Hilfe bei notwendigen Reparaturen am Wohnsitz Musterklauseln

Hilfe bei notwendigen Reparaturen am Wohnsitz. − Vermittlung der Telefonnummer eines kompe- tenten Handwerkers zur Behebung einer wäh- rend der Reise am Wohnsitz des Begünstigten in der Schweiz entstandenen Notsituation in- folge eines Einbruchs, Brands, Wasserschadens, oder Glasbruchs. Die Beauftragung des Hand- werkers obliegt dem Begünstigten. − Die Kosten für notfallmässige Reparaturen wer- den subsidiär bis zu einem Betrag von CHF 500 Zwecks Organisation der Hilfeleistungen bzw. Kostengutsprache hat der Begünstigte sofort die ETI Einsatzzentrale des TCS zu informieren: ETI Einsatzzentrale (24/24, 7/7, 365/365) Telefon: + 00 00 000 00 00 Fax: + 00 00 000 00 00 E-Mail: xxx@xxx.xx Der Begünstigte hat die Originalbelege für das Er- eignis, das die Hilfeleistung ausgelöst hat und für zurückzuerstattenden Kosten zu senden an: Touring Club Schweiz, Assistance ETI Xxxxxxxx 000, 0000 Xxxxxxx Je nach Vorfall können weitere Dokumente ver- langt werden. Diese Deckung gilt ebenfalls − für Schadenereignisse mit privaten gedeckten Fahrzeugen (Ziff. 1.5) ausserhalb von Europa, wenn der Begünstigte durch einen TCS ETI Diese Deckung gilt ebenfalls − für Schadenereignisse mit privaten gedeckten Fahrzeugen (Ziff. 1.5) ausserhalb von Europa, wenn der Begünstigte durch einen TCS ETI Während der Gültigkeit des TCS Schutzbriefs Europa Plus und des TCS Schutzbriefs Welt Plus sind die Heilungskosten gemäss den im Anhang abgedruckten AVB der Sanitas versichert. Im Schadenfall hat sich der Begünstigte an die ETI Ensatzzentrale zu wenden (Ziff. 3.5). Schutzbrief Welt gedeckt ist; − für Schadenereignisse im Zusammenhang mit von Dritten gewerblich überlassenen Fahrzeu- gen (Mietwagen, Car-Sharing), die im örtlichen Geltungsbereich eintreten. Der Begünstigte hat vorab das Einverständnis des Dritten einzuholen (Ziff. 5.3). Schutzbriefs Welt gedeckt ist; − für Schadenereignisse im Zusammenhang mit von Dritten gewerblich überlassenen Fahrzeu- gen (Mietwagen, Car-Sharing), die im örtlichen Geltungsbereich eintreten. Der Begünstigte hat vorab das Einverständnis des Dritten einzuho- len (Ziff. 5.3). Die Kosten für ein (Ersatz-) Miet- fahrzeug werden in diesen Fällen jedoch nicht
Hilfe bei notwendigen Reparaturen am Wohnsitz. − Vermittlung der Telefonnummer eines kompe- tenten Handwerkers zur Behebung einer wäh- rend der Reise am Wohnsitz des Begünstigten in der Schweiz entstandenen Notsituation in- folge eines Einbruchs, Brands, Wasserschadens, oder Glasbruchs. Die Beauftragung des Hand- werkers obliegt dem Begünstigten. − Die Kosten für notfallmässige Reparaturen wer- den subsidiär bis zu einem Betrag von CHF 500 pro Ereignis auf Vorlage der Rechnung zurück- erstattet. Der Handwerker hat seine Rechnung direkt an den Begünstigten zu adressieren.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.