Zeitplan Musterklauseln
Zeitplan. Für das Angebot ist folgender voraussichtlicher Zeitplan vorgesehen.
Zeitplan. Status der Genehmigung bzw. der Genehmigungsverfahren: Start der Genehmigungsverfahren: (Voraussichtlicher) Abschluss der Genehmigungsverfahren: Voraussichtlicher Baubeginn / Baubeginnanzeige: Voraussichtliche Inbetriebnahme: Beabsichtigtes Konzept des Anschlusses an das Netz von APG Falls Neuanlage Beabsichtigtes Anschlusskonzept (Ort, Spannungsebene, etc.): Ergänzende Erläuterungen: Falls Bestandsanlage Bestehende Übergabestelle (Ort, Spannungsebene): Ergänzende Erläuterungen: Technische Angaben der Neuanlage / der abzuändernden Anlage Technologie der Erzeugungsanlage: Anschlusstyp der Erzeugungsanlage: Nennleistung der Erzeugungsanlage: Maximaler Strom an der (geplanten) Übergabestelle bei Nennspannung: Voraussichtliche Betriebsweise Generator Anzahl der Generatoren: Generatortyp(en): Nennleistung(en): Nenn-cos(φ): Nennspannung: Kurzschlussdaten: Voraussichtlicher Kurzschlussstrom (3pol. und ggf. 1pol.) an der Übergabestelle Für Pumpanlagen: Pumpen Anzahl der Pumpen: Antriebstyp(en): Nennleistung(en): Nenn-cos(φ): Nennspannung: Kurzschlussdaten: Voraussichtlicher Kurzschlussstrom (3pol. und ggf. 1pol.) an der Übergabestelle Umrichter Anzahl der Umrichter: Umrichter-Nennleistung(en): Nenn-cos(φ): Nennspannung: Kurzschlussdaten: Voraussichtlicher Kurzschlussstrom (3pol. und ggf. 1pol.) an der Übergabestelle Blockumspanner Anzahl der Blockumspanner: Nennleistung(en): Spannung Oberspannungsseite: Für Pumpspeicher Nutzung von bestehenden oder Errichtung von neuen Speicherbecken Speichergröße Oberbecken in GWh und m³ Speichergröße Unterbecken in GWh und m³
Zeitplan. Für das Angebot der Schuldverschreibungen ist folgender Zeitplan vorgesehen: Billigung des Prospekts durch die CSSF / Notifizierung nach Deutschland und Österreich 28. August 2023 29. August 2023 Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf den Internetseiten der Emittentin (xxx.xxxxxxxx.xx/Xxxxxxx) 30. August 2023 Veröffentlichung des Umtauschangebots auf der Internetseite der Emit- tentin und im Bundesanzeiger 31. August 2023 Beginn der Umtauschfrist 04. September 2023 Beginn des Angebotszeitraums 04. September 2023 Öffnung der Zeichnungsfunktionalität DirectPlace 21. September 2023, 24.00 Uhr MESZ Ende der Umtauschfrist 25. September 2023, 12:00 Uhr MESZ Schließung der Zeichnungsfunktionalität DirectPlace, Ende des öffentli- chen Angebots 25. September 2023, 16.00 Uhr MESZ Ende des Angebotszeitraums Privatplatzierung 25. September, ab 14.00 Uhr MESZ Zuteilung 27. September 2023 Erwarteter Emissionstermin Voraussichtliche Einbeziehung der Schuldverschreibungen zum Handel in den Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse (Quo- tation Board) Zahlung des Barausgleichsbetrages Es wird darauf hingewiesen, dass vorstehender Zeitplan vorläufig ist und sich Änderungen, insbesondere auch eine Verkürzung der Angebots- bzw. Umtauschfrist, ergeben können. Der Prospekt wird ab dem 29. August 2023 während der üblichen Geschäftszeiten bei der Emittentin kostenlos erhältlich sein. Der Prospekt wird außerdem auf der Internetseite der Emittentin unter xxx.xxxxxxxx.xx/Xxxxxxx voraussichtlich am 29. August 2023 veröffentlicht.
Zeitplan ist beigefügt Alle Bekanntmachungen werden am offiziellen Aushang ausgehändigt.
Zeitplan. 2.1. Für die zu erbringenden Leistungen und deren Abfolge gilt ein von den Parteien verabschiedeter Zeitplan. Das Initiativrecht hierzu liegt beim Kunden.
2.2. Termine zur Leistungserbringung können im Übrigen auf Seiten der TERRITORY nur durch den Ansprechpartner/Projektleiter oder die Geschäftsführung zugesagt werden. Termine sind schriftlich oder in Textform festzulegen.
2.3. Die TERRITORY wird dem Kunden Leistungsverzögerungen anzeigen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Tod oder längere Krankheit eines nicht ohne weiteres ersetzbaren Mitarbeiters mit speziellen Fähigkeiten usw.) und Umständen im Einflussbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die TERRITORY nicht zu vertreten und berechtigen sie, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Zeitplan. 14. Für die erste Phase des Verfahrens gilt der folgende Zeitplan (Art. 15(3) Swiss Rules): 7. Oktober 2022, 24.00 Uhr: Letzter Zeitpunkt für Anträge auf Sachverhaltsergän- zungen bzw. – Klarstellung (per E-Mail an xxxxxxxxx@xxx.xxx.xx, gemäss Ziff. 7) 17. Oktober 2022, 16:00-17:30 Uhr: Verfügung des Schiedsgerichts mit entspre- chenden Sachverhaltsergänzungen bzw. -klarstellungen [Anmerkung für den Moot: Counselling / Bekanntgabe der Sachverhaltsergänzungen]
Zeitplan. Nach Erhalt der Schadensmeldung und der gesamten Unterlagen hat die Gesellschaft 60 Tage Zeit, um die Unterlagen zu prüfen und eine eigene Beurteilung des Schadenfalls vorzunehmen. Die Gesellschaft, innerhalb dieser Frist: • teilt ein Entschädigungsangebot mit; oder • lehnt den Antrag auf Entschädigung unter Angabe klarer und erschöpfender Gründe ab. Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der angeforderten Unterlagen kann die Gesellschaft weitere spezifische Unterlagen anfordern und dem Versicherungsnehmer oder Versicherten den Grund für diese Anforderung mitteilen. Nach Erhalt der zusätzlichen Unterlagen hat dieGesellschaft 30 Tage Zeit, den Entschädigungsantrag zu bestätigen oder abzulehnen. Wenn die Gesellschaft es für notwendig erachtet, Berater (z.B. Sachverständige, Gutachter) zu bestellen, oder die Parteien das Verfahren gemäß Artikel 11.9.2 „Verfahren zur Schadensbeurteilung“ angenommen haben, beträgt die Frist für die Bestätigung oder Ablehnung des Entschädigungsanspruchs 30 Tage ab Erhalt des Gutachtens.
Zeitplan. (a) Schedule.
(b) Lieferumfang.
Zeitplan. Der Leistungserfolg ist entsprechend dem vom AN im Rahmen der verbindlichen Angebotsabgabe vorgelegten Projektplan und Ausführungszeitraum und unter Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben in der Aufgabenbeschreibung zu erbringen.
Zeitplan. Für das Angebot der Schuldverschreibungen ist folgender Zeitplan vorgesehen: 7. November 2019 Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf den Internetseiten der Emittentin (xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx) 8. November 2019 11. November 2019 Veröffentlichung des Umtauschangeobts auf der Internetseite der Emit- tentin Veröffentlichung des Umtauschangeobts im Bundesanzeiger 11. November 2019 Beginn des Angebotszeitraums Beginn der Umtauschfrist Öffnung der Zeichnungsfunktionalität 29. November 2019 Ende der Umtauschfrist