietflächen in dem für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Umfang, unbeschadet des bei der LMS ver- bleibenden verbleibenden Rechts für den jederzeitigen Zutritt für die von ihr beauftragten Dienstkräfte.
Appears in 1 contract
Samples: www.messe-stuttgart.de