Übergabestation Musterklauseln

Übergabestation. Das Fernwärmeversorgungsunternehmen kann verlangen, daß der Anschlußnehmer unentgeltlich einen geeigneten Raum oder Platz zur Unterbringung von Meß-, Regel- und Absperreinrichtungen, Umformern und weiteren technischen Einrichtungen zur Verfügung stellt, soweit diese zu seiner Versorgung erforderlich sind. Das Unternehmen darf die Einrichtungen auch für andere Zwecke benutzen, soweit dies für den Anschlußnehmer zumutbar ist.
Übergabestation. Umfang der Übergabestation ist auf dem Fließbild in der Anlage 1 dargestellt. Die Liefergrenzen sind gleichzeitig auch die Eigentums- und Zuständigkeitsgrenzen. Die Übergabestation wird gemäß DIN 4747 aufgebaut Die Übergabestation wird bei den SWLB zur Abholung ab Lager nach Terminvereinbarung bereitgestellt. Die Lieferung, Montage und hydraulischer Einbindung der Übergabestation erfolgt durch die Heizungsfirma des Kunden. Die elektrische Einbindung und Inbetriebnahme der Übergabestation erfolgt durch die SWLB. 6.1 Die Anlage für Raumwärme, Warmwasserbereitung und sonstige Wärmeverbraucher wird mit einem indirekten Anschluss ausgeführt. 6.2 In jeder Kundenanlage wird ein Wärmeüberträger (Wärmetauscher) installiert. Dadurch ist es möglich, sämtliche Warmwasser-Heizungssysteme mit Vorlauftemperaturen bis maximal siehe Punkt 3.1 einzusetzen. 6.3 Der Fernheizungsanschluss einschließlich aller Armaturen sowie die Primärseite des Wärmetauschers werden in der Druckstufe PN 10 und für eine maximale Betriebstemperatur von 75°C ausgeführt. Sekundärseitig (kundenseitig) darf die Heizungsanlage nur mit vollentsalztem (demineralisiertem) Wasser befüllt und betrieben werden. 6.4 Die sicherheitstechnische Ausrüstung der Übergabestation erfolgt gemäß DIN 4747. 6.5 Die vertraglich vereinbarte maximale Rücklauftemperatur darf nicht überschritten werden. Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Hausanlage sicherzustellen. Die SWLB behält sich vor, auf der Primärseite der Übergabestation zu Kontrollzwecken einen Rücklauftemperaturbegrenzer einzubauen. 6.6 An der Übergabestation, Leittechnikanschlussdose und an den Speichern ist durch den Kunden ein Potentialausgleich entsprechend den anerkannten Regeln der Technik auszuführen und nachzuweisen. Das Verbindungskabel vom Außentemperaturfühler (PT1000) zum Technikraum muss durch den Kunden errichtet werden (2x1,5²).
Übergabestation. 3.1 Baulicher Teil‌
Übergabestation. Die SWM können verlangen, dass der Kunde unentgeltlich einen geeigneten Raum oder Platz zur Unterbringung von Mess-, Regel- und Absperreinrichtungen, Umformern und weiteren technischen Einrichtungen zur Verfügung stellt, soweit diese zu seiner Versorgung erforderlich sind. Die SWM dürfen die Einrichtungen auch für andere Zwecke benutzen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
Übergabestation. Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen dem Hausanschluss und der Hausan- lage (Kundenanlage). Sie hat die Aufgabe, die Wärme in der vertragsgemäßen Form an die Hausanlage zu übergeben. Die zur Erfassung des Wärmeverbrauchs notwendige Messeinrichtung ist Bestandteil der Übergabestation. Durch die SWH erfolgt die Festle- gung der Stationsbauteile unter Berücksichtigung der vorzuhaltenden Wärmeleistung, des maximalen Volumenstromes. Die Anordnung der Anlagenteile ist in den Schaltsche- men Abbildung 1) dargestellt. Über Herstellung, Montage, Ergänzung oder Änderung der Übergabestation bestimmt die SWH. Die SWH stellt Angaben für die notwendige Aufstellungsfläche der Übergabestation zur Verfügung. Für die Instandhaltung der Übergabestation gelten die vertraglichen Verein- barungen. Die Liefer- und Eigentumsgrenze der SWH endet mit der Übergabestelle un- mittelbar an den Anschlusspunkten der Hauszentrale (siehe Abbildung 1). Die Überga- bestation ist so auszurüsten, dass sie die Anforderungen der DIN 4747-1 vollumfänglich erfüllt. Die SWH hat das Recht, vor der Übergabestation einen Mengenregler zur Begrenzung der maximalen Heizwasser-Durchflussleistung einzubauen.
Übergabestation. Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Hausanschluss­ leitung und der Hauszentrale und ist im Hausanschlussraum angeordnet. Sie dient dazu, das Wärmemedium vertragsgemäß, z. B. hinsichtlich Druck und Temperatur, an die Hauszentrale zu übergeben. Die Messeinrichtungen zur Verbrauchserfassung sind in der Übergabe­ station eingeordnet. Ausnahmen sind mit dem FVU zu vereinbaren. Durch das FVU erfolgt die Prüfung und Bestätigung der Stationsbauteile unter Berücksichtigung der vorzuhaltenden Wärmeleistung, des max. Volumenstromes, der erforderlichen Anschlussart und der technischen Netzdaten gemäß Datenblatt. Für die Auslegung der Armaturen und Anlagenteile gelten die DIN 4747­1 und die entsprechend gültigen Arbeitsblätter der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW). Falls Druck­ und/oder Temperaturabsicherun­ gen in der Übergabestation vorzusehen sind, so müssen diese gemäß DIN 4747­1 ausgeführt werden. Die Anordnung der Anlagenteile ist in den Schaltschemata (Anlage 4 und Im primären Teil der Hausanschlussstation dürfen keine Öffnungen ins Freie, in Form von bspw. Entlüftungs­ oder Entleerungsanschlüssen, vorhanden sein. Dies gilt auch, wenn diese über Kappen, Stopfen oder Blindflansche verschlossen sind. Abweichungen hierzu sind mit dem FVU abzustimmen. Es sind die jeweils gültigen Vorschriften über Schall­ und Wärme­ dämmung sowie Brandschutz zu berücksichtigen. Die Isolierung von primären Fernwärmeleitungen im Gebäude ist gemäß EnEV sowie mit Blechummantelung auszuführen. Sie dient neben der Verringerung der Wärmeverluste als Berührungsschutz. 12 13 4.3
Übergabestation. 5.1 Der Kunde stellt dem Betreiber unentgeltlich einen Raum zur Unterbringung der Überga- bestation zur Verfügung. Dieser Übergabe- raum muss für die Dauer des Vertragver- hältnisses den in den TAB festgelegten An- forderungen genügen und wird von den Ver- tragspartnern vor Baubeginn des Hausan- schlusses einvernehmlich festgelegt. 5.2 Die Übergabestation umfasst die zur Ver- sorgung des Kunden erforderlichen techni- schen Einrichtungen (Mess-, Regel- und Ab- sperreinrichtungen). Der Betreiber darf diese Einrichtungen auch für andere Zwecke, ins- besondere zur Überwachung und Steuerung des Fernwärmenetzbetriebes benutzen, so- weit dies für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde stellt im Übergaberaum Wechsel- strom mit 230 V zum Betrieb der Mess- und Regeleinrichtungen der Übergabestation un- entgeltlich zur Verfügung. 5.3 Die Wärmeübergabe erfolgt ohne Wärme- tauscher (direkt)1. Übergabestelle sind die Wärmemengenzähler am Vorlauf der Wär- meverteilung im Gebäude. Details sind dem beigefügten Schema „Übergabestation“ zu entnehmen.
Übergabestation. Abschnitt 6.1 Baulicher Teil Einzelheiten zur baulichen Ausführung Lage und Zufahrt
Übergabestation. Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Hausanschlussleitung und der Hauszentrale und ist im Hausanschlussraum angeordnet. Sie dient dazu, die Wärme vertragsgemäß, hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom, an die Hauszentrale zu übergeben (Übergabestelle). Über Herstellung, Montage, Ergänzung oder Änderung der Übergabestation bestimmen die swt. Die Messeinrichtung zur Verbrauchserfassung ist in der Übergabestation angeordnet und wird von den swt installiert und gewartet. Weiterhin haben die swt das Recht den für die Messeinrichtung benötigten Strom kostenfrei vom Eigentümer zu beziehen. Da- für muss in unmittelbarer Nähe (max. 1 m Entfernung) zur Messeinrichtung eine Strom- Abzweigdose installiert sein (vgl.4.2). Durch die swt erfolgt die Festlegung der Stationsbauteile unter Berücksichtigung der vorzuhaltenden Wärmeleistung, des maximalen Volumenstromes und der technischen Netzdaten nach Datenblatt. Die Anordnung der Anlagenteile ist in den Schaltschemen (siehe Kapitel 10) dargestellt. Die swt stellen Angaben für die notwendige Aufstellungsfläche der Übergabestation zur Verfügung (siehe 10.2). Für die Instandhaltung der Übergabestation gelten die ver- traglichen Vereinbarungen.