Zeitplan. Für das Angebot ist folgender voraussichtlicher Zeitplan vorgesehen.
Zeitplan. Status der Genehmigung bzw. der Genehmigungsverfahren: Start der Genehmigungsverfahren: (Voraussichtlicher) Abschluss der Genehmigungsverfahren: Voraussichtlicher Baubeginn / Baubeginnanzeige: Voraussichtliche Inbetriebnahme: Beabsichtigtes Konzept des Anschlusses an das Netz von APG Falls Neuanlage Beabsichtigtes Anschlusskonzept (Ort, Spannungsebene, etc.): Ergänzende Erläuterungen: Falls Bestandsanlage Bestehende Übergabestelle (Ort, Spannungsebene): Anschlusspunkt Ergänzende Erläuterungen: Technische Angaben Anzahl und Nennleistung der Umspanner: Spannung Unterspannungsseite: Maximaler Strom an der (geplanten) Übergabestelle bei Nennspannung: Voraussichtliche Betriebsweise: Voraussichtlicher Beitrag zum Kurzschlussstrom (3pol. und ggf. 1pol.) an der Übergabestelle: Folgende Unterlagen sind beizuschließen Datum Unterschrift Ansprechpartner seitens APG für technische Fragen: Antrag auf Netzanschluss bzw. Netznutzung Allgemeine Angaben Beantragende Gesellschaft Name: Xxxxxxx oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Gesellschaftszweck: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Ansprechpartner Name: Xxxxxxx oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Angaben zum beantragten Netzanschluss bzw. Netznutzung Grundsätzliche Angaben Ort/Adresse der neuen oder abzuändernden Erzeugungsanlage: Allgemeine Beschreibung der Erzeugungsanlage bzw. des Vorhabens:
Zeitplan. Für das Angebot der Schuldverschreibungen ist folgender Zeitplan vorgesehen: Billigung des Prospekts durch die CSSF / Notifizierung nach Deutschland und Österreich 28. August 2023 29. August 2023 Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf den Internetseiten der Emittentin (xxx.xxxxxxxx.xx/Xxxxxxx) 30. August 2023 Veröffentlichung des Umtauschangebots auf der Internetseite der Emit- tentin und im Bundesanzeiger 31. August 2023 Beginn der Umtauschfrist 04. September 2023 Beginn des Angebotszeitraums 04. September 2023 Öffnung der Zeichnungsfunktionalität DirectPlace 21. September 2023, 24.00 Uhr MESZ Ende der Umtauschfrist 25. September 2023, 12:00 Uhr MESZ Schließung der Zeichnungsfunktionalität DirectPlace, Ende des öffentli- chen Angebots 25. September 2023, 16.00 Uhr MESZ Ende des Angebotszeitraums Privatplatzierung 25. September, ab 14.00 Uhr MESZ Zuteilung 27. September 2023 Erwarteter Emissionstermin Voraussichtliche Einbeziehung der Schuldverschreibungen zum Handel in den Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse (Quo- tation Board) Zahlung des Barausgleichsbetrages Es wird darauf hingewiesen, dass vorstehender Zeitplan vorläufig ist und sich Änderungen, insbesondere auch eine Verkürzung der Angebots- bzw. Umtauschfrist, ergeben können. Der Prospekt wird ab dem 29. August 2023 während der üblichen Geschäftszeiten bei der Emittentin kostenlos erhältlich sein. Der Prospekt wird außerdem auf der Internetseite der Emittentin unter xxx.xxxxxxxx.xx/Xxxxxxx voraussichtlich am 29. August 2023 veröffentlicht.
Zeitplan. 14. Für die erste Phase des Verfahrens gilt der folgende Zeitplan (Art. 15(3) Swiss Rules): 7. Oktober 2022, 24.00 Uhr: Letzter Zeitpunkt für Anträge auf Sachverhaltsergän- zungen bzw. – Klarstellung (per E-Mail an xxxxxxxxx@xxx.xxx.xx, gemäss Ziff. 7) 17. Oktober 2022, 16:00-17:30 Uhr: Verfügung des Schiedsgerichts mit entspre- chenden Sachverhaltsergänzungen bzw. -klarstellungen [Anmerkung für den Moot: Counselling / Bekanntgabe der Sachverhaltsergänzungen]
Zeitplan. Nach Erhalt der Schadensmeldung und der gesamten Unterlagen hat die Gesellschaft 60 Tage Zeit, um die Unterlagen zu prüfen und eine eigene Beurteilung des Schadenfalls vorzunehmen. Die Gesellschaft, innerhalb dieser Frist: • macht ein Entschädigungsangebot; oder • lehnt den Antrag auf Entschädigung unter eindeutiger und vollständiger Angabe der Gründe ab. Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der angeforderten Unterlagen kann die Gesellschaft weitere spezifische Unterlagen anfordern und dem Versicherungsnehmer oder Versicherten den Grund für diese Anforderung mitteilen. Nach Erhalt der zusätzlichen Unterlagen muss die Gesellschaft innerhalb einer Frist von 30 Tagen den Entschädigungsantrag bestätigen oder ablehnen. Wenn die Gesellschaft es für notwendig erachtet, Berater (z.B. Sachverständige, Gutachter) zu bestellen, oder die Parteien das Verfahren gemäß Art. 12.3.2 „Streitigkeiten, nicht gesetzlich geregeltes Schiedsverfahren“ angenommen haben, beträgt die Frist für die Bestätigung oder Ablehnung des Entschädigungsanspruchs 30 Tage ab Erhalt des Gutachtens.
Zeitplan. (a) Schedule.
(b) Lieferumfang.
Zeitplan. 2.1. Für die zu erbringenden Leistungen und deren Abfolge gilt ein von den Parteien verabschiedeter Zeitplan. Das Initiativrecht hierzu liegt beim Kunden.
2.2. Termine zur Leistungserbringung können im Übrigen auf Seiten der TERRITORY nur durch den Ansprechpartner/Projektleiter oder die Geschäftsführung zugesagt werden. Termine sind schriftlich oder in Textform festzulegen.
2.3. Die TERRITORY wird dem Kunden Leistungsverzögerungen anzeigen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Tod oder längere Krankheit eines nicht ohne weiteres ersetzbaren Mitarbeiters mit speziellen Fähigkeiten usw.) und Umständen im Einflussbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die TERRITORY nicht zu vertreten und berechtigen sie, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Zeitplan. Bundesebene 1: Weiterentwicklung der ÜRVP inkl. Sicherstellung der Finanzierung Dezember 2023 2: Vorgabe von bundesweiten Empfehlungen zur Finanzierung zusätzlicher Strukturen für HOS/PAL nach Maßgabe der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen auf Basis der Analyse zum aktuellen Stand Juni 2022 Landesebene 1: Erstellung integrativer RSG gemäß der Rahmenvorgaben im ÖSG inklusive jener Planungsvorgaben, die rechtliche Verbindlichkeit erlangen sollen (Festlegungen zur Kapazitätsplanung, überregionale Versorgungsplanung und Versorgungsaufträge soweit Grundlagen im ÖSG verankert) Dezember 2022 Strategisches Ziel 1 Stärkung der ambulanten Versorgung bei gleichzeitiger Entlastung des akutstationären Bereichs und Optimierung des Ressourceneinsatzes Operatives Ziel 1.1 Primärversorgungsmodelle auf- und ausbauen Messgrößen und Zielwerte (1) Umgesetzte PV-Einheiten Zielwert: 75 (2) In PV-Einheiten versorgte Bevölkerung Zielvorgabe: ↑ Zusätzlich noch zu entwickelnde Messgröße: Anteil von Fällen mit abgeschlossener Behandlung Bundesebene 1: Prüfung und gegebenenfalls Adaptierung der für den Auf- und Ausbau der PVE erforderlichen rechtlichen Grundlagen (PrimVG etc.), einschließlich der Festlegung von bundesweit einheitlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Vertrags- und Honorierungssysteme Juni 2022 2: Erstellung eines Statusberichts über die Umsetzung von PVE gemäß PrimVG inkl. bereits vorliegende Evaluierungsergebnisse Dezember 2022 3: Strukturierte Unterstützung bei der Information zur Primärversorgung und bei der Gründung von Primär- versorgungseinheiten (z.B. Services zur Gründung, finanzielle Förderungsmöglichkeiten, Rahmenbedingungen) laufend Landesebene 1: Analyse der regionalen Versorgungssituation und Vereinbarung der Anzahl und regionalen Verteilung sowie der Finanzierung der PVE; Abbildung der Planungsergebnisse in den RSG und anschließend Transformation in den Stellenplan Dezember 2022 2: Umsetzung und Fortsetzung der Umsetzung der im RSG definierten PVE (Invertragnahme und Evaluierung) laufend 3: Einbindung der Stakeholder und begleitende Information zu PVE für die Bevölkerung und GDA auf regionaler Ebene laufend Strategisches Ziel 1 Stärkung der ambulanten Versorgung bei gleichzeitiger Entlastung des akutstationären Bereichs und Optimierung des Ressourceneinsatzes Operatives Ziel 1.2 Bedarfsgerechte Gestaltung, Abstimmung und Weiterentwicklung der ambulanten Fachversorgung Messgrößen und Zielwerte (3) Anzahl multiprofessioneller und/oder interdisziplinärer...
Zeitplan. Der Auftrag beginnt nach Vertragsunterzeichnung. Phase 1 wird den Erwartungen zufolge bis Ende 2009 dauern, während Phase 2 (deren Durchführung von der Bestätigung des Haushalts 2010 abhängig ist) voraussichtlich im Juli 2010 enden wird.
Zeitplan. Der Leistungserfolg ist entsprechend dem vom AN im Rahmen der verbindlichen Angebotsabgabe vorgelegten Projektplan und Ausführungszeitraum und unter Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben in der Aufgabenbeschreibung zu erbringen.