Ordnungsbestimmungen Musterklauseln

Ordnungsbestimmungen. Das Auslegen, Plakatieren und Vertei- len von politischem Informationsmate- rial ist untersagt. Ebenso muss bei der Standgestaltung und Dekoration auf jegliche politische Aussage verzichtet werden. Die Messe Berlin übernimmt keine Haftung für die Exponate. Die Ausstel- ler müssen selbst für ausreichende Versicherung ihrer Ware Sorge tragen. Tiere dürfen auf das Ausstellungsge- lände nicht mitgebracht werden. Die Bauaufsichts- und Brandschutzbe- stimmungen müssen strikt eingehalten werden. Es gelten im Übrigen die Technischen Richtlinien der Messe Ber- lin GmbH (siehe Ziffer 11). Bei Zuwider- handlung behält sich die Messe Berlin GmbH die kostenpflichtige Entfernung von Ausstellungsgut vor, sollte dieses nicht den Bestimmungen entsprechend im Stand untergebracht worden sein. Parkscheine erhalten die Aussteller gegen Zahlung einer Gebühr. Park- platzwünsche der Aussteller auf dem Ausstellungsgelände werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht.
Ordnungsbestimmungen. Die Beaufsichtigung der Hallen und des Freigeländes erfolgt durch den Veranstalter. Für die Bewachung und Reinigung des Einzelstandes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Parkplatzwünsche der Aussteller auf dem Ausstellungsgelände werden nach Möglichkeit berücksichtigt, ein Anspruch auf einen Parkplatz oder auf einen bestimmten Parkplatz kann nicht zugestanden werden. Das Entladen von Waren aus Fahrzeugen während der Ausstellung muss spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der täglichen Öffnungszeit abgeschlossen sein. Die Fahrzeuge müssen das Gelände nach dem Entladen sofort wieder verlassen. Binnen einer Stunde nach Ablauf der täglichen Öffnungszeit müssen Aussteller und Begleitpersonen die Hallen verlassen und das Gelände von Fahrzeugen geräumt haben. Personen, die die Ausstellung mit Paketen verlassen wollen, müssen bei der Ausgangskontrolle deren Herkunft nachweisen. Tiere dürfen nicht auf das Ausstellungsgelände mitgebracht werden In Wohnwagen darf innerhalb des Ausstellungsgeländes nicht genächtigt werden.
Ordnungsbestimmungen. (1) Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände der Hausordnung des Messegeländes / Veranstaltungsortes. Den Anordnungen der Messe- und Veranstaltungsdienstleister und dem Personal der Aka Merch & Textil GmbH sind Folge zu leisten.
Ordnungsbestimmungen. Der Vermieter der physischen Veranstaltungsräumlichkeiten hat das Hausrecht in allen Raumbereichen. Er ist zur Kontrolle der Ausstellungsstände und Präsentationsmaßnahmen und zur Anordnung von Sicherheitsmaß- nahmen im Interesse der Veranstaltung und zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Das Mitbringen von Tieren in die Veranstaltungsstätte ist nicht erlaubt. Das ausstellende oder virtuell präsentie- rende Unternehmen verpflichtet sich, evtl. anfallende GEMA Gebühren und/oder Künstlersozialversiche- rungsbeiträge für von ihm durchgeführte oder von ihm in Auftrag gegebene künstlerische Darbietungen auf eigene Rechnung abzuführen und stellt die ReprodWissen GmbH insoweit von allen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis frei. Die ausstellenden Unternehmen sind verpflichtet, ihre physischen/ virtuellen Stände und Bewerberseiten während der Öffnungszeiten besetzt und sauber zu halten. Die präsentierenden Unternehmen sind verpflichtet, die physischen /virtuellen Präsentationsräume während der angemieteten Zeiten besetzt zu halten und sauber und pünktlich zu verlassen. Nach Beendigung der Ausstellung hat der Abbau des Ausstel- lungsstandes durch das ausstellende Unternehmen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes und bis zum ver- einbarten Endtermin zu erfolgen. Präsentationsmaßnahmen/-veranstaltungen sind innerhalb der vereinbarten Zeit abzuschließen und eingebrachte Gegenstände sind innerhalb der vereinbarten Zeit aus den Räumlichkei- ten zu entfernen. Die angemieteten Gegenstände sind dem jeweiligen Vermieter unverzüglich zurückzugeben. Ausstellungs- oder Präsentationsgegenstände, die bis zum vereinbarten Termin nicht entfernt sind, werden auf Kosten und Gefahr des ausstellenden oder präsentierenden Unternehmens abtransportiert und eingelagert.
Ordnungsbestimmungen. Hausrecht Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Veran- staltungsgelände dem Hausrecht der E.G.E. und/oder dem Hausrecht des Be- treibers des Veranstaltungsgeländes. Den Anordnungen der für die Durchset- zung des Hausrechts beauftragten Personen, ist Folge zu leisten. Den Be- schäftigten der E.G.E. ist zu jeder Zeit Zutritt zu der Messe- und Ausstellungs- fläche in vollem Umfang zu gewähren.
Ordnungsbestimmungen. 15.1 Hausrecht: Der Aussteller unterliegt während der Messe auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und dem Parkplatz dem Hausrecht der VERENGO und/oder dem Hausrecht des Betreibers des Veranstaltungsgeländes. Den Anordnungen der für die Durchsetzung des Hausrechts beauftragten Personen, ist Folge zu leisten. Den Beschäftigten der VERENGO ist zu jeder Zeit Zutritt zu der Ausstellungsfläche in vollem Umfang zu gewähren.
Ordnungsbestimmungen. Hausrecht Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsge- lände dem Hausrecht der MAZ und/oder dem Hausrecht des Betreibers des Veranstaltungs- geländes. Den Anordnungen der für die Durchsetzung des Hausrechts beauftragten Personen, ist Folge zu leisten. Den Beschäftigten der MAZ ist zu jeder Zeit Zutritt zu der Messe- und Aus- stellungsfläche in vollem Umfang zu gewähren.
Ordnungsbestimmungen. (1) Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände der Hausordnung der C³ GmbH. Den Anordnungen der Vertreter der C³ GmbH, die sich durch einen Dienstausweis legitimieren, sind Folge zu leisten.
Ordnungsbestimmungen. (1) Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände der Hausordnung des Hallenbetreibers und AC. Den Anordnungen der Vertreter des Hallenbetreibers und von AC, die sich durch einen Dienstausweis legitimieren, ist Folge zu leisten.