Common use of Hinterbliebenenleistung Clause in Contracts

Hinterbliebenenleistung. 5. Bei Tod der versicherten Person wird eine Hinterbliebenenleistung als Rente fällig. Eine Rente an den Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartner der versicherten Person wird lebenslang gezahlt, eine Waisenrente maximal bis zum 25. Lebensjahr. Sind keine Hinterbliebenen nach § 20 Ziffer 2 vorhanden, wird keine Leistung fällig.

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Hinterbliebenenleistung. 5. Bei Tod der versicherten Person wird eine Hinterbliebenenleistung als Rente fällig. Eine Rente an den Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartner der versicherten Person wird lebenslang gezahlt, eine Waisenrente maximal bis zum 25. Lebensjahr. Sind keine Hinterbliebenen nach § 20 22 Ziffer 2 vorhanden, wird keine Leistung fällig.

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Hinterbliebenenleistung. 5. Bei Tod der versicherten Person wird eine Hinterbliebenenleistung als Rente fällig. Eine Rente an den Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartner der versicherten Person wird lebenslang gezahlt, eine Waisenrente maximal bis zum 25. Lebensjahr. Sind keine Hinterbliebenen nach § 20 21 Ziffer 2 vorhanden, wird keine Leistung fällig.

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Hinterbliebenenleistung. 53. Bei Tod der versicherten Person wird eine Hinterbliebenenleistung als Rente fällig. Eine Rente an den Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartner der versicherten Person wird lebenslang gezahlt, eine Waisenrente maximal bis zum 25. Lebensjahr. Sind keine Hinterbliebenen nach § 20 21 Ziffer 2 vorhanden, wird keine Leistung fällig.

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