Rücktrittsrecht Musterklauseln

Rücktrittsrecht. 7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
Rücktrittsrecht. Der Bauherr kann jederzeit, sofern das Werk noch nicht vollendet ist, gegen volle Entschädigung des Unterneh- mers vom Vertrag zurücktreten. Der Unternehmer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Bauherr seinen vorgehenden Verpflich- tungen nicht nachkommt und er seine Zahlungen trotz Mahnung und Ansetzen einer Nachfrist nicht leistet. Es besteht keine Verpflichtung, eine zugesagte Lieferung auszuführen, wenn die Ware durch höhere Gewalt wie Frost, Hagel, Wasser oder andere Naturgewalten ganz oder teilweise zerstört worden ist.
Rücktrittsrecht. 4.1 Wir können gemäß § 508 BGB von dem Ratenkauf zurücktreten, wenn Sie mit min- destens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug sind und wir Ihnen erfolglos eine zweiwöchige Zahlungsfrist mit der Erklärung ge- setzt haben, dass wir bei Nichtzahlung innerhalb der Frist den gesamten Kaufpreis verlangen.
Rücktrittsrecht. Wird der Unternehmer innerhalb einer an- gemessenen Frist auf sein Begehren nicht sichergestellt, so kann er vom Vertrag zurücktreten (Art. 83 OR).
Rücktrittsrecht. Sofern Sie Verbraucher (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG) sind, können Sie vom Versicherungsvertrag bzw. von Ihrer Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen in geschrie- bener Form (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem Ihnen der Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder –änderung, die im § 9a VAG sowie in den §§ 137f Abs. 7 und 8 und 137g in Verbindung mit § 137h GewO 1994 vorgesehenen Informationen und diese Belehrung zugegangen sind. Der Rücktritt kann sowohl an den von Ihnen beauftragten Vermittler als auch direkt an uns, Hiscox SA Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, gerichtet werden. Bei einem Rücktritt per Xxxxxxx ist der Rücktritt an folgende Faxnummer zu richten: +00(0)00 00 00 00 199. Bei einem Rücktritt per E-Mail ist der Rücktritt an folgende E-Mail-Adresse zu senden: xxxxxx.xxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx
Rücktrittsrecht. Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von mindestens einem Monat können Sie vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der allgemeinen Versicherungs- bedingungen, die weiteren Informationen nach § 5c des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Bei Verträgen im Fernabsatz beginnt die Frist nach Zugang der Rechtsinformationen gemäß § 5 FernFinG inklusive der Versicherungsbedingungen und der Belehrung über das Rücktrittsrecht auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Der Widerruf ist zu richten an die Care Concept AG Xxxxxxxx 00 00 00 X-00000 Xxxx Telefon: + 00 000 00000-0 Fax: + 00 000 00000-00 E-Mail: xxxx@xxxx-xxxxxxx.xx Im Falle eines wirksamen Rücktritts endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang der Rücktrittserklärung entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Rücktrittsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang der Rücktrittserklärung entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich zeitanteilig vom Beginn des Vertrages bis hin zum Zugang der Rücktrittserklärung errechnet. Die Erstattung zurück zu zahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens nach 30 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Rücktrittsfrist, hat der wirksame Rücktritt zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise: Ihr Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Rücktrittsrecht ausgeübt haben. Ende der Belehrung Ende des Vertrages, Kündigungsrecht, Geschäftsgebühr: Der Vertrag endet in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit dem Beginn der Reise, für alle anderen Versicherungen mit dem Ende der Reise bzw. dem vereinbarten Versicherungsende. In der Reise- Krankenversicherung endet der Versicherungsschutz mit der Einreise in das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie in das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz ...
Rücktrittsrecht. 16.1. Rücktrittsrecht: Der Kunde hat das Recht, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag mit der Bank und ohne Einhaltung einer bestimmten Form zurückzutreten. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger (zB Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Übermittlung einer Ausfertigung dieses Vertrages und der damit einhergehenden Erfüllung der Dokumentationspflicht gemäß § 9 VKrG durch die Bank. Erklärt der Kunde seinen Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger, so genügt zur Wahrung der Rücktrittsfrist die Absendung der Rücktrittserklärung innerhalb der Rücktrittsfrist. XX-0000 Xxxxxxxx xxxx@xxxxxxxx.xx 16.2.Rücktrittsfolgen: Im Falle eines wirksamen Rücktritts des Kunden sind die vom Kunden und von der Bank aus diesem Vertrag empfangenen Leistungen zurückzustellen. Die Frist für die Rückstellung der vom Verbraucher empfangenen Leistungen samt den bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Zinsen beträgt dreißig (30) Tage und läuft für den Verbraucher ab Absendung der Rücktrittserklärung. Der Kreditgeber hat die vom Verbraucher empfangenen Leistungen unverzüglich an den Verbraucher zurückzustellen. 16.3.Besonderer Hinweis: Tritt der Kunde von diesem Vertrag zurück, so kann er binnen einer Woche ab Abgabe der Rücktrittserklärung auch vom Grundgeschäft zurücktreten. ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
Rücktrittsrecht. Hat ein Verbraucher sein Angebot auf Strombelieferung und somit seine Vertragserklärung weder in den von goldgas für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von goldgas auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann der Verbraucher von seinem Vertragsanbot gemäß § 3 KSchG bis zum Zustandekommen des Stromliefervertrages oder innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen des Stromliefervertrages vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Verbraucher, die zumindest den Namen und die Anschrift von xxxxxxx, die zur Identifizierung des Stromliefervertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Stromliefervertrages. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu; wenn xxxxxxx die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält. Die Belehrung über das Rücktrittsrecht ist dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit goldgas oder dessen Beauftragten zwecks Schließung des Stromliefervertrages angebahnt hat oder dem Vertragsabschluss keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind. Die Rücktrittserklärung kann formlos erfolgen. Zur Fristwahrung ist die Mitteilung der Rücktrittserklärung innerhalb der oben genannten Frist ausreichend. Ein Verbraucher kann weiters von einem nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte- Gesetz („FAGG“) abgeschlossenen Vertrag oder einer nach FAGG abgegebenen Vertragserklärung (z. B. per Post, Internet oder E-Mail) gemäß § 11 FAGG innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist an xxxxxxx zu richten und rechtzeitig, wenn sie innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Sie kann formlos erfolgen. Ist goldgas ihrer Informationspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 8 FAGG nicht nachgekommen, so verlängert sich die vorgesehene Rücktrittsfrist um 12 Monate. Wenn goldgas dieser Informationspflicht innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachkommt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem de...
Rücktrittsrecht. Erbringt der Lieferant die geschuldete Leistung nicht oder nicht vertrags- gemäß, so ist LEONI nach erfolgloser Fristsetzung mit Aufforderung zur Leistungserbringung berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten. Einer Fristsetzung bedarf es jedoch insbesondere nicht, wenn (i) der Lieferant die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, (ii) der Lieferant die Leistung nicht bis zu dem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist bewirkt, obwohl die termin- oder fristgerechte Leistung für LEONI wesentlich ist und dies für den Lieferanten erkennbar war oder (iii) bei dem Lieferant eine wesent- liche Vermögensverschlechterung eingetreten ist, die die Vertragserfüllung gefährdet, oder (iv) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Ver- mögen des Lieferanten beantragt und die Eröffnung eines solchen Verfah- rens mangels Masse abgelehnt wird. Gesetzliche Rechte und Ansprüche von LEONI werden durch die in Ziffer 16 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
Rücktrittsrecht. Ich/wir wurde/n über mein/unser Rücktrittsrecht gem. § 3 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) belehrt, wonach ich/wir berechtigt bin/sind, bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche von diesem Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die Emittentin ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Zustellung der mit der Annahmebestätigung der Gesellschaft versehenen Kopie des Zeichnungsscheins (dieser Beitrittserklärung) an die von mir/uns bekannt gegebene Adresse mittels Brief oder Telefax zu laufen. Für die Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung des Rücktritts aus. Ferner erkläre/n ich/wir ausdrücklich, dass ich/wir auf die Geltendmachung eines späteren Rücktrittsanspruches gem. § 3a KSchG verzichte/n, weil mir/uns bekannt ist, dass die gegenständliche Veranlagung in Kommanditbeteiligungen eine langfristige mitunternehmerische Beteiligung darstellt, deren zukünftige Entwicklung und Rendite, einschließlich allfälliger steuerlicher Vor- und Nachteile, nicht mit Sicherheit vorhersehbar ist und bei der auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Der Rücktritt vom Vertrag ist zu richten an: IMMOVATION Immobilien Handels AG & Co. 3. KG, Drxxxxxxxxxxxxx 00, X-00000 Xxxxxx, Tel.: +49 / 561 / 81 61 94 - O, Fax: +49 / 561 / 81 61 94 - 9, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx RÜCKTRITTSFOLGEN Im Falle eines wirksamen Rücktritts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Rücktritt gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 3O Tagen nach Absendung Ihrer Rücktrittserklärung erfüllen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Rücktrittserklärung, für uns mit deren Empfang.