Honorar. 2.1 Für seine Leistung erhält der Subunternehmer ein Honorar nach Maßgabe der folgenden Absätze. 2.2 Die Parteien vereinbaren einvernehmlich Milestones und den dafür voraussichtlich anfallenden Zeitaufwand (Anlage 2). Das Produkt aus Zeitaufwand und Honorar gilt als Obergrenze für den jeweiligen Milestone. Ist der Zeitaufwand zu ca. 80 Prozent ausgeschöpft, teilt der Subunternehmer dies der Gesellschaft mit. Ist die Obergrenze erreicht, hat der Subunternehmer dies der Gesellschaft mitzuteilen. Sodann hat er auf die Aufforderung der Gesellschaft hin die vereinbarte Leistung bis zur Erreichung der Milestones weiter zu erbringen. Beruht die Überschreitung der Obergrenze auf Gründen, die der Subunternehmer nicht zu vertreten hat, stellt er die weiter anfallenden Stunden bis zur Erreichung der Milestones zum vereinbarten Stundensatz gesondert in Rechnung. Die Gesellschaft trägt in Bezug auf die Gründe für die Überschreitung die Beweislast. Die Einzelheiten regeln die Anlagen 1 und 2. 2.3 Das Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die von der Gesellschaft getragen wird. 2.4 Der Subunternehmer erfasst für seine Mitarbeiter monatlich binnen drei Tagen nach Ablauf des letzten Tages des jeweiligen Monats einen Stundennachweis bezogen auf die für die Gesellschaft erbrachten Leistungen und legt ihn der Gesellschaft vor. Der Gesellschaft bleibt nachgelassen, bis zu drei Monate darauf Anmerkungen und Korrekturen zu machen oder Belege zu fordern. Sich ergebene Rückforderungsansprüche können mit Honorarforderungen des Subunternehmers für spätere Monate verrechnet werden. 2.5 Der Subunternehmer ist berechtigt, monatlich abzurechnen. Die Rechnung muss alle gesetzlich vorgesehenen Angaben erhalten, dies gilt insbesondere für die Steuernummer und die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Honorar zurückzubehalten, bis über den jeweiligen Monat eine diesen Anforderungen entsprechende Rechnung vorgelegt wurde. 2.6 In dem Fall einer innergemeinschaftlichen Leistung muss die Rechnung die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Beraters sowie die Erklärung enthalten, dass die Umsatzsteuer hinsichtlich der innergemeinschaftlichen Leistungen 0 % beträgt (Reverse Charge-Verfahren.) 2.7 Wenn die genannten Unterlagen vollständig vorliegen, begleicht die stratandnet GmbH das Honorar des Subunternehmers binnen 30 Tagen nach Übermittlung der Rechnung. Auszahlungen erfolgen nur auf ein deutsches Konto des Subunternehmers. 2.8 Sofern nicht anders in Anlage 1 festgehalten, kann der Subunternehmer keine Erstattungen von Auslagen, welche im Rahmen des Projektes entstehen, geltend machen. Werden Auslagen erstattet, hat der Subunternehmer der Gesellschaft die entsprechenden Belege vorzulegen. stratandnet GmbH Xxxx Xxxxx Xxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxx Amtsgericht & Sitz der Gesellschaft: Hamburg HRB 13 61 41 Ust-IdNr. DE 299642983 Bankverbindung: Commerzbank Hamburg IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC/SWIFT: XXXXXXXXXXX Web: xxx.xxxxxxxxxxx.xx Email: xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Telefon: +00 00 000 00000-0 Telefax: +00 00 000 00000-00 2.9 Wird der Vertrag verlängert, dann sind sich beide Parteien einig, dass das Honorar des Subunternehmers in der Verlängerung unverändert bleibt, soweit dies nicht ausdrücklich mindestens in Textform anders vereinbart wurde. 2.10 Der Subunternehmer ist dazu verpflichtet, die durch diesen Vertrag erhaltenen Honorarzahlungen ordnungsgemäß zu versteuern.
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Samples: Subcontractor Agreement
Honorar. 2.1 Für seine Leistung erhält der Subunternehmer ein Honorar nach Maßgabe der folgenden Absätze.
2.2 Die Parteien vereinbaren einvernehmlich Milestones und den dafür voraussichtlich anfallenden Zeitaufwand (Anlage 2)8.1. Das Produkt aus Zeitaufwand und Honorar gilt als Obergrenze für den jeweiligen Milestone. Ist der Zeitaufwand zu ca. 80 Prozent ausgeschöpft, teilt der Subunternehmer dies der Gesellschaft mit. Ist Mangels abweichender Vereinbarung in Schrift- oder Textform verrechnet PA die Obergrenze erreicht, hat der Subunternehmer dies der Gesellschaft mitzuteilen. Sodann hat er auf die Aufforderung der Gesellschaft hin die vereinbarte Leistung bis zur Erreichung der Milestones weiter zu erbringen. Beruht die Überschreitung der Obergrenze auf Gründen, die der Subunternehmer nicht zu vertreten hat, stellt er die weiter anfallenden Stunden bis zur Erreichung der Milestones zum vereinbarten Stundensatz gesondert in Rechnung. Die Gesellschaft trägt in Bezug auf die Gründe für die Überschreitung die Beweislast. Die Einzelheiten regeln die Anlagen 1 und 2.
2.3 Das Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die von der Gesellschaft getragen wird.
2.4 Der Subunternehmer erfasst für seine Mitarbeiter monatlich binnen drei Tagen nach Ablauf des letzten Tages des jeweiligen Monats einen Stundennachweis bezogen auf die für die Gesellschaft erbrachten Leistungen und legt ihn der Gesellschaft vor. Der Gesellschaft bleibt nachgelassen, bis zu drei Monate darauf Anmerkungen und Korrekturen zu machen oder Belege zu fordern. Sich ergebene Rückforderungsansprüche können mit Honorarforderungen des Subunternehmers für spätere Monate verrechnet werden.
2.5 Der Subunternehmer ist berechtigt, monatlich abzurechnen. Die Rechnung muss alle gesetzlich vorgesehenen Angaben erhalten, dies gilt insbesondere für die Steuernummer und die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Honorar zurückzubehalten, bis über den jeweiligen Monat eine diesen Anforderungen entsprechende Rechnung vorgelegt wurde.
2.6 In dem Fall einer innergemeinschaftlichen Leistung muss die Rechnung die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Beraters sowie die Erklärung enthalten, dass die Umsatzsteuer hinsichtlich der innergemeinschaftlichen Leistungen 0 % beträgt (Reverse Charge-Verfahren.)
2.7 Wenn die genannten Unterlagen vollständig vorliegen, begleicht die stratandnet GmbH das Honorar des Subunternehmers binnen 30 Tagen nach Übermittlung der Rechnung. Auszahlungen erfolgen nur auf ein deutsches Konto des Subunternehmers.
2.8 Sofern nicht anders in Anlage 1 festgehalten, kann der Subunternehmer keine Erstattungen von Auslagen, welche im Rahmen des Projektes entstehenMandats erbrachten Leistungen nach Tagsätzen. Die Höhe des Tagsatzes ergibt sich aus der Man- datsvereinbarung. Die Abrechnung erfolgt nach vollen ½ Stunden, geltend machenwobei eine angefangene ½ Stunde aufgerundet wird und 8 volle Stunden als ein Tag mit dem jeweiligen Tagsatz verrechnet werden. Werden Auslagen erstattetTagsätze werden jährlich evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Sollte keine Vereinba- rung über die Anpassung zustande kommen, hat der Subunternehmer der Gesellschaft gelten die entsprechenden Belege vorzulegenbisherigen Tagsätze weiter.
8.2. stratandnet GmbH Xxxx Xxxxx Xxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxx Amtsgericht & Sitz der Gesellschaft: Hamburg HRB 13 61 41 Ust-IdNr. DE 299642983 Bankverbindung: Commerzbank Hamburg IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC/SWIFT: XXXXXXXXXXX Web: xxx.xxxxxxxxxxx.xx Email: xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Telefon: +00 00 000 00000-0 Telefax: +00 00 000 00000-00
2.9 Wird der Vertrag verlängert, dann sind sich beide Parteien einigDer Mandant nimmt zur Kenntnis, dass eine von PA vorgenommene Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars unverbindlich und nicht als verbindlicher Kostenvor- anschlag zu sehen ist, weil das Honorar Ausmaß der von PA zu erbringenden Leistungen ihrer Natur nach nicht verlässlich im Voraus beurteilt werden kann. Bei einer Schätzung des Subunternehmers Honorarumfangs han- delt es sich daher nicht um ein Pauschalhonorar oder um eine Honorarobergrenze, es sei denn, ein Pauschalhonorar oder eine Honorarobergrenze wurden ausdrücklich in Schrift- oder Text- form vereinbart.
8.3. Sofern vom Mandanten gewünscht und nach Maßgabe des Mandats sinnvoll und zweckmäßig, ist abweichend von den Punkten 8.1 bis 8.3 eine Honorierung der Leistungen von PA auf Basis eines Pauschalhonorars oder einer Erfolgsbeteiligung möglich. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schrift- oder Textform und hat alle von diesen AGB abweichenden Bestimmungen abschließend zu enthalten. Auch im Fall eines Pauschalhonorars erhält der Mandant in der Verlängerung unverändert bleibt, soweit dies nicht ausdrücklich mindestens in Textform anders vereinbart wurdeRegel monatlich einen Bericht über die im Rahmen des Mandats erbrachten Leistungen und deren Ergebnisse einschließlich des damit verbundenen Zeitaufwands.
2.10 Der Subunternehmer 8.4. Reisekosten (Flug, Hotel, etc.) und Auslagen zur Erfüllung des Mandats (Bewirtungskosten, Transporte, Mietwagen, Transfers, etc.) werden PA vom Mandanten gegen entsprechende Ausla- genrechnung ersetzt. In Honorarforderungen ist dazu verpflichtetdie gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten und – soweit anwendbar – gesondert zu vergüten.
8.5. PA ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt berechtigt, die durch diesen Vertrag erhaltenen Honorarzahlungen ordnungsgemäß Honorarnoten zu versteuernlegen und Honorarvorschüsse zu verlangen. Mangels abweichender Vereinbarung in Schrift- oder Textform erhält der Mandant in der Regel monatlich eine Rechnung in Euro auf der Grundlage unseres Zeiterfassungssystems. Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Ende des jeweiligen Ab- rechnungszeitraums. Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung fällig und spätestens inner- halb von 14 Tagen zu bezahlen. Sofern ausnahmsweise aufgewendete Zeit erst später erfasst wird, berücksichtigen wir dies bei der nächsten Rechnung. Eine dem Mandanten übermittelte Honorar- note gilt als genehmigt, wenn und soweit der Mandant nicht binnen 14 Tagen (maßgebend ist der Eingang bei PA) ab Erhalt schriftlich widerspricht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Honorar. 2.1 Für seine Leistung erhält (1) Sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit, aber auch nichts Anderes vereinbart ist, wird gemäß § 1004 und § 1152 ABGB eine angemessenen Entlohnung geschuldet. Sofern nicht nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen wurde sind Zahlungen des Auftraggebers immer auf die älteste Schuld anzurechnen. Der Honoraranspruch des Berufsberechtigten ergibt sich aus der Subunternehmer ein Honorar nach Maßgabe der folgenden Absätzezwischen ihm und seinem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung.
2.2 Die Parteien vereinbaren einvernehmlich Milestones (2) Das gute Einvernehmen zwischen den zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes Berechtigten und den dafür voraussichtlich anfallenden Zeitaufwand (Anlage 2). Das Produkt aus Zeitaufwand und Honorar gilt als Obergrenze für den jeweiligen Milestone. Ist der Zeitaufwand zu ca. 80 Prozent ausgeschöpft, teilt der Subunternehmer dies der Gesellschaft mit. Ist die Obergrenze erreicht, hat der Subunternehmer dies der Gesellschaft mitzuteilen. Sodann hat er auf die Aufforderung der Gesellschaft hin die vereinbarte Leistung bis zur Erreichung der Milestones weiter zu erbringen. Beruht die Überschreitung der Obergrenze auf Gründen, die der Subunternehmer nicht zu vertreten hat, stellt er die weiter anfallenden Stunden bis zur Erreichung der Milestones zum vereinbarten Stundensatz gesondert in Rechnung. Die Gesellschaft trägt in Bezug auf die Gründe für die Überschreitung die Beweislast. Die Einzelheiten regeln die Anlagen 1 und 2ihren Auftraggebern wird vor allem durch möglichst klare Entgeltvereinbarungen bewirkt.
2.3 Das Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die von der Gesellschaft getragen wird(3) Die kleinste verrechenbare Leistungseinheit beträgt eine viertel Stunde.
2.4 Der Subunternehmer erfasst für seine Mitarbeiter monatlich binnen drei Tagen (4) Auch die Wegzeit wird üblicherweise im notwendigen Umfang verrechnet.
(5) Das Aktenstudium in der eigenen Kanzlei, das nach Ablauf Art und Umfang zur Vorbereitung des letzten Tages des jeweiligen Monats einen Stundennachweis bezogen auf die für die Gesellschaft erbrachten Leistungen und legt ihn der Gesellschaft vor. Der Gesellschaft bleibt nachgelassenBerufsberechtigten notwendig ist, bis zu drei Monate darauf Anmerkungen und Korrekturen zu machen oder Belege zu fordern. Sich ergebene Rückforderungsansprüche können mit Honorarforderungen des Subunternehmers für spätere Monate kann gesondert verrechnet werden.
2.5 Der Subunternehmer (6) Erweist sich durch nachträglich hervorgekommene besondere Umstände oder besondere Inanspruchnahme durch den Auftraggeber ein bereits vereinbartes Entgelt als unzureichend, so sind Nachverhandlungen mit dem Ziel, ein angemessenes Entgelt nachträglich zu vereinbaren, üblich. Dies ist berechtigtauch bei unzureichenden Pauschalhonoraren üblich.
(7) Die Berufsberechtigten verrechnen die Nebenkosten und die Umsatzsteuer zusätzlich.
(8) Zu den Nebenkosten zählen auch belegte oder pauschalierte Barauslagen, monatlich abzurechnenReisespesen (bei Bahnfahrten 1. Klasse, gegebenenfalls Schlafwagen), Diäten, Kilometergeld, Fotokopierkosten und ähnliche Nebenkosten.
(9) Bei besonderen Haftpflichtversicherungserfordernissen zählen die betreffenden Versicherungsprämien zu den Nebenkosten.
(10) Weiters sind als Nebenkosten auch Personal- und Sachauf- wendungen für die Erstellung von Berichten, Gutachten uä. anzusehen.
(11) Für die Ausführung eines Auftrages, dessen gemeinschaftliche Erledigung mehreren Berufsberechtigten übertragen worden ist, wird von jedem das seiner Tätigkeit entsprechende Entgelt verrechnet.
(12) Entgelte und Entgeltvorschüsse sind mangels anderer Vereinbarungen sofort nach deren schriftlicher Geltendmachung fällig. Für Entgeltzahlungen, die später als 14 Tage nach Fälligkeit geleistet werden, können Verzugszinsen verrechnet werden. Bei beiderseitigen Unternehmergeschäften gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz als vereinbart (siehe § 352 UGB).
(13) Die Verjährung richtet sich nach § 1486 ABGB und beginnt mit Ende der Leistung bzw. mit späterer, in angemessener Frist erfolgter Rechnungslegung zu laufen.
(14) Gegen Rechnungen kann innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich beim Berufsberechtigten Einspruch erhoben werden. Andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt. Die Aufnahme einer Rechnung muss alle gesetzlich vorgesehenen Angaben erhalten, dies in die Bücher gilt insbesondere für jedenfalls als Anerkenntnis.
(15) Auf die Steuernummer und die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Die Gesellschaft ist berechtigtAnwendung des § 934 ABGB im Sinne des § 351 UGB, das Honorar zurückzubehaltenist die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte für Geschäfte unter Unternehmern, bis über den jeweiligen Monat eine diesen Anforderungen entsprechende Rechnung vorgelegt wurdewird verzichtet.
2.6 In dem Fall einer innergemeinschaftlichen Leistung muss die Rechnung die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Beraters sowie die Erklärung enthalten, dass die Umsatzsteuer hinsichtlich der innergemeinschaftlichen Leistungen 0 % beträgt (Reverse Charge-Verfahren.)
2.7 Wenn die genannten Unterlagen vollständig vorliegen, begleicht die stratandnet GmbH das Honorar des Subunternehmers binnen 30 Tagen nach Übermittlung der Rechnung. Auszahlungen erfolgen nur auf ein deutsches Konto des Subunternehmers.
2.8 Sofern nicht anders in Anlage 1 festgehalten, kann der Subunternehmer keine Erstattungen von Auslagen, welche im Rahmen des Projektes entstehen, geltend machen. Werden Auslagen erstattet, hat der Subunternehmer der Gesellschaft die entsprechenden Belege vorzulegen. stratandnet GmbH Xxxx Xxxxx Xxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxx Amtsgericht & Sitz der Gesellschaft: Hamburg HRB 13 61 41 Ust-IdNr. DE 299642983 Bankverbindung: Commerzbank Hamburg IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC/SWIFT: XXXXXXXXXXX Web: xxx.xxxxxxxxxxx.xx Email: xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Telefon: +00 00 000 00000-0 Telefax: +00 00 000 00000-00
2.9 Wird der Vertrag verlängert, dann sind sich beide Parteien einig, dass das Honorar des Subunternehmers in der Verlängerung unverändert bleibt, soweit dies nicht ausdrücklich mindestens in Textform anders vereinbart wurde.
2.10 Der Subunternehmer ist dazu verpflichtet, die durch diesen Vertrag erhaltenen Honorarzahlungen ordnungsgemäß zu versteuern.
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Samples: Nachtrag Zum Prospekt
Honorar. 2.1 7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Hono- raranspruch der creativecouch für jede einzelne Leistung, so- bald diese erbracht wurde. Die creativecouch ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für seine Leistung erhält Projekte, deren Gesamtvolumen zwischen 2.500 EUR und 5.000 EUR liegen, ist die creativecouch berechtigt 50 % der Subunternehmer ein Honorar Rechnungssumme akonto bei Auftragserteilung und 50 % nach Maßgabe der folgenden AbsätzeUmsetzung zu stellen. Für Projekte, deren Gesamtvolu- men über 5.000 EUR liegen, wird die Projektrechnung zu 40 %, 40 % und 20 % gestaffelt, wobei die ersten 40 % Akonto bei Auftragserteilung, die zweiten 40 % nach Umsetzung und die letzten 20 % nach Abnahme durch den Kunden fällig werden.
2.2 Die Parteien vereinbaren einvernehmlich Milestones und den dafür voraussichtlich anfallenden Zeitaufwand (Anlage 2). Das Produkt aus Zeitaufwand und Honorar gilt als Obergrenze für den jeweiligen Milestone. Ist der Zeitaufwand zu ca. 80 Prozent ausgeschöpft, teilt der Subunternehmer dies der Gesellschaft mit. Ist die Obergrenze erreicht, hat der Subunternehmer dies der Gesellschaft mitzuteilen. Sodann hat er auf die Aufforderung der Gesellschaft hin die vereinbarte Leistung bis zur Erreichung der Milestones weiter zu erbringen. Beruht die Überschreitung der Obergrenze auf Gründen, die der Subunternehmer nicht zu vertreten hat, stellt er die weiter anfallenden Stunden bis zur Erreichung der Milestones zum vereinbarten Stundensatz gesondert in Rechnung. Die Gesellschaft trägt in Bezug auf die Gründe für die Überschreitung die Beweislast. Die Einzelheiten regeln die Anlagen 1 und 2.
2.3 7.2 Das Honorar versteht sich zuzüglich als Netto-Honorar. Die creativecouch erbringt umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 19 UStG. Vereinbarung im Einzelfall hat die creativecouch für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der gesetzlichen Umsatzsteuerurheber- und kennzeichenrechtlichen Nut- zungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
7.3 Alle Leistungen der creativecouch, die nicht ausdrück- lich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der creativecouch er- wachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
7.4 Kostenvoranschläge der creativecouch sind unverbind- lich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Gesellschaft getragen wirdcreativecouch schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird die creativecouch den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 7 Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
2.4 Der Subunternehmer erfasst für seine Mitarbeiter monatlich binnen drei Tagen nach Ablauf des letzten Tages des jeweiligen Monats einen Stundennachweis bezogen auf 7.5 Für alle Arbeiten der creativcouch, die für die Gesellschaft erbrachten Leistungen und legt ihn aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Gesellschaft vorcreativecouch das vereinbarte Entgelt. Der Gesellschaft bleibt nachgelassenKunde ist nach dem Gesetz verpflichtet (auch wenn ein Anrecht auf Nachbesserung besteht), bis bereits erfüllte Leistun- gen bzw. noch offene und längst fällige Rechnungsbeträge zu drei Monate darauf Anmerkungen begleichen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kun- de an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und Korrekturen zu machen oder Belege zu fordern. Sich ergebene Rückforderungsansprüche können mit Honorarforderungen des Subunternehmers für spätere Monate verrechnet werdensonstige Unterla- gen sind vielmehr unverzüglich der creativecouch zurückzu- stellen.
2.5 Der Subunternehmer ist berechtigt, monatlich abzurechnen. Die Rechnung muss alle gesetzlich vorgesehenen Angaben erhalten, dies gilt insbesondere für die Steuernummer und die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Honorar zurückzubehalten, bis über den jeweiligen Monat eine diesen Anforderungen entsprechende Rechnung vorgelegt wurde.
2.6 In dem Fall einer innergemeinschaftlichen Leistung muss die Rechnung die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Beraters sowie die Erklärung enthalten, dass die Umsatzsteuer hinsichtlich der innergemeinschaftlichen Leistungen 0 % beträgt (Reverse Charge-Verfahren.)
2.7 Wenn die genannten Unterlagen vollständig vorliegen, begleicht die stratandnet GmbH das Honorar des Subunternehmers binnen 30 Tagen nach Übermittlung der Rechnung. Auszahlungen erfolgen nur auf ein deutsches Konto des Subunternehmers.
2.8 Sofern nicht anders in Anlage 1 festgehalten, kann der Subunternehmer keine Erstattungen von Auslagen, welche im Rahmen des Projektes entstehen, geltend machen. Werden Auslagen erstattet, hat der Subunternehmer der Gesellschaft die entsprechenden Belege vorzulegen. stratandnet GmbH Xxxx Xxxxx Xxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxx Amtsgericht & Sitz der Gesellschaft: Hamburg HRB 13 61 41 Ust-IdNr. DE 299642983 Bankverbindung: Commerzbank Hamburg IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC/SWIFT: XXXXXXXXXXX Web: xxx.xxxxxxxxxxx.xx Email: xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Telefon: +00 00 000 00000-0 Telefax: +00 00 000 00000-00
2.9 Wird der Vertrag verlängert, dann sind sich beide Parteien einig, dass das Honorar des Subunternehmers in der Verlängerung unverändert bleibt, soweit dies nicht ausdrücklich mindestens in Textform anders vereinbart wurde.
2.10 Der Subunternehmer ist dazu verpflichtet, die durch diesen Vertrag erhaltenen Honorarzahlungen ordnungsgemäß zu versteuern.
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Honorar. 2.1 Für seine Leistung erhält 6.1 CALVENDO verpflichtet sich, dem Rechteinhaber für jeden realisierten Verkauf eines SPP, welches von dem Rechteinhaber erstellte bzw. verwaltete Inhalte enthält, Honorar zu bezahlen. Als realisiert gilt ein Verkauf, wenn vom Kunden bzw. Händler der Subunternehmer ein Honorar Kaufpreis auf dem Konto von CALVENDO eingegangen ist und für das entsprechende Exemplar des SPP von CALVENDO innerhalb von 12 Monaten keine Gutschrift an den Kunden bzw. Händler erstellt werden musste (z. B. Remissionsrecht wegen defekter Ware). Soweit in diesem Fall der Rechteinhaber bereits vergütet wurde, sind zu viel bezahlte Vergütungen nach Maßgabe der folgenden AbsätzeXxxx von CALVENDO durch den Rechteinhaber zurückzuerstatten oder mit zukünftig fälligen Honorarforderungen zu verrechnen.
2.2 6.2 CALVENDO verpflichtet sich, den Rechteinhaber an den Einnahmen der SPP entsprechend der CALVENDO-Honorartabellen für SPP zu beteiligen.
6.3 CALVENDO verpflichtet sich, die Abrechnung der Einnahmen aus den Verkäufen der SPP gegenüber dem Handel bzw. den Endabnehmern und gegenüber dem User durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
6.4 Das Honorar errechnet als prozentualer Anteil an den mit dem Werk erzielten Netto-Einnahmen. Die Parteien vereinbaren einvernehmlich Milestones genaue Berechnung ergibt sich aus der im Zeitpunkt der Bestätigung dieser Vereinbarung durch den User gültigen CALVENDO-Honorartabelle für SPP.
6.5 Der Rechteinhaber kann die Höhe des erzielbaren Honorars durch seine Preisgestaltung beeinflussen. Die möglichen Preise und den dafür voraussichtlich anfallenden Zeitaufwand (Anlage 2). Das Produkt ihre Auswirkungen auf das Honorar ergeben sich aus Zeitaufwand der CALVENDO-Honorartabelle für SPP.
6.6 Die Honorarabrechnung erfolgt nach jedem Quartal und Honorar gilt als Obergrenze erst nach Zahlungseingang der für den jeweiligen MilestoneVerkauf an die Händler und/oder Endkunden in Rechnung gestellten Beträge. Ist Der Rechteinhaber ist für die Korrektheit der Zeitaufwand zu ca. 80 Prozent ausgeschöpftAngabe seiner Abrechnungsdaten (Adresse und Bankverbindung, teilt Umsatzsteuerpflicht) in seinem Useraccount verantwortlich.
6.7 Sollten für die Honorarabrechnung erforderliche Verkaufsberichte eines Vertriebspartners CALVENDO verspätet zugehen, erfolgt die Abrechnung mit dem Rechteinhaber spätestens in dem auf den Zugang der Subunternehmer dies der Gesellschaft mit. Ist die Obergrenze erreicht, hat der Subunternehmer dies der Gesellschaft mitzuteilen. Sodann hat er auf die Aufforderung der Gesellschaft hin die vereinbarte Leistung bis zur Erreichung der Milestones weiter zu erbringen. Beruht die Überschreitung der Obergrenze auf Gründen, die der Subunternehmer nicht zu vertreten hat, stellt er die weiter anfallenden Stunden bis zur Erreichung der Milestones zum vereinbarten Stundensatz gesondert in Rechnungerforderlichen Abrechnung folgenden Quartal. Die Gesellschaft trägt Abrechnung wird auch dann jeweils in Bezug auf das Folgequartal verschoben, wenn ein Mindesthonorar von 30,00 € (netto), unabhängig von der Angebotsform, über die Gründe Verkäufe erzielt wurden, nicht erreicht wird. Uneinbringliche Forderungen und Annullierungen, Überzahlungen für einen früheren Zeitraum sowie für die Überschreitung die Beweislast. Die Einzelheiten regeln die Anlagen 1 und 2Durchsetzung dieser Vereinbarung entstandene Anwaltsgebühren werden vom Honorar in Abzug gebracht.
2.3 Das 6.8 CALVENDO ist zu einer Zahlung von Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuernicht verpflichtet, wenn die von der Gesellschaft getragen aufgrund dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte nicht wahrgenommen werden können, etwa weil festgestellt wird.
2.4 Der Subunternehmer erfasst für seine Mitarbeiter monatlich binnen drei Tagen nach Ablauf des letzten Tages des jeweiligen Monats einen Stundennachweis bezogen auf die für die Gesellschaft erbrachten Leistungen und legt ihn der Gesellschaft vor. Der Gesellschaft bleibt nachgelassen, bis zu drei Monate darauf Anmerkungen und Korrekturen zu machen oder Belege zu fordern. Sich ergebene Rückforderungsansprüche können mit Honorarforderungen des Subunternehmers für spätere Monate verrechnet werden.
2.5 Der Subunternehmer ist berechtigt, monatlich abzurechnen. Die Rechnung muss alle gesetzlich vorgesehenen Angaben erhalten, dies gilt insbesondere für die Steuernummer und die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Honorar zurückzubehalten, bis über den jeweiligen Monat eine diesen Anforderungen entsprechende Rechnung vorgelegt wurde.
2.6 In dem Fall einer innergemeinschaftlichen Leistung muss die Rechnung die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Beraters sowie die Erklärung enthalten, dass die Umsatzsteuer Rechtewahrnehmung eine Verletzung der Rechte Dritter bedeutet.
6.9 CALVENDO ist berechtigt für Dritte (z. B. Zwischenhändler, Promotoren, Katalogbetreiber, Verlagsauslieferungen) für die erfolgreiche Vermittlung von Verkäufen solcher SPP, an denen der Rechteinhaber beteiligt ist, außer dem Anteil an den Verkaufseinnahmen eine Verwaltungs- oder Vermittlungsgebühr in angemessener Höhe einzubehalten, die sich ebenfalls aus der CALVENDO- Honorartabelle für SPP ergibt.
6.10 Sollte CALVENDO diese Vereinbarung beenden, weil der Rechteinhaber seine Zusicherungen und Gewährleistungen verletzt, ist CALVENDO berechtigt, den Account des Rechteinhabers (Nutzers) bzw. dessen Inhalte zu löschen. In diesem Fall verliert der Rechteinhaber seinen Anspruch auf sämtliche Honorare hinsichtlich der innergemeinschaftlichen Leistungen 0 % beträgt (Reverse Charge-Verfahren.)
2.7 Wenn die genannten Unterlagen vollständig vorliegen, begleicht die stratandnet GmbH das Honorar des Subunternehmers binnen 30 Tagen nach Übermittlung der Rechnung. Auszahlungen erfolgen nur auf ein deutsches Konto des Subunternehmers.
2.8 Sofern nicht anders in Anlage 1 festgehalten, kann der Subunternehmer keine Erstattungen von Auslagen, welche im Rahmen des Projektes entstehen, geltend machen. Werden Auslagen erstattet, hat der Subunternehmer der Gesellschaft die entsprechenden Belege vorzulegen. stratandnet GmbH Xxxx Xxxxx Xxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxx Amtsgericht & Sitz der Gesellschaft: Hamburg HRB 13 61 41 Ust-IdNr. DE 299642983 Bankverbindung: Commerzbank Hamburg IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC/SWIFT: XXXXXXXXXXX Web: xxx.xxxxxxxxxxx.xx Email: xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Telefon: +00 00 000 00000-0 Telefax: +00 00 000 00000-00
2.9 Wird der Vertrag verlängert, dann sind sich beide Parteien einig, dass das Honorar des Subunternehmers in der Verlängerung unverändert bleibt, soweit dies nicht ausdrücklich mindestens in Textform anders vereinbart wurde.
2.10 Der Subunternehmer ist dazu verpflichtetgelöschten Inhalte, die durch diesen Vertrag erhaltenen Honorarzahlungen ordnungsgemäß zu versteuernnoch nicht an ihn ausgezahlt wurden.
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Samples: Calvendo SPP Vereinbarung
Honorar. 2.1 8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur Für seine Leistung erhält der Subunternehmer ein Honorar nach Maßgabe der folgenden Absätzejede einzel- ne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Atelier Karasinski ist berechtigt, zur Deckung ihres AuFwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab AuFtragsvolumen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist Atelier Karasinski berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw.Voraus- rechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzuruFen.
2.2 Die Parteien vereinbaren einvernehmlich Milestones und den dafür voraussichtlich anfallenden Zeitaufwand (Anlage 2). Das Produkt aus Zeitaufwand und Honorar gilt als Obergrenze für den jeweiligen Milestone. Ist der Zeitaufwand zu ca. 80 Prozent ausgeschöpft, teilt der Subunternehmer dies der Gesellschaft mit. Ist die Obergrenze erreicht, hat der Subunternehmer dies der Gesellschaft mitzuteilen. Sodann hat er auf die Aufforderung der Gesellschaft hin die vereinbarte Leistung bis zur Erreichung der Milestones weiter zu erbringen. Beruht die Überschreitung der Obergrenze auf Gründen, die der Subunternehmer nicht zu vertreten hat, stellt er die weiter anfallenden Stunden bis zur Erreichung der Milestones zum vereinbarten Stundensatz gesondert in Rechnung. Die Gesellschaft trägt in Bezug auf die Gründe für die Überschreitung die Beweislast. Die Einzelheiten regeln die Anlagen 1 und 2.
2.3 8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der gesetzlichen UmsatzsteuerUmsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im EinzelFall hat Atelier Karasinski Für die erbrachten Leistun- gen und die Überlassung der urheber- und kenn- zeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auF Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3 Alle Leistungen von Atelier Karasinski, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Hono- rar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4 Kostenvoranschläge von Atelier Karasinski sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Gesellschaft getragen wirdAgentur schriFtlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auF die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschrei- tung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriFtlich widerspricht und gleichzei- tig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erForderlich. Diese Kostenvoranschlagsüber- schreitung gilt vom AuFtraggeber von vornherein als genehmigt.
2.4 Der Subunternehmer erfasst für seine Mitarbeiter monatlich binnen drei Tagen nach Ablauf des letzten Tages des jeweiligen Monats einen Stundennachweis bezogen auf 8.5 Wenn der Kunde in AuFtrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur - unbeschadet der lauFenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agen- tur die für die Gesellschaft bis dahin erbrachten Leistungen entspre- chend der Honorarvereinbarung zu vergüten und legt ihn alle angeFallenen Kosten zu erstatten. SoFern der Gesellschaft vor. Der Gesellschaft bleibt nachgelassen, bis zu drei Monate darauf Anmerkungen und Korrekturen zu machen Abbruch nicht durch eine grob Fahrlässige oder Belege zu fordern. Sich ergebene Rückforderungsansprüche können mit Honorarforderungen des Subunternehmers für spätere Monate verrechnet werden.
2.5 Der Subunternehmer ist berechtigt, monatlich abzurechnen. Die Rechnung muss alle gesetzlich vorgesehenen Angaben erhalten, dies gilt insbesondere für die Steuernummer und die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Honorar zurückzubehalten, bis über den jeweiligen Monat eine diesen Anforderungen entsprechende Rechnung vorgelegt wurde.
2.6 In dem Fall einer innergemeinschaftlichen Leistung muss die Rechnung die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Beraters sowie die Erklärung enthalten, dass die Umsatzsteuer hinsichtlich vorsätzliche PFlichtverletzung der innergemeinschaftlichen Leistungen 0 % beträgt (Reverse Charge-Verfahren.)
2.7 Wenn die genannten Unterlagen vollständig vorliegen, begleicht die stratandnet GmbH das Honorar des Subunternehmers binnen 30 Tagen nach Übermittlung der Rechnung. Auszahlungen erfolgen nur auf ein deutsches Konto des Subunternehmers.
2.8 Sofern nicht anders in Anlage 1 festgehalten, kann der Subunternehmer keine Erstattungen von Auslagen, welche im Rahmen des Projektes entstehen, geltend machen. Werden Auslagen erstattetAgentur begründet ist, hat der Subunternehmer Kunde der Gesellschaft Agentur darüber hinaus das gesamte Für diesen AuFtrag vereinbar- te Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die entsprechenden Belege vorzulegenAnrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausge- schlossen wird. stratandnet GmbH Xxxx Xxxxx Xxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Xxxxx XxxxxxxxWeiters ist Atelier Karasinski bezüglich allFälliger Ansprüche Dritter, Xxxxxx Xxxxx Amtsgericht & Sitz insbe- sondere von AuFtragnehmern der Gesellschaft: Hamburg HRB 13 61 41 Ust-IdNrAgentur, schad- und klaglos zu stellen. DE 299642983 Bankverbindung: Commerzbank Hamburg IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC/SWIFT: XXXXXXXXXXX Web: xxx.xxxxxxxxxxx.xx Email: xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Telefon: +00 00 000 00000-0 Telefax: +00 00 000 00000-00
2.9 Wird Mit der Vertrag verlängertBezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausge- Führte Konzepte, dann EntwürFe und sonstige Unterla- gen sind sich beide Parteien einig, dass das Honorar des Subunternehmers in der Verlängerung unverändert bleibt, soweit dies nicht ausdrücklich mindestens in Textform anders vereinbart wurdevielmehr unverzüglich Atelier Karasin- ski zurückzustellen.
2.10 Der Subunternehmer ist dazu verpflichtet, die durch diesen Vertrag erhaltenen Honorarzahlungen ordnungsgemäß zu versteuern.
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Honorar. 2.1 Für seine Leistung erhält 7.1 Wenn nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in der Subunternehmer ein Honorar nach Maßgabe Höhe von mindestens 20% und maximal 50% des Gesamthonorars zu leisten. Der Kunde kann die restliche Summe in Teilzahlungen oder als Gesamtzahlung spätestens bei Abnahme des Endprodukts begleichen. Der Umfang und Höhe dieser Zahlungen wird mit dem Kunden gesondert bei der folgenden AbsätzeAngebotslegung vereinbart und im Rahmen der Auftragsbestätigung bestätigt.
2.2 Die Parteien vereinbaren einvernehmlich Milestones und den dafür voraussichtlich anfallenden Zeitaufwand (Anlage 2). Das Produkt aus Zeitaufwand und Honorar gilt als Obergrenze für den jeweiligen Milestone. Ist der Zeitaufwand zu ca. 80 Prozent ausgeschöpft, teilt der Subunternehmer dies der Gesellschaft mit. Ist die Obergrenze erreicht, hat der Subunternehmer dies der Gesellschaft mitzuteilen. Sodann hat er auf die Aufforderung der Gesellschaft hin die vereinbarte Leistung bis zur Erreichung der Milestones weiter zu erbringen. Beruht die Überschreitung der Obergrenze auf Gründen, die der Subunternehmer nicht zu vertreten hat, stellt er die weiter anfallenden Stunden bis zur Erreichung der Milestones zum vereinbarten Stundensatz gesondert in Rechnung. Die Gesellschaft trägt in Bezug auf die Gründe für die Überschreitung die Beweislast. Die Einzelheiten regeln die Anlagen 1 und 2.
2.3 7.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die von der Gesellschaft getragen wird.
2.4 Der Subunternehmer erfasst für seine Mitarbeiter monatlich binnen drei Tagen nach Ablauf des letzten Tages des jeweiligen Monats einen Stundennachweis bezogen auf die Auftragnehmerin für die Gesellschaft erbrachten Leistungen und legt ihn die Überlassung der Gesellschaft vorurheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
7.3 Alle Leistungen der Auftragnehmerin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Der Gesellschaft bleibt nachgelassenDies gilt auch für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter, bis die im jeweiligen Angebot nicht enthalten, aber vom Auftraggeber gewünscht sind, sowie für Änderungswunsche, die den Rahmen des Angebots übersteigen oder die der Auftraggeber erst nach Abnahme und Freigabe der Leistung (Projektabschluss) bekanntgibt und auch über das Angebot hinausgehende Feedbackschleifen. Alle bei der Auftragnehmerin entstehenden Barauslagen sind vom Kunden zu drei Monate darauf Anmerkungen ersetzen.
7.4 Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin sind unverbindlich.
7.5 Ein Kostenvoranschlag, den der Kunde in schriftlicher Form annimmt, gilt als akzeptiert und Korrekturen zu machen oder Belege zu fordern. Sich ergebene Rückforderungsansprüche können mit Honorarforderungen des Subunternehmers für spätere Monate verrechnet kann vom Kunden nachträglich nicht mehr abgewiesen werden.
2.5 Der Subunternehmer ist berechtigt7.6 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Auftragnehmerin – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch die Auftragnehmerin – einseitig ändert oder abbricht, monatlich abzurechnenhat er der Auftragnehmerin die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Die Rechnung muss alle gesetzlich vorgesehenen Angaben erhalten, dies gilt insbesondere für die Steuernummer und die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Honorar zurückzubehalten, bis über den jeweiligen Monat Sofern der Abbruch nicht durch eine diesen Anforderungen entsprechende Rechnung vorgelegt wurde.
2.6 In dem Fall einer innergemeinschaftlichen Leistung muss die Rechnung die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Beraters sowie die Erklärung enthalten, dass die Umsatzsteuer hinsichtlich grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der innergemeinschaftlichen Leistungen 0 % beträgt (Reverse Charge-Verfahren.)
2.7 Wenn die genannten Unterlagen vollständig vorliegen, begleicht die stratandnet GmbH das Honorar des Subunternehmers binnen 30 Tagen nach Übermittlung der Rechnung. Auszahlungen erfolgen nur auf ein deutsches Konto des Subunternehmers.
2.8 Sofern nicht anders in Anlage 1 festgehalten, kann der Subunternehmer keine Erstattungen von Auslagen, welche im Rahmen des Projektes entstehen, geltend machen. Werden Auslagen erstattetAuftragnehmerin begründet ist, hat der Subunternehmer Kunde der Gesellschaft Auftragnehmerin darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die entsprechenden Belege vorzulegenAnrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. stratandnet GmbH Xxxx Xxxxx Xxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Xxxxx XxxxxxxxWeiters ist die Auftragnehmerin bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, Xxxxxx Xxxxx Amtsgericht & Sitz insbesondere von Auftragnehmern der Gesellschaft: Hamburg HRB 13 61 41 UstAuftragnehmerin, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an die Auftragnehmerin zurückzustellen. Der Kunde erhält nach vollständigem Zahlungseingang des gesamten Honorars die Nutzungsrechte. Beim Ghostwriting verzichtet die Auftragnehmerin auf das Namennennungsrecht, außer es ist etwas Anderes vereinbart (z.B. Co-IdNr. DE 299642983 Bankverbindung: Commerzbank Hamburg IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC/SWIFT: XXXXXXXXXXX Web: xxx.xxxxxxxxxxx.xx Email: xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Telefon: +00 00 000 00000-0 Telefax: +00 00 000 00000-00
2.9 Wird der Vertrag verlängert, dann sind sich beide Parteien einig, dass das Honorar des Subunternehmers in der Verlängerung unverändert bleibt, soweit dies nicht ausdrücklich mindestens in Textform anders vereinbart wurdeAutorenschaft).
2.10 Der Subunternehmer ist dazu verpflichtet, die durch diesen Vertrag erhaltenen Honorarzahlungen ordnungsgemäß zu versteuern.
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