Hilfe in besonderen Notfällen Musterklauseln

Hilfe in besonderen Notfällen. Sie geraten unvorhergesehen in eine besondere Notlage? Dann helfen wir Ihnen: • Beim Kontakt aufnehmen zu Ärzten, Behörden, Banken und anderen Dienstleistern. • Wir übernehmen die Gebühren für den Ersatz eines verlorenen oder gestohlenen Personalausweises, Reisepasses und Führerscheins. • Beim Organisieren der außerplanmäßigen Rückreise nach Deutschland aus wichtigem Grund. Und wir bezahlen zusätzliche Fahrtkosten bis maximal 0.000 € insgesamt. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise die schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen. • Beim Beschaffen einer Übernachtungsmöglichkeit, wenn eine außer- planmäßige Verlängerung Ihres Aufenthaltes aus wichtigem Grund erforderlich ist und bezahlen maximal 3 Übernachtungen. Wir über- nehmen maximal 100 € je Übernachtung (mit Frühstück) und Person. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise die schwere Erkrankung oder Verletzung eines Mitreisenden. • Mit sonstigen geeigneten Maßnahmen, die zur planmäßigen Durch- führung der Reise erforderlich sind, um erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden. Wir bezahlen die hier- durch entstehenden Kosten bis zu 500 € je Schadenfall. Aber: Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträ- gen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, und Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten zahlen wir nicht.
Hilfe in besonderen Notfällen. Gerät die versicherte Person auf einer 🡪 Reise im 🡪 Ausland mit dem versicherten Fahrzeug in eine besondere Notlage, die in den §§ 8.1 bis 9.8 nicht geregelt und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen Nachteil für ihre Gesundheit oder ihr Vermögen zu vermeiden, werden die erforderlichen Maßnahmen veranlasst und die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 250 EUR je Schadensfall übernommen. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von der versicherten Person abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet.
Hilfe in besonderen Notfällen. A.3.8.7 Geraten Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland in eine besondere Notlage, die in den vorgenannten Bestimmungen nicht geregelt ist und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, vermitteln wir die erforderlichen Maßnahmen und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 300 Euro je Schadenfall.
Hilfe in besonderen Notfällen. Wenn Sie auf einer Reise im Ausland in eine Notsituation geraten, die in den anderen Bestimmungen nicht geregelt ist, zu deren Beseitigung jedoch Hilfe notwendig wird, um erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit und/oder Ihr Vermögen zu vermeiden, veranlassen wir die erforderlichen Maßnahmen und übernehmen die Kosten pro Schadenfall bis zu 250 €. Nicht unter den Schutz fallen Notfälle aufgrund einer Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die mit der Reise oder Unterkunft in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten.
Hilfe in besonderen Notfällen. Sie geraten unvorhergesehen in eine besondere Notlage? Dann helfen wir Ihnen: • Beim Kontakt aufnehmen zu Ärzten, Behörden, Banken und anderen Dienstleistern • Wir übernehmen die Gebühren für den Ersatz eines verlorenen oder gestohlenen Personalausweises, Reisepasses und Führerscheins • Beim Organisieren der außerplanmäßigen Rückreise nach Deutschland aus wichtigem Grund. Und wir bezahlen zusätzliche Fahrtkosten bis maximal 0.000 € insgesamt. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise die schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen. • Beim Beschaffen einer Übernachtungsmöglichkeit, wenn eine außer- planmäßige Verlängerung Ihres Aufenthaltes aus wichtigem Grund erforderlich ist und bezahlen maximal 3 Übernachtungen. Wir über- nehmen maximal 100 € je Übernachtung (mit Frühstück) und Person. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise die schwere Erkrankung oder Verletzung eines Mitreisenden. • Mit sonstigen geeigneten Maßnahmen, die zur planmäßigen Durch- führung der Reise erforderlich sind, um erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden. Wir bezahlen die hier- durch entstehenden Kosten bis zu 500 € je Schadenfall. Aber: Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträ- gen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, und Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten zahlen wir nicht. • Für Xxxxxxx, die Sie vorsätzlich herbeiführen. • Für Schäden bei der Beteiligung an behördlich genehmigten Kraftfahr- zeug-Rennen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindig- keit ankommt. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an dazugehörigen Übungsfahrten entstehen. • Für Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und durch innere Unruhen. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Ursachen mitwirken. Aber: Spätschäden vergangener Kriege (beispielsweise durch Explo- sion eines Blindgängers Jahrzehnte nach Kriegsende) sind versichert. • Für Schäden durch Kernenergie. Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig her- beigeführt wird. Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden in folgenden Fällen: • Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbei. • Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversi- cherten Teile. A.3.11 Anrechnung ersparter Aufwendungen Haben Sie auf Grund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, ziehen wir diese von unserer Zahlu...

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.