Common use of Hilfeplan Clause in Contracts

Hilfeplan. Unter Berücksichtigung des Teilhabe-/Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX und ins- besondere der dort vereinbarten Ziele sowie ggf. vorliegender Befunde und Gutachten, sowie ergänzend durch • Aufnahmegespräch • Anamnese • Eigene Feststellungen des Leistungserbringers3 • H.M.B. T - Bogen wird anlässlich nach dem Wechsel aus dem Berufsbildungsbereich oder anlässlich der Aufnahme in das Leistungsangebot für jede leistungsberechtigte Person innerhalb einer Frist von 6 Wochen ein individueller Hilfeplan formuliert, der mindestens Aussagen ent- hält zu • den aus den Zielen des Gesamt-/Teilhabeplanes abgeleiteten Förderzielen, • den hieraus folgenden Teilzielen, die bis zur nächsten Fortschreibung (Ziffer 5.2.2) anzustreben sind, • Empfehlungen über die danach täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich wahrzu- nehmenden Fördermaßnahmen aus den von dem Leistungserbringer angebotenen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1).

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Samples: Rahmenvertrag Zur Erbringung Von Leistungen Der Eingliederungshilfe

Hilfeplan. Unter Berücksichtigung des Teilhabe-/Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX und ins- besondere der dort vereinbarten Ziele sowie ggf. vorliegender Befunde und Gutachten, sowie ergänzend durch • Aufnahmegespräch • Anamnese • Eigene Feststellungen des Leistungserbringers3 • H.M.B. T - Bogen Leistungserbringers1 wird anlässlich nach dem Wechsel aus dem Berufsbildungsbereich oder anlässlich der Aufnahme in das Leistungsangebot für jede leistungsberechtigte Person innerhalb einer Frist von 6 Wochen ein individueller Hilfeplan formuliert, der mindestens Aussagen ent- hält enthält zu • den aus den Zielen des Gesamt-/Teilhabeplanes abgeleiteten Förderzielen, • den hieraus folgenden Teilzielen, die bis zur nächsten Fortschreibung (Ziffer 5.2.2) anzustreben anzustre- ben sind, • Empfehlungen über die danach täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich wahrzu- nehmenden Fördermaßnahmen aus den von dem Leistungserbringer angebotenen angebote- nen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1).

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Samples: Rahmenvertrag Zur Erbringung Von Leistungen Der Eingliederungshilfe

Hilfeplan. Unter Berücksichtigung des Teilhabe-/Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX und ins- besondere der dort vereinbarten Ziele sowie ggf. vorliegender Befunde und Gutachten, sowie ergänzend durch • Aufnahmegespräch • Anamnese • Eigene Feststellungen des Leistungserbringers3 Leistungserbringers5 H.M.B. T - Bogen H.M.B.-Bogen wird anlässlich nach dem Wechsel aus dem Berufsbildungsbereich oder anlässlich der Aufnahme in das Leistungsangebot für jede leistungsberechtigte Person innerhalb einer Frist von 6 Wochen ein individueller Hilfeplan formuliert, der mindestens Aussagen ent- hält enthält zu • den aus den Zielen des Gesamt-/Teilhabeplanes abgeleiteten Förderzielen, • den hieraus folgenden Teilzielen, die bis zur nächsten Fortschreibung (Ziffer 5.2.2) anzustreben an- zustreben sind, • Empfehlungen über die danach täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich wahrzu- nehmenden Fördermaßnahmen aus den von dem Leistungserbringer angebotenen angebote- nen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1).

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Samples: Rahmenvertrag Zur Erbringung Von Leistungen Der Eingliederungshilfe

Hilfeplan. Unter Berücksichtigung des Teilhabe-/Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX und ins- besondere insbeson- dere der dort vereinbarten Ziele sowie ggf. vorliegender Befunde und Gutachten, sowie ergänzend er- gänzend durch • Aufnahmegespräch • Anamnese • Eigene Feststellungen des Leistungserbringers3 • H.M.B. T - Bogen Leistungserbringers5 wird anlässlich nach dem Wechsel aus dem Berufsbildungsbereich oder anlässlich der Aufnahme in das Leistungsangebot für jede leistungsberechtigte Person innerhalb einer Frist von 6 12 Wochen ein individueller Hilfeplan formuliert, der mindestens Aussagen ent- hält enthält zu • den aus den Zielen des Gesamt-/Teilhabeplanes abgeleiteten Förderzielen, • den hieraus folgenden Teilzielen, die bis zur nächsten Fortschreibung (Ziffer 5.2.2) anzustreben anzu- streben sind, • Empfehlungen über die danach täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich wahrzu- nehmenden wahrzunehmen- den Fördermaßnahmen aus den von dem Leistungserbringer angebotenen Leistungsinhalten Leistungsin- halten (Ziffer 3.3.1).

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Samples: Regel Leistungsvereinbarung

Hilfeplan. Unter Berücksichtigung des Teilhabe-/Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX und ins- besondere insbesondere der dort vereinbarten Ziele sowie ggf. vorliegender Befunde und Gutachten, sowie ergänzend durch Aufnahmegespräch Anamnese Eigene Feststellungen des Leistungserbringers3 H.M.B. T - Bogen wird anlässlich nach dem Wechsel aus dem Berufsbildungsbereich oder anlässlich der Aufnahme in das Leistungsangebot für jede leistungsberechtigte Person innerhalb einer Frist von 6 Wochen ein individueller Hilfeplan formuliert, der mindestens Aussagen ent- hält enthält zu den aus den Zielen des Gesamt-/Teilhabeplanes abgeleiteten Förderzielen, den hieraus folgenden Teilzielen, die bis zur nächsten Fortschreibung (Ziffer 5.2.2) anzustreben sind, Empfehlungen über die danach täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich wahrzu- nehmenden wahrzunehmenden Fördermaßnahmen aus den von dem Leistungserbringer angebotenen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1).

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Samples: Regel Leistungsvereinbarung

Hilfeplan. Unter Berücksichtigung des Teilhabe-/Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX und ins- besondere insbesondere der dort vereinbarten Ziele sowie ggf. vorliegender Befunde und Gutachten, sowie ergänzend durch Aufnahmegespräch Anamnese Eigene Feststellungen des Leistungserbringers3 • Leistungserbringers2 H.M.B. T - Bogen wird anlässlich nach dem Wechsel aus dem Berufsbildungsbereich oder anlässlich der Aufnahme in das Leistungsangebot für jede leistungsberechtigte Person innerhalb einer Frist von 6 Wochen ein individueller Hilfeplan formuliert, der mindestens Aussagen ent- hält enthält zu den aus den Zielen des Gesamt-/Teilhabeplanes abgeleiteten Förderzielen, den hieraus folgenden Teilzielen, die bis zur nächsten Fortschreibung (Ziffer 5.2.2) anzustreben sind, Empfehlungen über die danach täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich wahrzu- nehmenden wahrzunehmenden Fördermaßnahmen aus den von dem Leistungserbringer angebotenen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1).

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Samples: Regel Leistungsvereinbarung

Hilfeplan. Unter Berücksichtigung des Teilhabe-/Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX und ins- besondere insbeson- dere der dort vereinbarten Ziele Ziele, sowie ggf. vorliegender Befunde und Gutachten, sowie ergänzend er- gänzend durch • Aufnahmegespräch • Anamnese • Eigene Feststellungen Feststellung des Leistungserbringers3 Leistungserbringers5 H.M.B. T - H.M.B.- Bogen wird anlässlich nach dem Wechsel aus dem Berufsbildungsbereich oder anlässlich der Aufnahme in das Leistungsangebot für jede leistungsberechtigte Person jedes Kind bzw. jede/n Jugendliche/n innerhalb einer Frist von 6 Wochen ein individueller Hilfeplan formuliert, der mindestens Aussagen ent- hält enthält zu • den aus den Zielen des Gesamt-/Teilhabeplanes abgeleiteten Förderzielen, • den hieraus folgenden Teilzielen, die bis zur nächsten Fortschreibung (Ziffer 5.2.2) anzustreben an- zustreben sind, • Empfehlungen über die danach täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich wahrzu- nehmenden wahrzunehmen- den Fördermaßnahmen aus den von dem Leistungserbringer angebotenen Leistungsinhalten Leistungsin- halten (Ziffer 3.3.1).

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Samples: Rahmenvertrag Zur Erbringung Von Leistungen Der Eingliederungshilfe

Hilfeplan. Unter Berücksichtigung des Teilhabe-/Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX und ins- besondere der dort vereinbarten Ziele sowie ggf. vorliegender Befunde und Gutachten, sowie ergänzend durch • Aufnahmegespräch • Anamnese • Eigene Feststellungen des Leistungserbringers3 • H.M.B. T - Bogen Leistungserbringers5 wird anlässlich nach dem Wechsel aus dem Berufsbildungsbereich oder anlässlich der Aufnahme in das Leistungsangebot für jede leistungsberechtigte Person innerhalb einer Frist von 6 12 Wochen ein individueller Hilfeplan formuliert, der mindestens Aussagen ent- hält enthält zu • den aus den Zielen des Gesamt-/Teilhabeplanes abgeleiteten Förderzielen, • den hieraus folgenden Teilzielen, die bis zur nächsten Fortschreibung (Ziffer 5.2.2) anzustreben sind, • Empfehlungen über die danach täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich wahrzu- nehmenden Fördermaßnahmen aus den von dem Leistungserbringer angebotenen angebote- nen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1).

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Samples: Rahmenvertrag Zur Erbringung Von Leistungen Der Eingliederungshilfe

Hilfeplan. Unter Berücksichtigung des Teilhabe-/Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX und ins- besondere der dort vereinbarten Ziele sowie ggf. vorliegender Befunde und Gutachten, sowie ergänzend durch • Aufnahmegespräch • Anamnese • Eigene Feststellungen des Leistungserbringers3 • H.M.B. T - Bogen Leistungserbringers2 wird anlässlich nach dem Wechsel aus dem Berufsbildungsbereich oder anlässlich der Aufnahme in das Leistungsangebot für jede leistungsberechtigte Person innerhalb einer Frist von 6 Wochen ein individueller Hilfeplan formuliert, der mindestens Aussagen ent- hält enthält zu • den aus den Zielen des Gesamt-/Teilhabeplanes abgeleiteten Förderzielen, • den hieraus folgenden Teilzielen, die bis zur nächsten Fortschreibung (Ziffer 5.2.2) anzustreben anzustre- ben sind, • Empfehlungen über die danach täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich wahrzu- nehmenden Fördermaßnahmen aus den von dem Leistungserbringer angebotenen angebote- nen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1).

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Hilfeplan. Unter Berücksichtigung des Teilhabe-/Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX und ins- besondere insbesondere der dort vereinbarten Ziele sowie ggf. vorliegender Befunde und Gutachten, sowie ergänzend durch • Aufnahmegespräch • Anamnese • Eigene Feststellungen des Leistungserbringers3 Leistungserbringers2 • H.M.B. T - Bogen wird anlässlich nach dem Wechsel aus dem Berufsbildungsbereich oder anlässlich der Aufnahme in das Leistungsangebot für jede leistungsberechtigte Person innerhalb einer Frist von 6 Wochen ein individueller Hilfeplan formuliert, der mindestens Aussagen ent- hält enthält zu • den aus den Zielen des Gesamt-/Teilhabeplanes abgeleiteten Förderzielen, • den hieraus folgenden Teilzielen, die bis zur nächsten Fortschreibung (Ziffer 5.2.2) anzustreben sind, • Empfehlungen über die danach täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich wahrzu- nehmenden wahrzunehmenden Fördermaßnahmen aus den von dem Leistungserbringer angebotenen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1).

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Hilfeplan. Unter Berücksichtigung des Teilhabe-/Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX und ins- besondere der dort vereinbarten Ziele sowie ggf. vorliegender Befunde und Gutachten, sowie ergänzend durch • Aufnahmegespräch • Anamnese • Eigene Feststellungen des Leistungserbringers3 Leistungserbringers2 • H.M.B. T - Bogen wird anlässlich nach dem Wechsel aus dem Berufsbildungsbereich oder anlässlich der Aufnahme in das Leistungsangebot für jede leistungsberechtigte Person innerhalb einer Frist von 6 Wochen ein individueller Hilfeplan formuliert, der mindestens Aussagen ent- hält enthält zu • den aus den Zielen des Gesamt-/Teilhabeplanes abgeleiteten Förderzielen, • den hieraus folgenden Teilzielen, die bis zur nächsten Fortschreibung (Ziffer 5.2.2) anzustreben sind, • Empfehlungen über die danach täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich wahrzu- nehmenden Fördermaßnahmen aus den von dem Leistungserbringer angebotenen Leistungsinhalten (Ziffer 3.3.1).

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