Hilfe-/Erziehungsplanung, Diagnostik Musterklauseln

Hilfe-/Erziehungsplanung, Diagnostik. Zu den Leistungen der Hilfe- und Erziehungsplanung und Diagnostik gehören: • Management der Aufnahmeanfragen und der Aufnahme in das Leistungsangebot • noch notwendige diagnostische und anamnestische Leistungen (z. B. Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik) • Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung • Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen und Fallbesprechungen • regelmäßige und situationsbezogene Abstimmung des Verselbstständi- gungsprozesses • Absprachen und Informationen im Rahmen der Hilfeplanung • Koordination und Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes. Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten vom pädagogischen Dienst und vom Fachdienst erbracht. Diese umfassen insbesondere: • Aufklärung und Unterstützung der Jugendlichen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte • Entwicklung und Pflege einer beteiligungsfreundlichen und grenzachtenden Kultur • Aufbau und Pflege eines institutionellen Beteiligungsverfahrens • Aufbau und Pflege institutioneller Beschwerdemöglichkeiten • Aufbau und Pflege eines institutionellen Schutzkonzeptes zur Gewährleistung des Kinderschutzes • Text Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten vom pädagogischen Dienst und vom Fachdienst erbracht. Leistungen des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung mit dem Jugendamt festgelegt.
Hilfe-/Erziehungsplanung, Diagnostik. Zu den Leistungen der Hilfe- und Erziehungsplanung und Diagnostik gehören: Management der Aufnahmeanfragen und der Aufnahme in das Leistungs­angebot ggfs. noch notwendige diagnostische und anamnestische Leistungen (z.B. Verlaufs- und Abschlussdiagnostik) Leistungen der Hilfeplanung Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen und Fallbesprechun­gen regelmäßige und situationsbezogene Abstimmung des Prozesses zur Erlangung einer eigenverantwortlichen Lebensführung Absprachen und Informationen im Rahmen der Hilfeplanung Koordination und Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwer­punkten vom Gruppendienst und vom Fachdienst erbracht. Leistungen zur Sicherung der Kinderrechte, der Partizipation und des Kinder­schutzes (§ 6 Abs. 2c RV) Diese umfassen insbesondere die Gewährleistung des besonderen Schutzbedürfnisses der mituntergebrach­ten Kinder Aufbau, Pflege und Gewährleistung eines institutionelle Schutzkonzeptes zur Gewährleistung des Kinderschutzes und zur Sicherung der Kinderrechte Aufbau, Pflege und Gewährleistung eines institutionellen Beteiligungsverfah­rens (Partizipation) Aufbau, Pflege und Gewährleistung institutioneller Beschwerdemöglichkeiten die Aufklärung und Unterstützung der Schwangeren, der Mütter und Väter bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und der Rechte ihrer Kinder Unterstützende Leistungen des Fachdienstes zur Sicherung der Kinderrechte, der Partizipation und des Kinderschutzes Text Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwer­punkten vom Gruppendienst bzw. den betreuenden Fachkräften und vom Fach­dienst erbracht. Die Gewährleistung des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII ist in einer eigenen Vereinbarung mit dem Jugendamt festgelegt.
Hilfe-/Erziehungsplanung, Diagnostik. Zu den Leistungen der Hilfe- und Erziehungsplanung und Diagnostik gehören: • Management der Aufnahmeanfragen und der Aufnahme in das Leistungsangebot • Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik • Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung • Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen und Fallbesprechungen • Regelmäßige und situationsbezogene Abstimmung des Erziehungsprozesses • Absprachen und Informationen im Rahmen der Hilfeplanung • Koordination und Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes Die Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung werden mit unterschiedlichen Antei- len und spezifischen Schwerpunkten vom Gruppendienst und vom Fachdienst erbracht Leistungen des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung mit dem Jugendamt festgelegt.
Hilfe-/Erziehungsplanung, Diagnostik. Zu den Leistungen der Hilfe- und Erziehungsplanung und Diagnostik gehören:  Management der Aufnahmeanfragen und der Aufnahme in das Leistungsangebot  Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik  Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung  Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen und Fallbesprechungen  Regelmäßige und situationsbezogene Abstimmung des Erziehungsprozesses  Absprachen und Informationen im Rahmen der Hilfeplanung  Koordination und Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten vom Gruppendienst und vom Fachdienst erbracht Diese umfassen insbesondere:  Aufklärung und Unterstützung der Kinder, Jugendlichen und Familien bei der Wahrnehmung der Kinderrechte  Entwicklung und Pflege einer beteiligungsfreundlichen und grenzachtenden Einrichtungskultur  Aufbau und Pflege eines institutionellen Beteiligungsverfahrens  Aufbau und Pflege institutioneller Beschwerdemöglichkeiten  Aufbau und Pflege eines institutionellen Schutzkonzeptes zur Gewährleistung des Kinder- und Jugendschutzes Leistungen des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung mit dem Jugendamt festgelegt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

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  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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