Common use of Hausrecht Clause in Contracts

Hausrecht. 18.1 Für die Versammlungsstätten sowie sämtliche umgebenden Freiflächen (Vorplätze etc.) und Parkplatzflächen gilt die Hausordnung der HMC. Der HMC steht das Hausrecht gegenüber dem Veranstalter, seinen Besuchern und Dritten während der Nutzungsdauer zu. Sie übt es durch die mit besonderen Ausweisen versehenen Beauftragten aus. Den von der HMC beauftragten Personen ist, im Rahmen der Ausübung des Hausrechts, jederzeit freier Zugang zu den vom Veranstalter genutzten Räumlichkeiten zu gewähren.

Appears in 2 contracts

Samples: www.cch.de, www.cch.de

Hausrecht. 18.1 16.1 Für die beide Versammlungsstätten sowie sämtliche umgebenden Freiflächen (Vorplätze etc.) und Parkplatzflächen . gilt die Hausordnung Haus- ordnung der HMC. Der HMC steht das Hausrecht auch weiterhin gegenüber dem Veranstalter, seinen Besuchern und Dritten während der Nutzungsdauer zu. Sie übt es durch die mit besonderen Ausweisen versehenen Beauftragten aus. Den von der HMC beauftragten Personen ist, im Rahmen der Ausübung des Hausrechts, jederzeit freier Zugang zu den vom Veranstalter genutzten Räumlichkeiten zu gewähren.

Appears in 1 contract

Samples: www.cch.de

Hausrecht. 18.1 15.1 Für die Versammlungsstätten sowie sämtliche umgebenden Freiflächen (Vorplätze etc.) und Parkplatzflächen Parkeinrichtungen gilt die Hausordnung der HMC. Der HMC steht das Hausrecht gegenüber dem Veranstalter, seinen Besuchern und Dritten während der Nutzungsdauer zu. Sie übt es durch die mit besonderen Ausweisen versehenen Beauftragten aus. Den von der HMC beauftragten Personen ist, im Rahmen der Ausübung des Hausrechts, jederzeit freier Zugang zu den vom Veranstalter genutzten Räumlichkeiten zu gewähren.

Appears in 1 contract

Samples: www.hamburg-messe.de