Hinweisschilder Musterklauseln

Hinweisschilder. Bestimmung zur Ausführung: − „Schalten Verboten/Es wird gearbeitet Magnetfolie ≥ 0,6 mm, 210 x 148 mm, rot/schwarz, Untergrund weiß − „Geerdet und Kurzgeschlossen“ Magnetfolie ≥ 0,6 mm, 120 x 200 mm, blau negativ – RAL 5005, Untergrund weiß − Stationsbuch
Hinweisschilder. An den Türen zu Mittelspannungs- und Niederspannungsanlagen sowie zu den Transformatoren sind Warnschilder nach W012 (Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung) in Verbindung mit dem Zusatz „Hochspannung – Lebensgefahr“ anzubringen. Ein Befestigungsplatz für das Stationsschild der MIT.N ist an der Tür freizuhalten, welche von der Zufahrt zur Trafostation als Erstes sichtbar ist. Die Schilder müssen aus einem korrosionsfreien Material bestehen.
Hinweisschilder. An der Wand oder an der Innenseite der Tür haben sich der einpolige Übersichtsschaltplan der Station (in einem Rahmen bzw. Halterung) sowie zusätzlich zu den Forderungen der TAR noch folgende Arbeitsschutz-Hinweisschilder und Merkblätter zu befinden: - „Erste Hilfe“ - „Bekämpfung von Bränden in elektrischen Anlagen ...“ - „VDE-Bestimmungen für den Betrieb von elektrischen Anlagen“
Hinweisschilder. Maurer- und Stemmarbeiten auf dem Grundstück und im Haus, Arbeiten für die Beseitigung und Wiederherstellung von Befestigungen und Pflanzungen, insbesondere gärtnerische Rekultivierung u.a. im Bereich der Leitungstrasse, obliegen dem Eigentümer. Auf Antrag kann der Verband dem Anschlussnehmer erlauben, dass er den Leitungsgraben nach Angaben des Verbandes selbst herstellt. Wird nach Abtrennung des Hausanschlusses von der Versorgungsleitung die Wiederaufnahme der Versorgung beantragt, so hat der Antragsteller die Kosten für einen neuen Hausanschluss gem. Absatz 4 zu bezahlen. Die Kostenregelung Abs. 4 gilt auch für die Herstellung von vorübergehenden Anschlüssen. Fälligkeit: Die vorgenannten Kosten sind mit der Fertigstellung fällig. Vorauszahlung siehe § 28 AVBWasserV. Eigentumsregelung - § 10 Abs. 6 AVBWasserV Die Leitungsstrecke des Hausanschlusses, die sich im öffentlichen Verkehrsbereich befindet, steht im Eigentum des Verbandes und wird vom Verband unterhalten und erneuert. Der Teil des Hausanschlusses, der sich auf dem privaten Grundstück befindet, steht im Eigentum des Anschlussnehmers. Er gehört zu den Betriebsanlagen des Verbandes. Die Kosten für die Erneuerung und Unterhaltung der Leitungsstrecke des Hausanschlusses, die sich im privaten Grundstücks bereich befindet, sind dem Verband vom Anschlussnehmer zu erstatten. Sonstige mit den vorstehend genannten Regelungen nicht abgegoltene Arbeiten und Aufwendungen werden nach dem tatsächlichen Zeit- und Materialaufwand abgerechnet.
Hinweisschilder. Bei Beginn der Bewachung werden - soweit keine gegenteilige Anweisung des Auftraggebers vorliegt - die üblichen Bewachungsschilder als Aufkleber am Bewachungsobjekt angebracht. Diese Aufkleber müssen nach Beendigung des Bewachungsvertrages vom Auftraggeber - ohne Gewähr für etwaige Schäden - unverzüglich entfernt werden. Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Dienstausführung des Wachdienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich schriftlich der WSD-Geschäftsführung zwecks Abhilfe mitzuteilen. Entsprechendes gilt für vom Wachpersonal verursachte Schäden. WSD ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer zuverlässiger und nach §34a GewO zugelassener und überprüfter Bewachungsunternehmen zu bedienen. In Fällen höherer Gewalt kann WSD den Wachdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchgeführt werden kann, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, für die Dauer der Unterbrechung des Wachdienstes das vereinbarte Entgelt zu entrichten. Soweit unvorhergesehene Umstände, wie z.B. extreme Witterungsbedingungen, Alarminterventionen o.ä., es notwendig machen, kann von den vorgesehenen Kontrollgängen im Revier- und Separatwachdienst abgewichen oder von deren Durchführung Abstand genommen werden. Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Bewachungsobjektes wird der Auftraggeber nicht von seinen Vertragsverpflichtungen befreit. Falls jedoch der Eintritt des Rechtsnachfolgers in den Bewachungsvertrag oder einer Übertragung des Bewachungsvertrages auf die neuen Räumlichkeiten nach Lage des Falles nicht möglich oder mit dem Vertragszweck nicht in Einklang zu bringen ist, kann der Auftraggeber den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende vorzeitig lösen. Muss WSD aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen das Wachrevier aufgeben oder verändern, so ist WSD zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende berechtigt. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung mit 7tägiger Zahlungsfrist gerechnet ab Rechnungsdatum. Die Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung des Entgeltes ist nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung. Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungsverpflichtung von WSD nebst seiner Haftung, ohne dass der Auftrag...
Hinweisschilder. Das Anbringen von selbstgestalteten Hinweisschildern an die Eingangs - oder Wohnungstüren ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vermieter gestattet.
Hinweisschilder. (1) Das Aufstellen von Hinweisschildern und -tafeln im Stadtwald durch Dritte ist verboten. Sofern eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung vorliegt, kann in Einzelfällen eine Ausnahmeerlaubnis erteilt werden.
Hinweisschilder. Bei Beginn der Bewachung u. sonstigen Dienstleistungen werden – soweit keine gegenteilige Anweisung des Auftraggebers vorliegt – die üblichen Hinweisschilder angebracht. Die Schilder bleiben Eigentum des Wachunternehmens und sind von ihm – ohne Gewähr für etwaige Schäden – nach Auftragsbeendigung wieder abzunehmen.
Hinweisschilder. Das Anbringen von Hinweisschildern oder Verkaufsangeboten ist nicht gestattet.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.