Hinterbliebenenleistung. Bei Tod der versicherten Person wird eine Hinterbliebenenleistung als Rente fällig. Eine Rente an den Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartner der versicherten Person wird lebenslang gezahlt, eine Waisenrente maximal bis zum 25. Lebensjahr. Sind keine Hinterbliebenen nach § 21 Ziffer 2 vorhanden, wird keine Leistung fällig.
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Samples: Bedingungsheft Der R+v Lebensversicherung Ag, Bedingungsheft Der R+v Lebensversicherung Ag
Hinterbliebenenleistung. Bei Tod der versicherten Person wird eine Hinterbliebenenleistung als Rente fällig. Eine Rente an den Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartner der versicherten Person wird lebenslang gezahlt, eine Waisenrente maximal bis zum 25. Lebensjahr. Sind keine Hinterbliebenen nach § 21 20 Ziffer 2 vorhanden, wird keine Leistung fällig.
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Samples: Bedingungsheft Der R+v Lebensversicherung Ag, Bedingungsheft Der R+v Lebensversicherung Ag
Hinterbliebenenleistung. Bei Tod der versicherten Person wird eine Hinterbliebenenleistung als Rente fällig. Eine Rente an den Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartner der versicherten Person wird lebenslang gezahlt, eine Waisenrente maximal bis zum 25. Lebensjahr. Sind keine Hinterbliebenen nach § 21 22 Ziffer 2 vorhanden, wird keine Leistung fällig.
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