Hilfe im Todesfall. A.3.7.15 Im Fall Ihres Todes auf einer Reise im Ausland sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland und übernehmen die Kosten bis zu insgesamt 10 000 EUR. Wir leisten auch im Fall des Todes Ihres Ehepartners, des mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartners oder Ihrer minderjährigen Kinder.
Hilfe im Todesfall. Sterben Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland, sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland und übernehmen die Kosten.
Hilfe im Todesfall. Nach einem tödlichen Unfall der versicherten Person im Ausland organisieren wir die Überführung an den ehemaligen Wohnsitz in Österreich. Anstelle der Rückführung in das Heimatland übernehmen wir in Abstimmung mit den Angehörigen die Organisation der Bestattung im Ausland. Kostenübernahme: 100% für die Überführung der sterblichen Überreste. Bei Bestattung im Ausland die Kosten bis zur Höhe der Kosten, die durch eine Überführung in das Heimatland entstanden wären. Geltungsbereich: Weltweit – außerhalb Österreichs
Hilfe im Todesfall. Stirbt eine versicherte Person auf einer Auslandsreise, sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung in den Heimatort. Wir tragen die hierdurch entstehenden Kosten.
Hilfe im Todesfall. Stirbt der Versicherungsnehmer auf einer Reise im Ausland, sorgt der Versicherer nach Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestat- tung im Ausland oder für die Überführung in die Bundesrepublik Deutschland und trägt die hierdurch jeweils entstehenden Kosten.
Hilfe im Todesfall. Stirbt der VN auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland, sorgt der Versicherer nach Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung in die Bundesrepublik Deutschland und trägt die hierdurch jeweils entstehenden Kosten.
Hilfe im Todesfall. Sterben Sie auf einer Reise im Ausland, sorgen wir nach Abstim- mung mit Ihren Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland und tragen die hierdurch entstehenden Kosten.
Hilfe im Todesfall. A.3.8.1 Im Fall Ihres Todes sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland und übernehmen die Kosten. A.3.8.2 Wir leisten auch im Fall des Todes Ihres Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners oder Ihres Lebenspartners, mit dem Sie einen gemein- samen Haushalt führen, oder Ihrer minderjährigen Kinder. Ersatz von Reisedokumenten A.3.8.3 Verlieren Sie Reisedokumente oder werden sie Ihnen gestohlen, helfen wir Ihnen, Ersatz zu beschaffen und übernehmen die anfallenden Gebüh- ren. Ersatz von Reisezahlungsmitteln A.3.8.4 Verlieren Sie Reisezahlungsmittel oder werden sie Ihnen gestohlen und geraten Sie dadurch in eine finanzielle Notlage, vermitteln wir den Kon- takt zu Ihrer Hausbank. Ist kein Kontakt innerhalb von 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir Ihnen ein Darlehen von bis zu 0.000 € je Schadenfall zur Verfügung. A.3.8.5 Der Betrag ist von Ihnen innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zurückzuzahlen.
Hilfe im Todesfall. Stirbt der Versicherungsnehmer auf einer Reise im Ausland, sorgt die KS Versicherungs-AG nach Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland und trägt die hierdurch jeweils entstehenden Kosten.
Hilfe im Todesfall. Sterben Sie oder ein mitreisender Familienangehöriger auf einer Reise im Ausland, sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung am Sterbeort oder für die Überführung an Ihren letzten ständigen Wohnsitz im Inland und tragen die hier- durch jeweils entstehenden Kosten.