Hebammen und Entbindungspfleger. Leistungen einer Hebamme bzw. eines Entbindungspflegers sind bis zu den einfachen Höchstsätzen der jeweiligen Gebührenverordnung für Hebammen erstattungsfähig.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Und Pflegeversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Und Pflegeversicherung
Hebammen und Entbindungspfleger. Leistungen einer Hebamme bzw. eines Entbindungspflegers sind bis zu den einfachen Höchstsätzen der jeweiligen Gebührenverordnung für Hebammen erstattungsfähig.
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Hebammen und Entbindungspfleger. Leistungen einer Hebamme bzw. eines Entbindungspflegers sind bis zu den einfachen Höchstsätzen der jeweiligen Gebührenverordnung Gebührenordnung für Hebammen erstattungsfähig.
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