Zeitplan Musterklauseln

Zeitplan. Status der Genehmigung bzw. der Genehmigungsverfahren: Start der Genehmigungsverfahren: (Voraussichtlicher) Abschluss der Genehmigungsverfahren: Geplanter Baubeginn / Baubeginnanzeige: Voraussichtliche Inbetriebnahme: Beabsichtigtes Konzept des Anschlusses an das Netz von APG Falls Neuanlage Beabsichtigtes Anschlusskonzept (Ort, Spannungsebene, etc.): Beantragte Anschlussleistung an der Übergabestelle (Pmax): Ergänzende Erläuterungen: Falls Bestandsanlage Bestehender Übergabestelle (Ort, Spannungsebene):: Zusätzliche / verminderte Anschlussleistung an der Übergabestelle (∆Pmax): Ergänzende Erläuterungen Technische Angaben der Neuanlage / der abzuändernden Anlage Allgemeine Beschreibung der anzuschließenden Verbraucheranlage: Anschlusstyp der Verbraucheranlage: Nennleistung der Verbraucheranlage: Maximal auftretende Gradienten (steigend/fallend in ΔMW/min) Maximaler Strom an der (geplanten) Übergabestelle bei Nennspannung: Voraussichtliche Betriebsweise: Voraussichtlicher Beitrag zum Kurzschlussstrom (3pol. und ggf. 1pol.) an der Übergabestelle: Falls Power2Gas-Anlage: Gesamtwirkungsgrad der Anlage Art des erzeugten Gases
Zeitplan. 14. Für die erste Phase des Verfahrens gilt der folgende Zeitplan (Art. 15(3) Swiss Rules): 7. Oktober 2022, 24.00 Uhr: Letzter Zeitpunkt für Anträge auf Sachverhaltsergän- zungen bzw. – Klarstellung (per E-Mail an xxxxxxxxx@xxx.xxx.xx, gemäss Ziff. 7) 17. Oktober 2022, 16:00-17:30 Uhr: Verfügung des Schiedsgerichts mit entspre- chenden Sachverhaltsergänzungen bzw. -klarstellungen [Anmerkung für den Moot: Counselling / Bekanntgabe der Sachverhaltsergänzungen]
Zeitplan. Für das Angebot der Schuldverschreibungen ist folgender Zeitplan vorgesehen: Billigung des Prospekts durch die CSSF / Notifizierung nach Deutschland und Österreich 28. August 2023 29. August 2023 Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf den Internetseiten der Emittentin (xxx.xxxxxxxx.xx/Xxxxxxx) 30. August 2023 Veröffentlichung des Umtauschangebots auf der Internetseite der Emit- tentin und im Bundesanzeiger 31. August 2023 Beginn der Umtauschfrist 04. September 2023 Beginn des Angebotszeitraums 04. September 2023 Öffnung der Zeichnungsfunktionalität DirectPlace 21. September 2023, 24.00 Uhr MESZ Ende der Umtauschfrist 25. September 2023, 12:00 Uhr MESZ Schließung der Zeichnungsfunktionalität DirectPlace, Ende des öffentli- chen Angebots 25. September 2023, 16.00 Uhr MESZ Ende des Angebotszeitraums Privatplatzierung 25. September, ab 14.00 Uhr MESZ Zuteilung 27. September 2023 Erwarteter Emissionstermin Voraussichtliche Einbeziehung der Schuldverschreibungen zum Handel in den Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse (Quo- tation Board) Zahlung des Barausgleichsbetrages Es wird darauf hingewiesen, dass vorstehender Zeitplan vorläufig ist und sich Änderungen, insbesondere auch eine Verkürzung der Angebots- bzw. Umtauschfrist, ergeben können. Der Prospekt wird ab dem 29. August 2023 während der üblichen Geschäftszeiten bei der Emittentin kostenlos erhältlich sein. Der Prospekt wird außerdem auf der Internetseite der Emittentin unter xxx.xxxxxxxx.xx/Xxxxxxx voraussichtlich am 29. August 2023 veröffentlicht.
Zeitplan. Die Emittentin wird während der Umtauschfrist vom 3.Juli 2020 bis 16. Juli 2020 (18:00 MESZ) die Inhaber der Schuldverschreibungen 2016/2021 mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu Eu- ro 30.000.000,00 einladen, ihre Schuldverschreibungen 2016/2021 in die Schuldverschreibungen, die Gegenstand dieses Prospekts sind, zu tauschen (der "Umtausch" und das Angebot eines Inhabers von Schuldverschreibungen 2016/2021 zum Umtausch der "Umtauschauftrag"). Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich vom 3.Juli 2020 bis 20. Juli 2020 (12:00 Uhr MESZ) (der "Angebotszeitraum") über die Zeichnungsfunktionalität durch die Emittentin im Großher- zogtum Luxembourg, in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Österreich öffentlich angeboten. Es gibt keine vorab festgelegten Tranchen. Die Zuteilung erfolgt im Ermessen der Emittentin. Jede Verkürzung oder Verlängerung der Umtauschfrist und /oder des Angebotszeitraums sowie die Festlegung weiterer Angebotszeiträume oder die Beendigung des Öffentlichen Angebots der Schuld- verschreibungen wird auf der Internetseite der Emittentin (xxx.xxxxxxx.xxx) bekannt gegeben und der CSSF mitgeteilt. Zudem wird die Emittentin im Falle einer Verlängerung der Umtauschfrist und / oder des Angebotszeitraums erforderlichenfalls einen Nachtrag zu diesem Prospekt von der CSSF billigen lassen und veröffentlichen. 22. Juli 2020 unter Einbindung der als Orderbuchmanager fungierenden ICF Bank AG Wertpapier- handelsbank (Geschäftsanschrift Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Bundesrepublik Deutsch- land) (der "Orderbuchmanager") durch die Zahlstelle Bankhaus Gebrüder Martin AG (Geschäftsan- schrift Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx) geliefert und abgerechnet. Die im Rahmen des Umtausches zugeteilten Schuldverschreibungen werden voraussichtlich am 22. Juli 2020 über die Zahlstelle Bankhaus Gebrüder Xxxxxx AG (Geschäftsanschrift Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx) geliefert. Die Emittentin behält sich eine vorzeitige Lieferung auch durch Handel per Erscheinen vor. Die Kosten für das Angebot betragen bis zu Euro 750.000,00. Kosten werden dem Anleger von der Emittentin nicht in Rechnung gestellt. Anleger, die Schuldverschreibungen zeichnen, können übliche Spesen und Gebühren von ihrer jeweils depotführenden Bank berechnet werden. Der Emissionserlös beläuft sich – abhängig von der tatsächlichen Anzahl platzierter Schuldverschrei- bungen im Rahmen des Öffentlichen Angebots bzw. der Privatplat...
Zeitplan. Nach Erhalt der Schadensmeldung und der gesamten Unterlagen hat die Gesellschaft 60 Tage Zeit, um die Unterlagen zu prüfen und eine eigene Beurteilung des Schadenfalls vorzunehmen. Die Gesellschaft, innerhalb dieser Frist: • teilt ein Entschädigungsangebot mit; oder • lehnt den Antrag auf Entschädigung unter Angabe klarer und erschöpfender Gründe ab. Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der angeforderten Unterlagen kann die Gesellschaft weitere spezifische Unterlagen anfordern und dem Versicherungsnehmer oder Versicherten den Grund für diese Anforderung mitteilen. Nach Erhalt der zusätzlichen Unterlagen muss die Gesellschaft innerhalb einer Frist von 30 Tagen den Entschädigungsantrag bestätigen oder ablehnen. Wenn die Gesellschaft es für notwendig erachtet, Berater (z.B. Sachverständige, Gutachter) zu bestellen, oder die Parteien das Verfahren gemäß Artikel 11.9.2 „Vertragliches Gutachten“ angenommen haben, beträgt die Frist für die Bestätigung oder Ablehnung des Entschädigungsanspruchs 30 Tage ab Erhalt des Gutachtens.
Zeitplan. (a) Schedule.
Zeitplan. Für das Angebot der Schuldverschreibungen ist folgender Zeitplan vorgesehen: 7. November 2019 Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf den Internetseiten der Emittentin (xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx) 8. November 2019 11. November 2019 Veröffentlichung des Umtauschangeobts auf der Internetseite der Emit- tentin Veröffentlichung des Umtauschangeobts im Bundesanzeiger 11. November 2019 Beginn des Angebotszeitraums Beginn der Umtauschfrist Öffnung der Zeichnungsfunktionalität 29. November 2019 Ende der Umtauschfrist
Zeitplan. 2.1. Für die zu erbringenden Leistungen und deren Abfolge gilt ein von den Parteien verabschiedeter Zeitplan. Das Initiativrecht hierzu liegt beim Kunden.
Zeitplan ist beigefügt Alle Bekanntmachungen werden am offiziellen Aushang ausgehändigt.