Hinweisschilder Musterklauseln

Hinweisschilder. Bestimmung zur Ausführung: − „Schalten Verboten/Es wird gearbeitet Magnetfolie ≥ 0,6 mm, 210 x 148 mm, rot/schwarz, Untergrund weiß − „Geerdet und Kurzgeschlossen“ Magnetfolie ≥ 0,6 mm, 120 x 200 mm, blau negativ – RAL 5005, Untergrund weiß
Hinweisschilder. Maurer- und Stemmarbeiten auf dem Grundstück und im Haus, Arbeiten für die Beseitigung und Wiederherstellung von Befestigungen und Pflanzungen, insbesondere gärtnerische Rekultivierung u.a. im Bereich der Leitungstrasse, obliegen dem Eigentümer. Auf Antrag kann der Verband dem Anschlussnehmer erlauben, dass er den Leitungsgraben nach Angaben des Verbandes selbst herstellt. Wird nach Abtrennung des Hausanschlusses von der Versorgungsleitung die Wiederaufnahme der Versorgung beantragt, so hat der Antragsteller die Kosten für einen neuen Hausanschluss gem. Absatz 4 zu bezahlen. Die Kostenregelung Abs. 4 gilt auch für die Herstellung von vorübergehenden Anschlüssen. Fälligkeit: Die vorgenannten Kosten sind mit der Fertigstellung fällig. Vorauszahlung siehe § 28 AVBWasserV. Eigentumsregelung - § 10 Abs. 6 AVBWasserV Die Leitungsstrecke des Hausanschlusses, die sich im öffentlichen Verkehrsbereich befindet, steht im Eigentum des Verbandes und wird vom Verband unterhalten und erneuert. Der Teil des Hausanschlusses, der sich auf dem privaten Grundstück befindet, steht im Eigentum des Anschlussnehmers. Er gehört zu den Betriebsanlagen des Verbandes. Die Kosten für die Erneuerung und Unterhaltung der Leitungsstrecke des Hausanschlusses, die sich im privaten Grundstücks bereich befindet, sind dem Verband vom Anschlussnehmer zu erstatten. Sonstige mit den vorstehend genannten Regelungen nicht abgegoltene Arbeiten und Aufwendungen werden nach dem tatsächlichen Zeit- und Materialaufwand abgerechnet.
Hinweisschilder. An der Wand oder an der Innenseite der Tür haben sich der einpolige Übersichtsschaltplan der Station (in einem Rahmen bzw. Halterung) sowie zusätzlich zu den Forderungen der TAR noch folgende Arbeitsschutz-Hinweisschilder und Merkblätter zu befinden: - „Erste Hilfe“ - „Bekämpfung von Bränden in elektrischen Anlagen ...“ - „VDE-Bestimmungen für den Betrieb von elektrischen Anlagen“
Hinweisschilder. Bei Beginn der Bewachung u. sonstigen Dienstleistungen werden – soweit keine gegenteilige Anweisung des Auftraggebers vorliegt – die üblichen Hinweisschilder angebracht. Die Schilder bleiben Eigentum des Wachunternehmens und sind von ihm – ohne Gewähr für etwaige Schäden – nach Auftragsbeendigung wieder abzunehmen.
Hinweisschilder. Das Aufstellen von Hinweisschildern und -tafeln im Stadtwald durch Dritte ist verboten. Sofern eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung vorliegt, kann in Einzelfällen eine Ausnahmeerlaubnis erteilt werden.
Hinweisschilder. Das Anbringen von Hinweisschildern oder Verkaufsangeboten ist nicht gestattet.
Hinweisschilder. Bei Beginn der Bewachung werden - soweit keine gegenteilige Anweisung des Auftraggebers vorliegt - die üblichen Bewachungsschilder als Aufkleber am Bewachungsobjekt angebracht. Diese Aufkleber müssen nach Beendigung des Bewachungsvertrages vom Auftraggeber - ohne Gewähr für etwaige Schäden - unverzüglich entfernt werden. Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Dienstausführung des Wachdienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich schriftlich der WSD-Geschäftsführung zwecks Abhilfe mitzuteilen. Entsprechendes gilt für vom Wachpersonal verursachte Schäden. WSD ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer zuverlässiger und nach §34a GewO zugelassener und überprüfter Bewachungsunternehmen zu bedienen. In Fällen höherer Gewalt kann WSD den Wachdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchgeführt werden kann, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, für die Dauer der Unterbrechung des Wachdienstes das vereinbarte Entgelt zu entrichten. Soweit unvorhergesehene Umstände, wie z.B. extreme Witterungsbedingungen, Alarminterventionen o.ä., es notwendig machen, kann von den vorgesehenen Kontrollgängen im Revier- und Separatwachdienst abgewichen oder von deren Durchführung Abstand genommen werden. Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Bewachungsobjektes wird der Auftraggeber nicht von seinen Vertragsverpflichtungen befreit. Falls jedoch der Eintritt des Rechtsnachfolgers in den Bewachungsvertrag oder einer Übertragung des Bewachungsvertrages auf die neuen Räumlichkeiten nach Lage des Falles nicht möglich oder mit dem Vertragszweck nicht in Einklang zu bringen ist, kann der Auftraggeber den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende vorzeitig lösen. Muss WSD aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen das Wachrevier aufgeben oder verändern, so ist WSD zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende berechtigt. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung mit 7tägiger Zahlungsfrist gerechnet ab Rechnungsdatum. Die Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung des Entgeltes ist nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung. Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungsverpflichtung von WSD nebst seiner Haftung, ohne dass der Auftrag...
Hinweisschilder. An den Türen zu Mittelspannungs- und Niederspannungsanlagen sowie zu den Transformatoren sind Warnschilder nach W012 (Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung) in Verbindung mit dem Zusatz „Hochspannung – Lebensgefahr“ anzubringen. Ein Befestigungsplatz für das Stationsschild der MIT.N ist an der Tür freizuhalten, welche von der Zufahrt zur Trafostation als Erstes sichtbar ist. Die Schilder müssen aus einem korrosionsfreien Material bestehen.
Hinweisschilder. Das Anbringen von selbstgestalteten Hinweisschildern an die Eingangs - oder Wohnungstüren ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vermieter gestattet.

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  • Hinweise Im elterlichen Haushalt lebende Kinder, die von den Eltern erzogen und unterhalten werden, sind verpflich- tet, den Eltern in einer ihren Kräften und ihrer Lebensstel- lung entsprechenden Weise in ihrem Hauswesen und Geschäft zu helfen. Jedoch können auch diese Kinder je nach Art und Umfang Leistungen auf arbeitsvertraglicher Grundlage im Unternehmen der Eltern erbringen.

  • Warnhinweise Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zum Basisprospekt vom 16. Xxxx 2023 (wie nachgetragen durch die Nachträge vom 11. Mai 2023, vom 19. Juli 2023, vom 7. August 2023, vom 2. Oktober 2023 und vom 18. Oktober 2023 einschließlich etwaiger zukünftiger Nachträge) (der "Basisprospekt") der Goldman Sachs Finance Corp International (die "Emittentin") verstanden werden. Der Anleger sollte sich bei der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren auf den Basisprospekt und die jeweiligen Endgültigen Bedingungen als Ganzes stützen. Der Anleger kann sein gesamtes angelegtes Kapital oder einen Teil davon verlieren. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der im Basisprospekt sowie den in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen vor Prozessbeginn zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts und den jeweiligen Endgültigen Bedingungen gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder, dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts und den jeweiligen Endgültigen Bedingungen gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann. Bezeichnung und Wertpapier-Identifikationsnummer Die vorliegenden Wertpapiere sind Autocallable Wertpapiere bezogen auf den S&P 500® Index (die "Wertpapiere"). ISIN: JE00BLS2TL88 WKN: GP2K84 Common Code: 181492058 Die Emittentin Goldman Sachs Finance Corp International ("GSFCI"). Ihr eingetragener Sitz befindet sich in 00 Xxxxxxxxx Xxxxxx, Xx. Xxxxxx, Xxxxxx XX0 0XX und ihr Legal Entity Identifier (LEI) lautet 549300KQWCT26VXWW684. Der/die Anbieter Goldman Sachs Bank Europe SE, Legal Entity Identifier (LEI): 8IBZUGJ7JPLH368JE346; Kontaktdaten: Marienturm, Xxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx Zuständige Behörde Der Basisprospekt wurde am 17. Xxxx 2023 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin"), Xxxxx- Xxxxx-Xxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx (Telefonnummer: (+00) 00000000) gebilligt.

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  • Datenschutzhinweis Potenzielle Anleger und Anteilinhaber werden auf den Datenschutzhinweis der Gesellschaft hingewiesen, der als Nachtrag zum Zeichnungsvertrag zur Verfügung gestellt wird (der „Datenschutzhinweis“). Der Datenschutzhinweis beschreibt, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über Personen verarbeitet, die in die Teilfonds investieren und die beantragen, in die Teilfonds zu investieren. Der Datenschutzhinweis erklärt auch, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Verwaltungsratsmitglieder, leitende Angestellte und wirtschaftlich Berechtigte von institutionellen Anlegern verarbeitet. Die Gesellschaft kann den Datenschutzhinweis von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die neueste Version des Datenschutzhinweises kann unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxx-xxxxxx-xxxxxxxx aufgerufen werden und ist auf Anfrage an xxxxxxx@xxx.xxx oder an Data Protection, Man Group plc, Xxxxxxxxx xxxxx, 0 Xxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxxxxx, auch von der Man Group erhältlich. Durch die Unterzeichnung des Zeichnungsvertrags wird davon ausgegangen, dass potenzielle Anleger den Datenschutzhinweis erhalten haben.

  • Zweck Diese Vereinbarung bezweckt: a) den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel; b) die Transparenz des Vergabeverfahrens; c) die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter; d) die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs unter den Anbietern, insbesondere durch Massnahmen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption.

  • Vorabpauschalen Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Vorabpauschalen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflich- tig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbe- steuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuer- pflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körper- schaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Kranken- versicherungsunternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditinstitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbe- steuer. Die Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.