Hilfe zur Erziehung. a) in einer Tagesgruppe (§ 32), b) in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform (§ 34), c) in intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung (§ 35), sofern sie außerhalb der eigenen Familie erfolgt und nicht zweckmäßigerweise die Vereinbarungen nach Abs.3 mit dem belegenden Jugendamt getroffen werden,
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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag, Rahmenvertrag
Hilfe zur Erziehung. a) in einer Tagesgruppe (§ 32),
b) in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform (§ 34),, sowie
c) in intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung (§ 35), sofern sie außerhalb der eigenen Familie erfolgt und nicht zweckmäßigerweise die Vereinbarungen nach Abs.3 mit dem belegenden Jugendamt getroffen werdenerfolgt,
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Samples: Entgeltrecht Vereinbarungen, Rahmenvertrag