Common use of Heisenberg-Professur Clause in Contracts

Heisenberg-Professur. Im Rahmen der Heisenberg-Professur umfassen die Personalmittel nur die bewilligte Professorenstelle. Die Personalmittel sind gesperrt und werden erst nach erfolgter Be- rufung entsperrt, soweit der DFG ein schriftlicher Nachweis der Berufung und des An- trittstermins vorliegt. Auf die Regelung der Ziff. 7.3.2 wird ausdrücklich hingewiesen. Die Hochschule ist verpflichtet, die Heisenberg-Professur nach Ablauf der DFG-Förde- rung unbefristet zu übernehmen. Ein Wechsel zur Variante Heisenberg-Stipendium ist nicht möglich.

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