Heilpraktikerleistungen. Heilpraktikerleistungen umfassen sämtliche Verrichtungen von Heilpraktikern nach dem Gebührenverzeichnis für Heil- praktiker in der von den Heilpraktikerverbänden der Bun- desrepublik Deutschland herausgegebenen jeweils gülti- gen Fassung (GebüH) und darüber hinaus auch die Kosten sonstiger von Heilpraktikern üblicherweise durchgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, soweit sie sich aus dem Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren (sie- he Anhang) ergeben. Das Gleiche gilt, wenn derartige Ver- richtungen von Ärzten durchgeführt werden und sie nicht im Gebührenverzeichnis der GOÄ enthalten sind. Erstattungs- fähig sind die Kosten bis zu den Mindestsätzen des GebüH bzw. bis zu den Mindestsätzen der im Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren genannten Gebührenziffern und Höchst- erstattungsbeträgen.
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Heilpraktikerleistungen. Heilpraktikerleistungen umfassen sämtliche Verrichtungen von Heilpraktikern nach dem Gebührenverzeichnis für Heil- praktiker Heilpraktiker in der von den Heilpraktikerverbänden der Bun- desrepublik Bundesrepublik Deutschland herausgegebenen jeweils gülti- gen gültigen Fassung (GebüH) und darüber hinaus auch die Kosten sonstiger von Heilpraktikern üblicherweise durchgeführten durchge- führten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, soweit sie sich aus dem Leistungsverzeichnis Leis- tungsverzeichnis Naturheilverfahren (sie- he siehe Anhang) ergeben. Das Gleiche gleiche gilt, wenn derartige Ver- richtungen Verrichtungen von Ärzten durchgeführt werden und sie nicht im Gebührenverzeichnis Gebühren- verzeichnis der GOÄ enthalten sind. Erstattungs- fähig Erstattungsfähig sind die Kosten bis zu den Mindestsätzen Min- destsätzen des GebüH bzw. bis zu den Mindestsätzen der im Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren Na- turheilverfahren genannten Gebührenziffern und Höchst- erstattungsbeträgenHöchsterstattungsbeträgen.
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Heilpraktikerleistungen. Heilpraktikerleistungen umfassen sämtliche Verrichtungen von Heilpraktikern nach dem Gebührenverzeichnis für Heil- praktiker Heilpraktiker in der von den Heilpraktikerverbänden der Bun- desrepublik Bundesrepublik Deutschland herausgegebenen jeweils gülti- gen gültigen Fassung (GebüH) und darüber hinaus auch die Kosten sonstiger von Heilpraktikern üblicherweise durchgeführten durchge- führten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, soweit sie sich aus dem Leistungsverzeichnis Leis- tungsverzeichnis Naturheilverfahren (sie- he siehe Anhang) ergeben. Das Gleiche gilt, wenn derartige Ver- richtungen Verrichtungen von Ärzten durchgeführt werden und sie nicht im Gebührenverzeichnis Gebühren- verzeichnis der GOÄ enthalten sind. Erstattungs- fähig Erstattungsfähig sind die Kosten bis zu den Mindestsätzen Min- destsätzen des GebüH bzw. bis zu den Mindestsätzen der im Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren Na- turheilverfahren genannten Gebührenziffern und Höchst- erstattungsbeträgenHöchsterstattungsbeträgen.
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Heilpraktikerleistungen. Heilpraktikerleistungen umfassen sämtliche Verrichtungen von Heilpraktikern nach dem Gebührenverzeichnis für Heil- praktiker in der von den Heilpraktikerverbänden der Bun- desrepublik Deutschland herausgegebenen jeweils gülti- gen Fassung (GebüH) und darüber hinaus auch die Kosten sonstiger von Heilpraktikern üblicherweise durchgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, soweit sie sich aus dem Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren (sie- he Anhang) ergeben. Das Gleiche gilt, wenn derartige Ver- richtungen von Ärzten durchgeführt werden und sie nicht im Gebührenverzeichnis der GOÄ enthalten sind. Erstattungs- fähig sind die Kosten bis zu den Mindestsätzen Höchstsätzen des GebüH bzw. bis zu den Mindestsätzen Höchstsätzen der im Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren genannten Gebührenziffern und Höchst- erstattungsbeträgen.
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Heilpraktikerleistungen. Heilpraktikerleistungen umfassen sämtliche Verrichtungen von Heilpraktikern nach dem Gebührenverzeichnis für Heil- praktiker in der von den Heilpraktikerverbänden der Bun- desrepublik Deutschland herausgegebenen jeweils gülti- gen Fassung (GebüH) und darüber hinaus auch die Kosten sonstiger von Heilpraktikern üblicherweise durchgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, soweit sie sich aus dem Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren (sie- he siehe Anhang) ergeben. Das Gleiche gilt, wenn derartige Ver- richtungen Verrichtungen von Ärzten durchgeführt werden und sie nicht im Gebührenverzeichnis der GOÄ enthalten sind. Erstattungs- fähig Er- stattungsfähig sind die Kosten bis zu den Mindestsätzen des GebüH bzw. bis zu den Mindestsätzen der im Leistungsverzeichnis Leis- tungsverzeichnis Naturheilverfahren genannten Gebührenziffern Gebühren- ziffern und Höchst- erstattungsbeträgenHöchsterstattungsbeträgen.
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