HAUSTÜRLIEFERUNG. 19.1 Hat der Kunde bei Abschluss des Vertrags die Zusatzleistung Haustürlieferung gewählt, wird dem Kunden das dem Vertrag zugrundeliegende Fahrzeug an seine Wunschadresse zum vereinbarten Übergabetermin im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugestellt. 19.2 Für die Zustellung gemäß Ziffer 19.1 hat der Kunde die im Antrag gesondert ausgewiesenen Überführungskosten zzgl. der Kosten, die mit der gesonderten Zustellung gemäß Ziffer 19.1 entstehen, zu zahlen. Der Kunde kann die Kosten gemäß Satz 1 nach seiner Xxxx einmalig oder monatlich als Rate entrichten. Neben der Zustellung des Fahrzeugs sind von den Kosten gemäß Satz 1 auch Treibstoffkosten und ggf. Fähr- und Mautkosten für die Strecke der Zustellung abgegolten. 19.3 Wird das Fahrzeug durch den Hersteller bzw. Händler bzw. MeinAuto zur Auslieferung am Bereitstellungsort bereitgestellt, so beauftragt Mobility Concept einen Kooperationspartner mit der Zustellung des Fahrzeuges vom Bereitstellungsort zur gewünschten Adresse. Der Kooperationspartner vereinbart mit dem Kunden einen Zustelltermin. Die Auswahl des Kooperationspartners obliegt Mobility Concept. 19.4 Ziffer 2.3 gilt auch im Falle der Haustürlieferung gemäß dieser Ziffer 19 entsprechend. Damit wird zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe vom Hersteller bzw. Händler an den Kooperationspartner eine pauschale Kilometer-Laufleistung des Fahrzeugs in Höhe von 25 km für die Auslieferung zugrunde gelegt. Bei Gebrauchtwagen wird der tatsächliche Kilometerstand bei Übergabe an den Kooperationspartner zugrunde gelegt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe eine abweichende Kilometer-Laufleistung vorlag. 19.5 Die Zustellung des Fahrzeuges erfolgt auf eigener Achse und ausdrücklich nicht per Transport auf Hänger und nicht auf LKW. 19.6 Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Zustellung gemäß dieser Ziffer 19 bereits zugelassen und die amtlichen Kennzeichen müssen beim Hersteller bzw. Händler eingegangen sein. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde für die zeitgerechte Zulassung des Fahrzeuges und den zeitgerechten Eingang des amtlichen Kennzeichens gemäß Satz 1 beim Hersteller bzw. Händler zu sorgen. 19.7 Das Fahrzeug muss bei winterlichen Straßenverhältnissen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die geeignete Winterbereifung aufweisen. Der Kunde hat für witterungstaugliche Bereifung des Fahrzeugs zu sorgen. Bei unzureichender Bereifung erfolgt keine Zustellung. 19.8 Die Zustellung des Fahrzeugs gemäß dieser Ziffer 19 findet im Falle einer vereinbarten Mietsonderzahlung gemäß Ziffer 4.4 nur nach deren vollständigem Eingang bei Mobility Concept statt. 19.9 Kann die Zustellung und damit die Übergabe des Fahrzeugs aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zum vereinbarten Übergabetermin nicht stattfinden, stellt Mobility Concept dem Kunden eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 200,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 238,00 Euro) für jeden weiteren fehlgeschlagenen Versuch der mit dem Kunden im Voraus abgestimmten Zustellung in Rechnung. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Mobility Concept für jede fehlgeschlagene Zustellung gemäß Satz 1 kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
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Samples: Leasing Agreement
HAUSTÜRLIEFERUNG. 19.1 Hat der Kunde bei Abschluss des Vertrags die Zusatzleistung Haustürlieferung gewählt, wird dem Kunden das dem Vertrag zugrundeliegende Fahrzeug an seine Wunschadresse zum vereinbarten Übergabetermin im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugestellt.
19.2 Für die Zustellung gemäß Ziffer 19.1 hat der Kunde die im Antrag gesondert ausgewiesenen Überführungskosten zzgl. der Kosten, die mit der gesonderten Zustellung gemäß Ziffer 19.1 entstehen, zu zahlen. Der Kunde kann die Kosten gemäß Satz 1 nach seiner Xxxx einmalig oder monatlich als Rate entrichten. Neben der Zustellung des Fahrzeugs sind von den Kosten gemäß Satz 1 auch Treibstoffkosten und ggf. Fähr- und Mautkosten für die Strecke der Zustellung abgegolten.
19.3 Wird das Fahrzeug durch den Hersteller bzw. Händler bzw. MeinAuto zur Auslieferung am Bereitstellungsort bereitgestellt, so beauftragt Mobility Concept einen Kooperationspartner mit der Zustellung des Fahrzeuges vom Bereitstellungsort zur gewünschten Adresse. Der Kooperationspartner vereinbart mit dem Kunden einen Zustelltermin. Die Auswahl des Kooperationspartners obliegt Mobility Concept.
19.4 Ziffer 2.3 2.4 gilt auch im Falle der Haustürlieferung gemäß dieser Ziffer 19 entsprechend. Damit wird zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe vom Hersteller bzw. Händler an den Kooperationspartner eine pauschale Kilometer-Laufleistung des Fahrzeugs in Höhe von 25 km für die Auslieferung zugrunde gelegt. Bei Gebrauchtwagen wird der tatsächliche Kilometerstand bei Übergabe an den Kooperationspartner zugrunde gelegt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe eine abweichende Kilometer-Laufleistung vorlag.
19.5 Die Zustellung des Fahrzeuges erfolgt auf eigener Achse und ausdrücklich nicht per Transport auf Hänger und nicht auf LKW.
19.6 Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Zustellung gemäß dieser Ziffer 19 bereits zugelassen und die amtlichen Kennzeichen müssen beim Hersteller bzw. Händler am Bereitstellungsort des Fahrzeuges eingegangen sein. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde für die zeitgerechte Zulassung des Fahrzeuges und den zeitgerechten Eingang des amtlichen Kennzeichens gemäß Satz 1 beim Hersteller bzw. Händler am Bereitstellungsort des Fahrzeuges zu sorgen.
19.7 Das Fahrzeug muss bei winterlichen Straßenverhältnissen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die geeignete Winterbereifung aufweisen. Der Kunde hat für witterungstaugliche Bereifung des Fahrzeugs zu sorgen. Bei unzureichender Bereifung erfolgt keine Zustellung.
19.8 Die Zustellung des Fahrzeugs gemäß dieser Ziffer 19 findet im Falle einer vereinbarten Mietsonderzahlung gemäß Ziffer 4.4 nur nach deren vollständigem Eingang bei Mobility Concept statt.
19.9 Kann die Zustellung und damit die Übergabe des Fahrzeugs aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zum vereinbarten Übergabetermin nicht stattfinden, stellt Mobility Concept dem Kunden eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 200,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 238,00 Euro) für jeden weiteren fehlgeschlagenen Versuch der mit dem Kunden im Voraus abgestimmten Zustellung in Rechnung. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Mobility Concept für jede fehlgeschlagene Zustellung gemäß Satz 1 kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
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Samples: Leasing Agreement
HAUSTÜRLIEFERUNG. 19.1 20.1 Hat der Kunde bei Abschluss des Vertrags die Zusatzleistung Option Haustürlieferung gewählt, wird dem Kunden das dem Vertrag zugrundeliegende Fahrzeug an seine Wunschadresse zum vereinbarten Übergabetermin im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugestellt.
19.2 20.2 Für die Zustellung gemäß Ziffer 19.1 20.1 hat der Kunde die im Antrag gesondert ausgewiesenen Überführungskosten zzgl. der Kosten, die mit der gesonderten Zustellung gemäß Ziffer 19.1 20.1 entstehen, zu zahlen. Der Kunde kann die Kosten gemäß Satz 1 nach seiner Xxxx einmalig oder monatlich als Rate entrichten. Neben der Zustellung des Fahrzeugs sind von den Kosten gemäß Satz 1 auch Treibstoffkosten und ggf. Fähr- und Mautkosten für die Strecke der Zustellung abgegolten.
19.3 20.3 Wird das Fahrzeug durch den Hersteller bzw. Händler bzw. MeinAuto zur Auslieferung am Bereitstellungsort bereitgestellt, so beauftragt Mobility Concept einen Kooperationspartner mit der Zustellung des Fahrzeuges vom Bereitstellungsort zur gewünschten Adresse. Der Kooperationspartner vereinbart mit dem Kunden einen Zustelltermin. Die Auswahl des Kooperationspartners obliegt Mobility Concept.
19.4 20.4 Ziffer 2.3 2.4 gilt auch im Falle der Haustürlieferung gemäß dieser Ziffer 19 20 entsprechend. Damit wird zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe vom Hersteller bzw. Händler an den Kooperationspartner eine pauschale Kilometer-Laufleistung des Fahrzeugs in Höhe von 25 km für die Auslieferung zugrunde gelegt. Bei Gebrauchtwagen wird der tatsächliche Kilometerstand bei Übergabe an den Kooperationspartner zugrunde gelegt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe eine abweichende Kilometer-Laufleistung vorlag.
19.5 20.5 Die Zustellung des Fahrzeuges erfolgt auf eigener Achse und ausdrücklich nicht per Transport auf Hänger und nicht auf LKW.
19.6 20.6 Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Zustellung gemäß dieser Ziffer 19 20 bereits zugelassen und die amtlichen Kennzeichen müssen beim Hersteller bzw. Händler eingegangen sein. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde für die zeitgerechte Zulassung des Fahrzeuges und den zeitgerechten Eingang des amtlichen Kennzeichens gemäß Satz 1 beim Hersteller bzw. Händler zu sorgen.
19.7 20.7 Das Fahrzeug muss bei winterlichen Straßenverhältnissen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die geeignete Winterbereifung aufweisen. Der Kunde hat für witterungstaugliche Bereifung des Fahrzeugs zu sorgen. Bei unzureichender Bereifung erfolgt keine Zustellung.
19.8 20.8 Die Zustellung des Fahrzeugs gemäß dieser Ziffer 19 20 findet im Falle einer vereinbarten Mietsonderzahlung gemäß Ziffer 4.4 4.5 nur nach deren vollständigem Eingang bei Mobility Concept statt.
19.9 20.9 Kann die Zustellung und damit die Übergabe des Fahrzeugs aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zum vereinbarten Übergabetermin nicht stattfinden, stellt Mobility Concept dem Kunden eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 200,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 238,00 Euro) für jeden weiteren fehlgeschlagenen Versuch der mit dem Kunden im Voraus abgestimmten Zustellung in Rechnung. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Mobility Concept für jede fehlgeschlagene Zustellung gemäß Satz 1 kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
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Samples: Vario Finanzierungs Vertrag
HAUSTÜRLIEFERUNG. 19.1 18.1 Hat der Kunde bei Abschluss des Vertrags die Zusatzleistung Option Haustürlieferung gewählt, wird dem Kunden das dem Vertrag zugrundeliegende Fahrzeug an seine Wunschadresse zum vereinbarten Übergabetermin im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugestellt.
19.2 18.2 Für die Zustellung gemäß Ziffer 19.1 18.1 hat der Kunde die im Antrag gesondert ausgewiesenen Überführungskosten zzgl. der Kosten, die mit der gesonderten Zustellung gemäß Ziffer 19.1 18.1 entstehen, zu zahlen. Der Kunde kann die Kosten gemäß Satz 1 nach seiner Xxxx einmalig oder monatlich als Rate entrichten. Neben der Zustellung des Fahrzeugs sind von den Kosten gemäß Satz 1 auch Treibstoffkosten und ggf. Fähr- und Mautkosten für die Strecke der Zustellung abgegolten.
19.3 18.3 Wird das Fahrzeug durch den Hersteller bzw. Händler bzw. MeinAuto zur Auslieferung am Bereitstellungsort bereitgestellt, so beauftragt Mobility Concept einen Kooperationspartner mit der Zustellung des Fahrzeuges vom Bereitstellungsort zur gewünschten Adresse. Der Kooperationspartner vereinbart mit dem Kunden einen Zustelltermin. Die Auswahl des Kooperationspartners obliegt Mobility Concept.
19.4 18.4 Ziffer 2.3 2.4 gilt auch im Falle der Haustürlieferung gemäß dieser Ziffer 19 18 entsprechend. Damit wird zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe vom Hersteller bzw. Händler an den Kooperationspartner eine pauschale Kilometer-Laufleistung des Fahrzeugs in Höhe von 25 km für die Auslieferung zugrunde gelegt. Bei Gebrauchtwagen wird der tatsächliche Kilometerstand bei Übergabe an den Kooperationspartner zugrunde gelegt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe eine abweichende Kilometer-Laufleistung vorlag.
19.5 18.5 Die Zustellung des Fahrzeuges erfolgt auf eigener Achse und ausdrücklich nicht per Transport auf Hänger und nicht auf LKW.
19.6 18.6 Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Zustellung gemäß dieser Ziffer 19 18 bereits zugelassen und die amtlichen Kennzeichen müssen beim Hersteller bzw. Händler eingegangen sein. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde für die zeitgerechte Zulassung des Fahrzeuges und den zeitgerechten Eingang des amtlichen Kennzeichens gemäß Satz 1 beim Hersteller bzw. Händler zu sorgen.
19.7 18.7 Das Fahrzeug muss bei winterlichen Straßenverhältnissen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die geeignete Winterbereifung aufweisen. Der Kunde hat für witterungstaugliche Bereifung des Fahrzeugs zu sorgen. Bei unzureichender Bereifung erfolgt keine Zustellung.
19.8 18.8 Die Zustellung des Fahrzeugs gemäß dieser Ziffer 19 18 findet im Falle einer vereinbarten Mietsonderzahlung gemäß Ziffer 4.4 nur nach deren vollständigem Eingang bei Mobility Concept statt.
19.9 18.9 Kann die Zustellung und damit die Übergabe des Fahrzeugs aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zum vereinbarten Übergabetermin nicht stattfinden, stellt Mobility Concept dem Kunden eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 200,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 238,00 Euro) für jeden weiteren fehlgeschlagenen Versuch der mit dem Kunden im Voraus abgestimmten Zustellung in Rechnung. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Mobility Concept für jede fehlgeschlagene Zustellung gemäß Satz 1 kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
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HAUSTÜRLIEFERUNG. 19.1 Hat der Kunde bei Abschluss des Vertrags die Zusatzleistung Option Haustürlieferung gewählt, wird dem Kunden das dem Vertrag zugrundeliegende Fahrzeug an seine Wunschadresse zum vereinbarten Übergabetermin im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugestellt.
19.2 Für die Zustellung gemäß Ziffer 19.1 hat der Kunde die im Antrag gesondert ausgewiesenen Überführungskosten zzgl. der Kosten, die mit der gesonderten Zustellung gemäß Ziffer 19.1 entstehen, zu zahlen. Der Kunde kann die Kosten gemäß Satz 1 nach seiner Xxxx einmalig oder monatlich als Rate entrichten. Neben der Zustellung des Fahrzeugs sind von den Kosten gemäß Satz 1 auch Treibstoffkosten und ggf. Fähr- und Mautkosten für die Strecke der Zustellung abgegolten.
19.3 Wird das Fahrzeug durch den Hersteller bzw. Händler bzw. MeinAuto zur Auslieferung am Bereitstellungsort bereitgestellt, so beauftragt Mobility Concept einen Kooperationspartner mit der Zustellung des Fahrzeuges vom Bereitstellungsort zur gewünschten Adresse. Der Kooperationspartner vereinbart mit dem Kunden einen Zustelltermin. Die Auswahl des Kooperationspartners obliegt Mobility Concept.
19.4 Ziffer 2.3 gilt auch im Falle der Haustürlieferung gemäß dieser Ziffer 19 entsprechend. Damit wird zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe vom Hersteller bzw. Händler an den Kooperationspartner eine pauschale Kilometer-Laufleistung des Fahrzeugs in Höhe von 25 km für die Auslieferung zugrunde gelegt. Bei Gebrauchtwagen wird der tatsächliche Kilometerstand bei Übergabe an den Kooperationspartner zugrunde gelegt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe eine abweichende Kilometer-Laufleistung vorlag.
19.5 Die Zustellung des Fahrzeuges erfolgt auf eigener Achse und ausdrücklich nicht per Transport auf Hänger und nicht auf LKW.
19.6 Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Zustellung gemäß dieser Ziffer 19 bereits zugelassen und die amtlichen Kennzeichen müssen beim Hersteller bzw. Händler am Bereitstellungsort des Fahrzeuges eingegangen sein. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde für die zeitgerechte Zulassung des Fahrzeuges und den zeitgerechten Eingang des amtlichen Kennzeichens gemäß Satz 1 beim Hersteller bzw. Händler am Bereitstellungsort des Fahrzeuges zu sorgen.
19.7 Das Fahrzeug muss bei winterlichen Straßenverhältnissen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die geeignete Winterbereifung aufweisen. Der Kunde hat für witterungstaugliche Bereifung des Fahrzeugs zu sorgen. Bei unzureichender Bereifung erfolgt keine Zustellung.
19.8 Die Zustellung des Fahrzeugs gemäß dieser Ziffer 19 findet im Falle einer vereinbarten Mietsonderzahlung gemäß Ziffer 4.4 4.5 nur nach deren vollständigem Eingang bei Mobility Concept statt.
19.9 Kann die Zustellung und damit die Übergabe des Fahrzeugs aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zum vereinbarten Übergabetermin nicht stattfinden, stellt Mobility Concept dem Kunden eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 200,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 238,00 Euro) für jeden weiteren fehlgeschlagenen Versuch der mit dem Kunden im Voraus abgestimmten Zustellung in Rechnung. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Mobility Concept für jede fehlgeschlagene Zustellung gemäß Satz 1 kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
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