Honorar. 13.1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes oder ge- leisteter Beratungsstunden erhält proISMS ein Hono- rar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftrag- geber und proISMS. proISMS ist berechtigt, dem Ar- beitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechen- de Akontos zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. 13.2. proISMS wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetz- lich erforderlichen Merkmalen ausstellen. 13.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der proISMS vom Auftragge- ber zusätzlich zu ersetzen. 13.4. Folgende Auslagen gelten als angemessen: Flug: Economy Class, Bahn: 1. Klasse, Kilometerpau- schale: 0,50 Euro pro gefahrene km, Hotel: Nach Auf- wand, max. 4 Sterne, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren: nach Aufwand, Tagesspesen: nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien 13.5. Alle Vergütungen verstehen sich, wenn im Angebot nicht anders vereinbart, in EURO zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. 13.6. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendi- gung des Vertragsverhältnisses durch proISMS, so be- hält proISMS den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwen- dungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenho- norars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. 13.7. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die proISMS bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. Dem Auf- traggeber bleibt der Nachweis einer höheren Erspar- nis gestattet. 13.8. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist proISMS von ihrer Verpflichtung, weitere Leistun- gen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weite- rer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Honorar. 13.1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes oder ge- leisteter Beratungsstunden erhält proISMS ein Hono- rar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftrag- geber und proISMS. proISMS ist berechtigt, dem Ar- beitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechen- de Akontos zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
13.2. proISMS wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetz- lich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
13.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der proISMS vom Auftragge- ber zusätzlich zu ersetzen.
13.4. Folgende Auslagen gelten als angemessen: Flug: Economy Class, Bahn: 1. Klasse, Kilometerpau- schale: 0,50 Euro pro gefahrene km, Hotel: Nach Auf- wand, max. 4 Sterne, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren: nach Aufwand, Tagesspesen: nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien
13.5. Alle Vergütungen verstehen sich, wenn im Angebot Sofern nicht anders vereinbart, werden dem Kunden die Leistungen des Gestalters nach Auf- wand in EURO zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
13.6. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendi- gung des Vertragsverhältnisses durch proISMS, so be- hält proISMS den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwen- dungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenho- norars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.
13.7Rechnung gestellt. Die ersparten Aufwendungen Leistungen des Gestalters erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Offerten sind nur insofern verbindlich, als der Leistungsinhalt klar definiert werden kann und fix vereinbart wurde. Kostendächer und Fixpreise sind nur mit 30 Prozent ausdrücklicher schriftlicher Zusage des Honorars für jene Gestalters verbindlich. Abweichende oder zusätzliche Leistungen, die proISMS beim Briefing und/oder der Auftragserteilung nicht enthalten sind, werden dem Kunden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird vom Gestalter dem Kunde rechtzeitig bekanntgegeben. Zusätzliche Aufwendungen wie Reisekosten oder Dienstleistungen Dritter (beispielsweise Web- Hosting, Registrierung von Domains, Übersetzungsarbeiten, Fotografen, Bildrechte und Bild- recherche, Post-/Kurier-dienste, Druckkosten extern), sowie interne Kosten für Druckentwürfe zwecks Präsentation, sind nicht in der Offerte enthalten und werden dem Kunden zusätzlich belastet. Nach Beendigung der jeweiligen Arbeitsphase kann der Gestalter die erbrachten Leistungen in Rechnung stellen, zahlbar innert 30 Tagen netto. Bei grossem Zeitaufwand (langer Zeitraum) oder Honoraren über 10'000.-- CHF hat der Gestalter Anspruch auf angemessene Akontozahlun- gen. Für den Fall des Zahlungs-verzugs oder der unvollständigen Zahlung der Honorare behält sich der Gestalter das Recht vor, bereits erbrachte Arbeiten zurückzufordern und/oder deren Nutzung bis zum Tage zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen. Der Gestalter ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Der Kunde kommt nach Ablauf der Beendigung 30-tägigen Zahlungspflicht ohne weiteres in Verzug. Der in Verzug stehende Rechnungsbe- trag wird zusätzlich mit 8% Verzugszins p.a. belastet. Aufträge an Dritte erteilt der Gestalter im Namen und auf Rechnung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hatKunden. Für Fremd- leistungen unterbreitet der Gestalter dem Kunden in der Regel Originalofferten. Fakturen von Dritten werden durch den Gestalter kontrolliert und zur direkten Begleichung an den Kunden weitergeleitet. Für Forderungen Dritter, pauschaliert vereinbart. Dem Auf- traggeber bleibt die dem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden, übernimmt der Nachweis einer höheren Erspar- nis gestattetGestalter keine Verpflichtungen.
13.8. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist proISMS von ihrer Verpflichtung, weitere Leistun- gen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weite- rer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Honorar. 13.18.1 Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
8.2 Die angeführten Preise beinhalten nicht: Spesen für Bewirtung, Reise - und Aufenthaltskosten, Kilometergeld, Botenfahrten, Transportkosten, Gerätemieten, Präsentationshilfen, Photoduplikate, Druck Planplott sowie Kopierkosten und Kos- ten für die Dokumentation. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes Diese Kosten werden gesondert, entweder nach amt- lichen Sätzen (z.B. Kilometergeld) oder ge- leisteter Beratungsstunden erhält proISMS ein Hono- rar gemäß kostendeckend in Rechnung gestellt. Rei- se- und Aufenthaltskosten sowie jegliche in Verbindung mit der Vereinbarung zwischen dem Auftrag- geber und proISMSProjektumsetzung notwendigen Fremdkosten müssen vom Auftraggeber vorab genehmigt werden.
8.3 Sofern nciht anders verinbart gilt: Die kleinste Verrechnungseinheit ist eine Stunde. proISMS Bei gemischter Qualifikation in Bezug auf die erbrachten Leistungen wird der für die höhere Qualifikation anzuwendende Stundensatz verrechnet.
8.4 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, dem Ar- beitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechen- de Akontos zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolu- men mit einem (jährlichen) Budget von € 5.000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.5 Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fälligversteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtli- chen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
13.28.6 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Ho- norar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. proISMS wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetz- lich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
13.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. Alle der Agentur erwachsen- den Barauslagen sind gegen Rechnungslegung der proISMS vom Auftragge- ber zusätzlich Kunden zu ersetzen.
13.48.7 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Folgende Auslagen gelten Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als angemessen: Flug: Economy Class15 % übersteigen, Bahn: 1wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Klasse, Kilometerpau- schale: 0,50 Euro pro gefahrene km, Hotel: Nach Auf- wand, max. 4 Sterne, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren: nach Aufwand, Tagesspesen: nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien
13.5. Alle Vergütungen verstehen sichDie Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn im Angebot der Kunde nicht anders vereinbart, in EURO zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuerbinnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht er- forderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
13.68.8 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entspre- chend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus GründenSofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendi- gung des Vertragsverhältnisses durch proISMS, so be- hält proISMS den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwen- dungen. Im Falle hat der Vereinbarung eines Stundenho- norars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Werk Honorar (Provision) zu erwarten gewesen isterstat- ten, abzüglich wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der ersparten Aufwendungen Agentur, schad- und klaglos zu leistenstellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrech- te; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
13.7. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die proISMS bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. Dem Auf- traggeber bleibt der Nachweis einer höheren Erspar- nis gestattet.
13.8. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist proISMS von ihrer Verpflichtung, weitere Leistun- gen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weite- rer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
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Honorar. 13.18.1 Wenn nich s Anderes vereinbar is , en - s eh der Honoraranspruch der Agen ur für jede ein- zelne Leis ung, sobald diese erbrach wurde. Nach Vollendung Die Agen ur is berech ig , zur Deckung ihres Aufwan- des vereinbarten Werkes oder ge- leisteter Beratungsstunden erhält proISMS ein Hono- rar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftrag- geber und proISMS. proISMS ist berechtigt, dem Ar- beitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechen- de Akontos Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auf rags- volumen mi einem (jährlichen) Budge von € 5.000,00, oder solchen, die sich über einen längeren Zei raum ers re- cken is die Agen ur berech ig , Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu ers ellen oder Abschlagszah- lungen abzurufen.
8.2 Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fälligvers eh sich als Ne o-Honorar zuzüg- lich der Umsa zs euer in gese zlicher Höhe. Mangels Ver- einbarung im Einzelfall ha die Agen ur für die erbrach en Leis ungen und die Überlassung der urheber- und kennzei- chenrech lichen Nu zungsrech e Anspruch auf Honorar in der mark üblichen Höhe.
13.28.3 Alle Leis ungen der Agen ur, die nich ausdrücklich durch das vereinbar e Honorar abgegol en sind, werden gesonder en lohn . proISMS wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetz- lich erforderlichen Merkmalen ausstellenAlle der Agen ur erwachsenden Bar- auslagen sind vom Kunden zu erse zen.
13.38.4 Inves i ionsempfehlungen der Agen ur sind unver- bindlich. Anfallende BarauslagenWenn abzusehen is , Spesendass die a sächlichen Kos en die von der Agen ur schrif lich veranschlag en um mehr als 15 % übers eigen, Reisekostenwird die Agen ur den Kunden auf die hö- heren Kos en hinweisen. Die Kos enüberschreiung gil als vom Kunden genehmig , etcwenn der Kunde nich binnen drei Werk agen nach diesem Hinweis schrif lich widersprich und gleichzeiig kos engüns igere Al▇▇▇▇ ▇▇▇▇ bekann gib . sind gegen Rechnungslegung der proISMS Handel es sich um eine Kos enüberschrei ung bis 15 % is eine gesonder e Vers ändigung nich erforderlich. Diese Kos envoranschlagsüberschrei ung gil vom Auftragge- ber zusätzlich zu ersetzenAuf raggeber von vornherein als genehmig .
13.48.5 Wenn der Kunde in Auf rag gegebene Arbei en ohne Einbindung der Agen ur – unbeschade der laufenden sons- igen Be reuung durch diese – einsei ig änder oder abbrich , ha er der Agen ur die bis dahin erbrach en Leis ungen en - sprechend der Honorarvereinbarung zu vergü en und alle angefallenen Kos en zu ers a en. Folgende Auslagen gelten als angemessen: Flug: Economy ClassSofern der Abbruch nich durch eine grob fahrlässige oder vorsä zliche Pflich verle - zung der Agen ur begründe is , Bahn: 1ha der Kunde der Agen ur darüber hinaus das gesam e für diesen Auf rag vereinbar e Honorar (Provision) zu ers a en. KlasseWei eres is die Agen ur bezüglich allfälliger Ansprüche Dri er, Kilometerpau- schale: 0,50 Euro pro gefahrene kminsbesondere von Auf ragnehmern der Agen ur, Hotel: Nach Auf- wandschad- und klaglos zu s el- len. Mi der Bezahlung des En gel s erwirb der Kunde an berei s erbrach en Arbei en keinerlei Nu zungsrech e; nich ausgeführ e Konzep e, max. 4 Sterne, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren: nach Aufwand, Tagesspesen: nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien
13.5. Alle Vergütungen verstehen sich, wenn im Angebot nicht anders vereinbart, in EURO zuzüglich En würfe und sons ige Un erlagen sind vielmehr unverzüglich der jeweils geltenden UmsatzsteuerAgen ur zurückzus ▇▇▇▇▇.
13.6. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendi- gung des Vertragsverhältnisses durch proISMS, so be- hält proISMS den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwen- dungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenho- norars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.
13.7. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die proISMS bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. Dem Auf- traggeber bleibt der Nachweis einer höheren Erspar- nis gestattet.
13.8. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist proISMS von ihrer Verpflichtung, weitere Leistun- gen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weite- rer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
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Honorar. 13.114.1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes oder ge- leisteter Beratungsstunden erhält proISMS Wenn keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, hat DANUBE DYNAMICS Anspruch auf ein Hono- rar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftrag- geber und proISMS. proISMS ist berechtigt, dem Ar- beitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechen- de Akontos zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fälligangemessenes Honorar.
13.214.2. proISMS wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetz- lich erforderlichen Merkmalen ausstellenDANUBE DYNAMICS übernimmt Auftrage zur Entwicklung von Individualsoftware auf Basis einer im Vo- raus vereinbarten Pauschale und/oder eines im Voraus vereinbarten Stundensatzes (auch für Mehr- und Zusatzdienstleistungen).
13.314.3. Anfallende BarauslagenDer Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, Spesendass eine von DANUBE DYNAMICS vorgenommene, Reisekostennicht aus- drücklich als bindend bezeichnete Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars unverbindlich und nicht als verbindlicher Kostenvoranschlag (iSd § 5 Abs 2 KSchG) zu sehen ist, etcweil das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇/▇▇. sind gegen Rechnungslegung OG | A-4020 Linz UID-Nummer: ATU 75804667 Firmenbuchgericht: Linz Firmenbuchnummer: 536539d Bank: Sparkasse Oberösterreich IBAN: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ T.: +▇▇ ▇▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇▇ E.: ▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Ausmaß der proISMS vom Auftragge- ber zusätzlich von DANUBE DYNAMICS zu ersetzenerbringenden Leistungen – ausgenommen beim reinen Soft- warekauf – ihrer Natur nach nicht verlässlich im Voraus beurteilt werden kann.
13.414.4. Folgende Auslagen gelten als angemessen: Flug: Economy Class, Bahn: 1. Klasse, Kilometerpau- schale: 0,50 Euro pro gefahrene km, Hotel: Nach Auf- wand, max. 4 Sterne, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren: nach Aufwand, Tagesspesen: nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien
13.5. Alle Vergütungen verstehen sich, wenn Die Höhe und Abrechnungsperioden für die Leistungserbringung im Angebot nicht anders vereinbart, in EURO zuzüglich der jeweils geltenden UmsatzsteuerRahmen eines Softwarewartungsver- trags ergeben sich aus dem Umfang des erteilten Auftrags.
13.614.5. Unterbleibt DANUBE DYNAMICS erbringt Beratungs- und Programmierdienstleistungen auf Basis eines im Voraus vereinbarten Stundensatzes. Der Vertragspartner hat die Ausführung des vereinbarten Werkes aus GründenMöglichkeit, im Voraus ein festes monatliches, nicht auf Folgemonate übertragbares, Stundenkontingent zu buchen, welches jeweils monatlich im Vo- raus in Rechnung gestellt wird.
14.6. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von angefangenen 15 Minuten, wobei im Betrieb von DANUBE DYNAMICS eine detaillierte Zeiterfassung stattfindet, die dem Vertragspartner bei Bedarf übermittelt wer- den kann.
14.7. Vereinbarte Entgelte werden mit Beginn jedes Kalenderjahres um die in den letzten 12 Monaten eingetre- tene Erhöhung des Verbraucherpreisindex (VPI 2020), mindestens jedoch um 2 %, angepasst. Eine vo- rübergehende Nichtvalorisierung stellt keinen Verzicht von DANUBE DYNAMICS auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendi- gung des Vertragsverhältnisses durch proISMSdiese Erhöhung dar; diese kann während der gesamten Vertragsdauer auch für die Vergangenheit geltend gemacht werden.
14.8. Die vertragsgegenständlichen Leistungen werden von DANUBE DYNAMICS grundsätzlich innerhalb der Öffnungszeiten an Werktagen von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 erbracht. Beauftragt der Auftraggeber eine davon abweichende Leistungserbringung, so be- hält proISMS werden für die jeweils er- brachten Leistungen Zeitzuschläge verzeichnet. Beauftragte Leistungen außerhalb der angeführten Zeit- räume werden im Faktor 1:2 verzeichnet. Leistungen, die von DANUBE DYNAMICS nach freiem Ermessen außerhalb der Kernöffnungszeiten erbracht werden, werden im Faktor 1:1 verzeichnet.
14.9. Sofern durch DANUBE DYNAMICS beim Auftraggeber Softwareprodukte Dritter eingesetzt oder imple- mentiert werden sollen, so sind die damit verbundenen Kosten nicht vom Honorar umfasst. Sämtliche mit dem Einsatz dieser Softwareprodukte verbundenen Kosten wie Lizenzgebühren, Spesen und sonstige Kosten hat der Auftraggeber DANUBE DYNAMICS binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung zu ersetzen oder direkt an den Anspruch auf Drittanbieter zu bezahlen.
14.10. Ein allfälliger Aufwand DANUBE DYNAMICSs, der im Rahmen der Ausübung der dem Auftraggeber aus zustehenden Einsichtnahme- und Kontrollrechten entsteht, ist angemessen zu vergüten.
14.11. Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwen- dungen. Im Falle der Vereinbarung oder eines Stundenho- norars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.
13.7. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent Teiles des Honorars für jene Leistungenin Verzug gerät, die proISMS bis zum Tage hat er an den DANUBE DYNAMICS Verzugszinsen in der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hatgesetzlichen Höhe, pauschaliert vereinbartmindestens aber in Höhe von 12 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Dem Auf- traggeber bleibt der Nachweis einer höheren Erspar- nis gestattetDarüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche (zB § 1333 ABGB) bleiben unberührt.
13.8. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist proISMS von ihrer Verpflichtung, weitere Leistun- gen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weite- rer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
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Honorar. 13.110.1. Nach Vollendung Wenn keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, hat der Rechtsanwalt An- spruch auf ein angemessenes Honorar.
10.2. Die Leistungen des Rechtsanwaltes werden grundsätzlich nach RATG und AHK oder nach ▇▇▇▇ des Rechtsanwaltes nach Zeitaufwand auf der Grundlage der jeweils geltenden Stunden- sätze verrechnet. Bei Verrechnung nach Zeit- aufwand wird jede angefangene Viertelstunde verrechnet.
10.3. Auch bei Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars gebührt dem Rechtsanwalt we- nigstens der vom Gegner über dieses Honorar hinaus erstrittene Kostenersatzbetrag, soweit dieser einbringlich gemacht werden kann, an- sonsten das vereinbarte Pauschal- oder Zeitho- norar.
10.4. Zu dem dem Rechtsanwalt gebührenden/mit ihm vereinbarten Werkes Honorar sind die Umsatzsteu- er im gesetzlichen Ausmaß, die erforderlichen und angemessenen Spesen (zB für Fahrtkosten, Telefon, Telefax, Kopien) sowie die im Namen des Mandanten entrichteten Barauslagen (zB Gerichtsgebühren) hinzuzurechnen.
10.5. Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass eine vom Rechtsanwalt vorgenommene, nicht aus- drücklich als bindend bezeichnete Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars unverbindlich und nicht als verbindli- cher Kostenvoranschlag (iSd § 5 Abs 2 KSchG) zu sehen ist, weil das Ausmaß der vom Anwalt zu erbringenden Leistungen ihrer Natur nach nicht verlässlich im voraus beurteilt werden kann.
10.6. Der Aufwand für die Abrechnung und Erstel- lung der Honorarnoten wird dem Mandanten nicht in Rechnung gestellt. Dies gilt jedoch nicht für den Aufwand, der durch die auf Wunsch des Mandanten durchgeführte Überset- zung von Leistungsverzeichnissen in eine ande- re Sprache als Deutsch entsteht. Verrechnet wird, sofern keine anders lautende Vereinba- rung besteht, der Aufwand für auf Verlangen des Mandanten verfasste Briefe an den Wirt- schaftsprüfer des Mandanten, in denen zB der Stand anhängiger Causen, eine Risikoeinschät- zung für die Rückstellungsbildung und/oder der Stand der offenen Honorare zum Abschluss- stichtag angeführt werden.
10.7. Der Rechtsanwalt ist zu jedem beliebigen Zeit- punkt, jedenfalls aber quartalsmäßig, berech- tigt, Honorarnoten zu legen und Honorarvor- schüsse zu verlangen.
10.8. Ist der Mandant Unternehmer, gilt eine dem Mandanten übermittelte und ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Honorarnote als genehmigt, wenn und soweit der Mandant nicht binnen ei- nes Monats (maßgebend ist der Eingang beim Rechtsanwalt) ab Erhalt schriftlich wider- spricht.
10.9. Sofern der Mandant mit der Zahlung des ge- leisteter Beratungsstunden erhält proISMS ein Hono- rar gemäß samten oder eines Teiles des Honorars in Ver- zug gerät, hat er an den Rechtsanwalt Verzugs- zinsen in der Vereinbarung zwischen gesetzlichen Höhe, mindestens aber in Höhe von 4 % über dem Auftrag- geber jeweiligen Ba- siszinssatz zu zahlen. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche (zB § 1333 ABGB) bleiben unberührt.
10.10. Sämtliche gerichtliche und proISMSbehördliche Kosten (Barauslagen) und Spesen (zB wegen zugekauf- ter Fremdleistungen) können – nach Ermessen des Rechtsanwaltes – dem Mandanten zur di- rekten Begleichung übermittelt werden.
10.11. proISMS Bei Erteilung eines Auftrages durch mehrere Mandanten in einer Rechtssache haften diese solidarisch für alle daraus entstehenden Forde- rungen des Rechtsanwaltes.
10.12. Kostenersatzansprüche des Mandanten gegen- über dem Gegner werden hiermit in Höhe des Honoraranspruches des Rechtsanwaltes an die- sen mit ihrer Entstehung abgetreten. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, die Abtretung dem Ar- beitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechen- de Akontos zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fälligGegner jederzeit mitzuteilen.
13.2. proISMS wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetz- lich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
13.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der proISMS vom Auftragge- ber zusätzlich zu ersetzen.
13.4. Folgende Auslagen gelten als angemessen: Flug: Economy Class, Bahn: 1. Klasse, Kilometerpau- schale: 0,50 Euro pro gefahrene km, Hotel: Nach Auf- wand, max. 4 Sterne, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren: nach Aufwand, Tagesspesen: nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien
13.5. Alle Vergütungen verstehen sich, wenn im Angebot nicht anders vereinbart, in EURO zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
13.6. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendi- gung des Vertragsverhältnisses durch proISMS, so be- hält proISMS den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwen- dungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenho- norars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.
13.7. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die proISMS bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. Dem Auf- traggeber bleibt der Nachweis einer höheren Erspar- nis gestattet.
13.8. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist proISMS von ihrer Verpflichtung, weitere Leistun- gen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weite- rer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
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Sources: Allgemeine Auftragsbedingungen (Aab)
Honorar. 13.110.1 Mangels anderslautender Vereinbarung erfolgt die Verrechnung von Beratungsleistungen monatlich im Nachhinein über eine Stundenabrechnung auf Basis von Stundenaufzeichnungen, wobei als kleinste Einheit 15 Minuten verrechnet werden. Nach Im Zweifel gelten die Stundenaufzeichnungen des Auftragnehmers als Basis für die Verrechnung der Beratungsleistungen. Wird die Leistungsverrechnung über eine Pauschale vereinbart, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, Stundenaufzeichnungen bei Rechnungslegung vorzulegen. Sofern nicht anders vereinbart, ist das vereinbarte Honorar wertgesichert. Die Preise werden einmal jährlich gemäß dem von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) 2015 angepasst. Die Anpassung erfolgt jährlich am 1. Jänner entsprechend der Veränderung des VPI vom Oktober des Vorjahres verglichen mit dem VPI des Oktobers des Vorvorjahres. Veränderungen gegenüber der letzten Indexanpassung unter 2% bleiben unberücksichtigt. Für den Fall, dass der Index nicht mehr verlautbart wird, tritt an dessen Stelle als Grundlage künftiger Wertsicherungen jener Index, der diesem nachfolgt oder am ehesten entspricht. Erfolgt die Geltendmachung der Erhöhung des Honorars aufgrund der Wertsicherung auch über einen längeren Zeitraum nicht, so begründet dies keinen Verzicht auf dessen Wertsicherung; gleiches gilt für die rückwirkende Geltendmachung der Wertsicherung. Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren aber nach drei Jahren ab erstmaliger Anwendbarkeit der Wertsicherung.
10.2 Soweit keine Verrechnung auf Basis von _Stundenaufzeichnungen oder sonst im Rahmen laufender Beratungen monatlich im Nachhinein erfolgt, erhält der Auftragnehmer nach Vollendung des vereinbarten Werkes oder ge- leisteter Beratungsstunden erhält proISMS ein Hono- rar Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftrag- geber Auftraggeber und proISMSdem Auftragnehmer. proISMS Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Ar- beitsfortschritt Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechen- de Akontos entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
13.2. proISMS 10.3 Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetz- lich gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. Allfällige Einwendungen des Auftraggebers gegen die Richtigkeit des verrechneten Honorars müssen beim Auftragnehmer schriftlich binnen eines Monats nach Rechnungszugang schriftlich geltend gemacht werden.
13.3. 10.4 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der proISMS des Auftragnehmers vom Auftragge- ber Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
13.4. Folgende Auslagen gelten als angemessen: Flug: Economy Class, Bahn: 1. Klasse, Kilometerpau- schale: 0,50 Euro pro gefahrene km, Hotel: Nach Auf- wand, max. 4 Sterne, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren: nach Aufwand, Tagesspesen: nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien
13.5. Alle Vergütungen verstehen sich, wenn im Angebot nicht anders vereinbart, in EURO zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
13.6. 10.5 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendi- gung Beendigung des Vertragsverhältnisses durch proISMSden Auftragnehmer, so be- hält proISMS behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwen- dungenAufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenho- norars Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.
13.7. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die proISMS der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. Dem Auf- traggeber bleibt der Nachweis einer höheren Erspar- nis gestattet.
13.8. 10.6 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist proISMS der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von ihrer seiner Verpflichtung, weitere Leistun- gen Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weite- rer weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Honorar. 13.1Für alle erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte gebührt der ▇▇▇▇.▇▇ jenes Honorar, welches mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes Kostenvoranschläge der ▇▇▇▇.▇▇ sind grundsätzlich unverbindlich und kostenpflichtig. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der ▇▇▇▇.▇▇ schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die ▇▇▇▇.▇▇ den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn er nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Alle Leistungen der ▇▇▇▇.▇▇, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind gesondert zu entlohnen; dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der ▇▇▇▇.▇▇. Alle der ▇▇▇▇.▇▇ erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder ge- leisteter Beratungsstunden erhält proISMS ein Hono- rar gemäß der Vereinbarung Reisen), sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Leistungen, welche den bei Auftragsvergabe zwischen dem Auftrag- geber Auftraggeber und proISMSder ▇▇▇▇.▇▇ vereinbarten Arbeitsumfang übersteigen (z.B. Änderungswünsche, Korrekturen), werden nach Aufwand mit dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Regiestundensatz der ▇▇▇▇.▇▇ gesondert in Rechnung gestellt. proISMS ist berechtigtDieser Regiestundensatz kommt im Sinne eines Mindestbetrages auch immer dann zur Anwendung, dem Ar- beitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem wenn nicht eine höhere Vergütung vereinbart wurde. Regiestundensätze in Euro pro Stunde (Stand: 06/2021): GF-Strategieberatung € 200,- / Creative Direction € 200,- / Art Direction € 125,- / Grafik € 100,- / Entwicklung € 150,- / Visualisierung € 105,- / Projektmanagement € 115,- / Junior Online- Spezialist € 125,- / Senior Online-Spezialist € 150,- / Textierung € 100,-. Für alle Arbeiten der ▇▇▇▇.▇▇, die – aus welchem Grund auch immer – nicht zur Beauftragung gelangen, gebührt ihr eine angemessene Vergütung. Wenn der Auftraggeber nach der Beauftragung von der Ausführung zurücksteht, kommt § 1168 ABGB nach der Regelung des Punkt 18. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte an den jeweiligen Fortschritt entsprechen- de Akontos zu verlangenArbeiten. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
13.2. proISMS wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetz- lich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
13.3. Anfallende BarauslagenNicht ausgeführte Konzepte, Spesen, Reisekosten, etcEntwürfe usw. sind gegen Rechnungslegung der proISMS vom Auftragge- ber zusätzlich zu ersetzenvielmehr unverzüglich an die ▇▇▇▇.
13.4. Folgende Auslagen gelten als angemessen: Flug: Economy Class, Bahn: 1. Klasse, Kilometerpau- schale: 0,50 Euro pro gefahrene km, Hotel: Nach Auf- wand, max. 4 Sterne, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren: nach Aufwand, Tagesspesen: nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien
13.5. Alle Vergütungen verstehen sich, wenn im Angebot nicht anders vereinbart, in EURO zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer▇▇ zurückzustellen.
13.6. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendi- gung des Vertragsverhältnisses durch proISMS, so be- hält proISMS den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwen- dungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenho- norars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.
13.7. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die proISMS bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. Dem Auf- traggeber bleibt der Nachweis einer höheren Erspar- nis gestattet.
13.8. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist proISMS von ihrer Verpflichtung, weitere Leistun- gen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weite- rer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Honorar. 13.1Für alle erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte gebührt der ▇▇▇▇.▇▇ jenes Honorar, welches mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes Kostenvoranschläge der ▇▇▇▇.▇▇ sind grundsätzlich unverbindlich und kostenpflichtig. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der ▇▇▇▇.▇▇ schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die ▇▇▇▇.▇▇ den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn er nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Alle Leistungen der ▇▇▇▇.▇▇, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind gesondert zu entlohnen; dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der ▇▇▇▇.▇▇. Alle der ▇▇▇▇.▇▇ erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder ge- leisteter Beratungsstunden erhält proISMS ein Hono- rar gemäß der Vereinbarung Reisen), sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Leistungen, welche den bei Auftragsvergabe zwischen dem Auftrag- geber Auftraggeber und proISMSder ▇▇▇▇.▇▇ vereinbarten Arbeitsumfang übersteigen (z.B. Änderungswünsche, Korrekturen), werden nach Aufwand mit dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Regiestundensatz der ▇▇▇▇.▇▇ gesondert in Rechnung gestellt. proISMS ist berechtigtDieser Regiestundensatz kommt im Sinne eines Mindestbetrages auch immer dann zur Anwendung, dem Ar- beitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem wenn nicht eine höhere Vergütung vereinbart wurde. Regiestundensätze in Euro pro Stunde (Stand: 0Ę/202ē): GF-Strategieberatung € 200,- / Creative Direction € 200,- / Art Direction € 125,- / Grafik € 100,- / Entwicklung € 150,- / Visualisierung € 1Ē5,- / Projektmanagement € 115,- / Junior Online-Spezialist € 125,- / Senior Online-Spezialist € 150,- / Textierung € 100,-. Für alle Arbeiten der ▇▇▇▇.▇▇, die – aus welchem Grund auch immer – nicht zur Beauftragung gelangen, gebührt ihr eine angemessene Vergütung. Wenn der Auftraggeber nach der Beauftragung von der Ausführung zurücksteht, kommt § 1168 ABGB nach der Regelung des Punkt 18. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte an den jeweiligen Fortschritt entsprechen- de Akontos zu verlangenArbeiten. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
13.2. proISMS wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetz- lich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
13.3. Anfallende BarauslagenNicht ausgeführte Konzepte, Spesen, Reisekosten, etcEntwürfe usw. sind gegen Rechnungslegung der proISMS vom Auftragge- ber zusätzlich zu ersetzenvielmehr unverzüglich an die ▇▇▇▇.
13.4. Folgende Auslagen gelten als angemessen: Flug: Economy Class, Bahn: 1. Klasse, Kilometerpau- schale: 0,50 Euro pro gefahrene km, Hotel: Nach Auf- wand, max. 4 Sterne, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren: nach Aufwand, Tagesspesen: nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien
13.5. Alle Vergütungen verstehen sich, wenn im Angebot nicht anders vereinbart, in EURO zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer▇▇ zurückzustellen.
13.6. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendi- gung des Vertragsverhältnisses durch proISMS, so be- hält proISMS den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwen- dungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenho- norars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.
13.7. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die proISMS bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. Dem Auf- traggeber bleibt der Nachweis einer höheren Erspar- nis gestattet.
13.8. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist proISMS von ihrer Verpflichtung, weitere Leistun- gen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weite- rer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
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Honorar. 13.13.4.1 Die erste Besprechung für einen Auftrag ist kostenfrei.
3.4.2 Das Honorar der WeArePepper GmbH bemisst sich nach Zeitaufwand (Stundenhonorar) oder wird fix abgemacht (Budget). Nach Vollendung des vereinbarten Werkes Die Details sind in einem separaten Vertrag, oder ge- leisteter Beratungsstunden erhält proISMS wenn ein Hono- rar gemäß solcher fehlt, in der Vereinbarung zwischen dem Auftrag- geber und proISMSOfferte oder Auftragsbestätigung von der WeArePepper GmbH geregelt.
3.4.3 Die WeArePepper GmbH erbringt keine unentgeltlichen Vorleistungen. proISMS Für die Ausarbeitung von Vorschlägen ist die WeArePepper GmbH berechtigt, dem Ar- beitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechen- de Akontos ein Honorar zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fälligbemisst sich nach Massgabe eines separaten Vertrages oder, wenn ein solcher fehlt, nach Massgabe der Offerte oder Auftragsbestätigung der WeArePepper GmbH. Fehlt sowohl ein Vertrag als auch eine Offerte als auch eine Auftragsbestätigung, bemisst sich das Honorar nach Stundenaufwand gemäss branchenüblichen Ansätzen.
13.23.4.4 Die WeArePepper GmbH gibt dem Auftraggeber notwendigen Mehraufwand aufgrund veränderter Umstände und Vorgaben rechtzeitig bekannt. proISMS Der Mehraufwand wird in der Abrechnung ausgewiesen.
3.4.5 Wird ein Auftrag umfangmässig reduziert oder annulliert, hat die WeArePepper GmbH Anspruch auf eine Stornogebühr gemäss einem separat formulierten Vertrag, oder wenn ein solcher fehlt, gemäss der Offerte oder Auftragsbestätigung der WeArePepper GmbH. In jedem Fall hat die WeArePepper GmbH Anspruch auf ihr Honorar für die bis zum Zeitpunkt der Auftragsreduktion oder Auftragsannullierung geleistete Arbeit. Darüber hinaus hat die WeArePepper GmbH das Recht:
a) auf Ersatz der Unkosten und Vorleistungen von Dritten;
b) auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden;
c) ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrages anderweitig zu verwenden.
3.4.6 Der Auftraggeber hat Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen bis zu dem in der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum oder innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Bei fehlender Angabe eines Fälligkeitsdatums oder einer Zahlungsfrist, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Datum der Rechnung. Mit Ablauf der Zahlungsfrist bzw. des Verfalltages befindet sich der Auftraggeber automatisch, d.h. auch ohne Mahnung, im Verzug. Die WeArePepper GmbH behält sich diesfalls das Recht vor, Verzugszinsen von 5% p.a. einzufordern und ist darüber hinaus berechtigt, die Annahme weiterer Aufträge zu verweigern.
3.4.7 Die von der WeArePepper GmbH erstellten Offerten sowie alle weiteren Honorar- und Preisangaben verstehen sich exklusive gesetzliche Mehrwertsteuer sowie allenfalls weitere gesetzlich geschuldete Abgaben oder Gebühren.
3.4.8 Die jährliche Gebühr für die Nutzung der Multimedia-Datenbank als Mediencorner (vgl. Ziff. 3.1.2 vorstehend) wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetz- lich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
13.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der proISMS vom Auftragge- ber zusätzlich zu ersetzen.
13.4. Folgende Auslagen gelten als angemessen: Flug: Economy Class, Bahn: 1. Klasse, Kilometerpau- schale: 0,50 Euro pro gefahrene km, Hotel: Nach Auf- wand, max. 4 Sterne, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren: nach Aufwand, Tagesspesen: nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien
13.5. Alle Vergütungen verstehen sich, wenn im Angebot nicht anders vereinbart, Januar in EURO zuzüglich der jeweils geltenden UmsatzsteuerRechnung gestellt.
13.6. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendi- gung des Vertragsverhältnisses durch proISMS, so be- hält proISMS den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwen- dungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenho- norars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.
13.7. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die proISMS bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. Dem Auf- traggeber bleibt der Nachweis einer höheren Erspar- nis gestattet.
13.8. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist proISMS von ihrer Verpflichtung, weitere Leistun- gen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weite- rer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
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Honorar. 13.18.1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes oder ge- leisteter Beratungsstunden erhält proISMS ein Hono- rar gemäß Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Vereinbarung zwischen dem Auftrag- geber und proISMSHonoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. proISMS Die Agentur ist berechtigt, dem Ar- beitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechen- de Akontos zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
8.2. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrecht- lichen Nutzungsrechte erhält die Agentur mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von 20% des über die abgewickelten Werbeetats. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
13.2. proISMS wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetz- lich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
13.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung versteht sich exklusive der proISMS vom Auftragge- ber zusätzlich zu ersetzen.
13.4. Folgende Auslagen gelten als angemessen: Flug: Economy Class, Bahn: 1. Klasse, Kilometerpau- schale: 0,50 Euro pro gefahrene km, Hotel: Nach Auf- wand, max. 4 Sterne, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren: nach Aufwand, Tagesspesen: nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien
13.5. Alle Vergütungen verstehen sich, wenn im Angebot nicht anders vereinbart, in EURO zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
13.68.3. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus GründenAlle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar ab- gegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenen Barauslagen (z. B. Botendienste, Versandkosten, Reiseaufwendungen) sind vom Kunden zu ersetzen. RUBIKON Werbeagentur GmbH ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇ T +▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ UID ATU51864905 FN 210758p
8.4. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20% überstiegen, wird die Agentur den Kunden auf Seiten des Auftraggebers liegendie höheren Kosten hin- weisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendi- gung des Vertragsverhältnisses durch proISMS, so be- hält proISMS den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwen- dungenwenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
8.5. Im Falle Für alle Arbeiten der Vereinbarung eines Stundenho- norars ist das Honorar für jene StundenanzahlAgentur, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen istaus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden (z. B. aus juristischen Gründen), abzüglich gebührt der ersparten Aufwendungen zu leistenAgentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sons- tige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
13.78.6. Mit der Lieferung der vereinbarten Leistung erlischt die Verantwortung der Agentur für die Aufbewahrung der Daten. Sollte die Agentur diese Daten archivieren, übernimmt sie kei- nerlei Verantwortung für den Verlust der Daten oder daraus entstehende Folgeschäden.
8.7. Der Kunde ist verpflichtet, auf kulturelle, religiöse und persönliche Belange Dritter Rücksicht zu nehmen und insbesondere keine rechtswidrigen, verletzenden, anstößigen oder sittenwidrigen Inhalte, Handlungen o. ä. anzubieten, zu verbreiten, abzugeben oder vorzunehmen. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, ist die Agentur berechtigt, die weitere Durchführung des Auftrages unter Wahrung des anteilsmäßigen Honorars bzw. weiterer Schadenersatzansprüche abzulehnen bzw. etwaige Daten zu löschen.
8.8. Der Entgeltanspruch der Agentur beruht auf den im Vertrag oder der Auftragsbestä- tigung vereinbarten Preisen. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für Agentur ist berechtigt, das Entgelt zu ändern, wenn sich der Leistungskostenindex, welcher vom Österreichischen Statistischen Zent- ralamt veröffentlicht wird, um mehr als 5% erhöht, wobei als Wertmesser jene LeistungenIndex- zahl gilt, die proISMS bis zum Tage der Beendigung in dem Monat des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. Dem Auf- traggeber bleibt der Nachweis einer höheren Erspar- nis gestattetVertragsabschlusses veröffentlicht wird.
13.8. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist proISMS von ihrer Verpflichtung, weitere Leistun- gen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weite- rer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
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Honorar. 13.110.1. Nach Vollendung Es gelten die Stundensätze laut Beratungsvertrag als vereinbart. Die im Beratungsvertrag angegebenen Stundensätzen sind mit dem VPI 2015 wertgesichert. Die jährliche Anpassung erfolgt jeweils per Jänner (Basiswert = veröffentlichte Indexnummer für den Monat des vereinbarten Werkes oder ge- leisteter Beratungsstunden erhält proISMS ein Hono- rar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftrag- geber und proISMS. proISMS ist berechtigt, dem Ar- beitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechen- de Akontos zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fälligVertragsbeginns).
13.210.2. proISMS wird Die Rechnungslegung erfolgt monatlich jeweils eine Rechnung mit allen gesetz- lich erforderlichen Merkmalen ausstellenfür den abgelaufenen Monat und ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
13.310.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der proISMS von IFM vom Auftragge- ber Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. IFM kann entsprechende Vorschüsse verlangen.
13.4. Folgende Auslagen gelten als angemessen: Flug: Economy Class, Bahn: 1. Klasse, Kilometerpau- schale: 0,50 Euro pro gefahrene km, Hotel: Nach Auf- wand, max. 4 Sterne, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren: nach Aufwand, Tagesspesen: nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien
13.5. Alle Vergütungen verstehen sich, wenn im Angebot nicht anders vereinbart, in EURO zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
13.610.4. Unterbleibt die Ausführung des der vereinbarten Werkes Leistungen aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendi- gung Beendigung des Vertragsverhältnisses Beratungsvertragsverhältnisses durch proISMSIFM, so be- hält proISMS behält IFM den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwen- dungenAufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenho- norars Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk die gesamt vereinbarten Leistungen zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen Aufwendungen, zu leisten.
13.710.5. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene LeistungenUnterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung durch Umstände, die proISMS bis zum Tage der Beendigung auf Seiten von IFM einen wichtigen Grund darstellen, so hat IFM nur Anspruch auf den IFM bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hatHonorars. Dies gilt insbesondere dann, pauschaliert vereinbart. Dem Auf- traggeber bleibt der Nachweis einer höheren Erspar- nis gestattetwenn die IFM bisherigen Leistungen trotz Kündigung für den Auftraggeber verwertbar sind.
13.810.6. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist proISMS IFM von ihrer der Verpflichtung, weitere Leistun- gen Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weite- rer weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
10.7. IFM kann auch die Auslieferung des Leistungsergebnisses von IFM‘s voller Befriedigung der Ansprüche abhängig machen. Auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet IFM nur bei krass grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe der noch offenen IFM Forderung. Bei Dauerverträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß.
10.8. Eine Beanstandung der Arbeiten von IFM berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der Vergütungen.
10.9. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von IFM auf Vergütungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
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Honorar. 13.18.1. Wenn keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf ein angemessenes Honorar. Er ist jedenfalls berechtigt seiner Abrechnung die Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) in der jeweils geltenden Fassung zu Grunde zu legen. Nach Vollendung seiner ▇▇▇▇ kann er auch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) in der jeweils geltenden Fassung heranziehen.
8.2. Auch bei Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars oder eines Nachlasses vom Honorar gebührt dem Rechtsanwalt wenigstens der vom Gegner über dieses Honorar hinaus erstrittene Kostenersatzbetrag, soweit dieser einbringlich gemacht werden kann, ansonsten gilt das vereinbarte Pauschal- oder Zeithonorar oder der vereinbarte Nachlass.
8.3. Wird dem Rechtsanwalt vom Mandanten oder dessen Sphäre ein E-Mail zur Kenntnisnahme zugesendet, ist der Rechtsanwalt ohne ausdrücklichen Auftrag nicht verpflichtet, diese Zusendung zu lesen. ▇▇▇▇▇ der Rechtsanwalt das zugesendete E-Mail, steht ihm hierfür – so wie auch für das Lesen anderer Korrespondenzformen - eine Honorierung gemäß ausdrücklicher Vereinbarung für vergleichbare Leistungen oder nach RATG oder AHK zu. Für Aktenstudium (auch in der eigenen Kanzlei) gebührt dem Rechtsanwalt ein Honorar nach § 7 Abs 2 AHK.
8.4. Zu dem dem Rechtsanwalt gebührenden/mit ihm vereinbarten Honorar sind die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß, die erforderlichen und angemessenen Spesen (zB für Fahrtkosten, Telefon, Telefax, Kopien) sowie die im Namen des vereinbarten Werkes Mandanten entrichteten Barauslagen (zB Gerichtsgebühren) hinzuzurechnen. Der Rechtsanwalt ist (im Hinblick auf Arbeitsaufwand, die Amortisation von Geräten etc.) berechtigt für Scans, S/W Kopien und Faxsendungen € 1,-- pro Seite, für Farbkopien € 2 pro Seite, sowie für Abfragen im Grundbuch, Firmenbuch, Ediktsdatei, ZMR-Abfragen, und in sonstigen via Internet zugänglichen Datenbanken € 10,-- , in all diesen Fällen zuzüglich USt und zuzüglich der dem Rechtsanwalt von dritter Seite in Rechnung gestellten Kosten in Rechnung zu stellen.
8.5. Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass eine vom Rechtsanwalt vorgenommene, nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars unverbindlich und nicht als verbindlicher Kostenvoranschlag (iSd § 5 Abs 2 KSchG) zu sehen ist, weil das Ausmaß der vom Anwalt zu erbringenden Leistungen ihrer Natur nach nicht verlässlich im Voraus beurteilt werden kann.
8.6. Der Aufwand für die Abrechnung und Erstellung der Honorarnoten wird dem Mandanten nicht in Rechnung gestellt. Dies gilt jedoch nicht für den Aufwand, der durch die auf Wunsch des Mandanten durchgeführte Übersetzung von Leistungsverzeichnissen in eine andere Sprache als Deutsch entsteht. Verrechnet wird, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht, der Aufwand für auf Verlangen des Mandanten verfasste Briefe an den Wirtschaftsprüfer des Mandanten, in denen zB der Stand anhängiger Causen, eine Risikoeinschätzung für die Rückstellungsbildung und/oder ge- leisteter Beratungsstunden erhält proISMS ein Hono- rar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftrag- geber und proISMSStand der offenen Honorare zum Abschlussstichtag angeführt werden.
8.7. proISMS Der Rechtsanwalt ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt, jedenfalls aber quartalsmäßig, berechtigt, dem Ar- beitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen Honorarnoten zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechen- de Akontos Honorarvorschüsse zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
13.28.8. proISMS wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetz- lich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
13.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der proISMS vom Auftragge- ber zusätzlich zu ersetzen.
13.4. Folgende Auslagen gelten Eine dem Mandanten übermittelte und ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Honorarnote gilt als angemessen: Flug: Economy Class, Bahn: 1. Klasse, Kilometerpau- schale: 0,50 Euro pro gefahrene km, Hotel: Nach Auf- wand, max. 4 Sterne, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren: nach Aufwand, Tagesspesen: nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien
13.5. Alle Vergütungen verstehen sichgenehmigt, wenn im Angebot und soweit der Mandant nicht anders vereinbart, in EURO zuzüglich binnen eines Monats (maßgebend ist der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
13.6. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendi- gung des Vertragsverhältnisses durch proISMS, so be- hält proISMS den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwen- dungenEingang beim Rechtsanwalt) ab Erhalt schriftlich widerspricht. Im Falle von Verbrauchergeschäften entfällt Pkt 8.8. ersatzlos, siehe dazu Pkt 18.
8.9. Sofern der Vereinbarung Mandant mit der Zahlung des gesamten oder eines Stundenho- norars Teiles des Honorars in Verzug gerät, hat er an den Rechtsanwalt jedenfalls Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu zahlen. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche (zB § 1333 ABGB) bleiben unberührt.
8.10. Sämtliche bei der Erfüllung des Mandats entstehenden gerichtlichen und behördlichen Kosten (Barauslagen) und Spesen (zB wegen zugekaufter Fremdleistungen) können – nach Ermessen des Rechtsanwaltes – dem Mandanten zur direkten Begleichung übermittelt werden.
8.11. Bei Erteilung eines Auftrages durch mehrere Mandanten in einer Rechtssache haften diese solidarisch für alle daraus entstehenden Forderungen des Rechtsanwaltes.
8.12. Kostenersatzansprüche des Mandanten gegenüber dem Gegner werden hiermit in Höhe des Honoraranspruchs des Rechtsanwalts an diesen mit ihrer Entstehung abgetreten. Der Rechtsanwalt ist das Honorar für jene Stundenanzahlberechtigt, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.
13.7. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die proISMS bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. Dem Auf- traggeber bleibt der Nachweis einer höheren Erspar- nis gestattet.
13.8Abtretung dem Gegner jederzeit mitzuteilen. Im Falle von Verbrauchergeschäften entfällt Pkt 8.12. ersatzlos, siehe dazu Pkt 18.
8.13. Ohne bestehende Verpflichtung gewährte Nachlässe auf das Honorar gelten nur bei vollständiger Bezahlung des reduzierten Honorars binnen 4 Wochen ab Rechnungslegung (Einlangen), widrigenfalls der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist proISMS von ihrer Verpflichtung, weitere Leistun- gen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weite- rer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührtgesamte Honorarbetrag ohne Nachlass geschuldet ist.
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Honorar. 13.14.1. Nach Vollendung Die Höhe des vereinbarten Werkes Honorars ergibt sich aus den unterfertigten Ver- tragsunterlagen, dem Angebot von ACTIEF JOBMADE oder ge- leisteter Beratungsstunden erhält proISMS aus deren Auftragsbestätigung. ▇▇▇▇▇▇ Arbeitskräfte der ACTIEF JOBMADE GmbH ohne vorheriges Angebot angefordert, so kann ACTIEF JOBMADE ein Hono- rar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftrag- geber und proISMSangemessenes Entgelt fordern.
4.2. proISMS Ändern sich nach Vertragsabschluss aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Anpassungen die Entlohnungsgrundlagen für die überlassenen Arbeitskräfte, ist ACTIEF JOBMADE berechtigt, dem Ar- beitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechen- de Akontos zu verlangendas vereinbarte Honorar im selben prozentuellen Ausmaß wie die Entlohnungserhöhung anzupassen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fälligSollten Arbeitskräfte über ei- nen vereinbarten oder voraussichtlichen Endtermin hinaus be- schäftigt werden, gilt die getroffene Honorarvereinbarung auch darüber hinaus.
13.24.3. proISMS wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetz- lich erforderlichen Merkmalen ausstellenFür von überlassenen Arbeitskräften geleisteten Überstunden-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit werden erhöhte Sätze verrech- net.
13.34.4. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etcÜberstunden sind die über die kollektivvertragliche bzw. sind gegen Rechnungslegung der proISMS vom Auftragge- ber zusätzlich zu ersetzenbei Fehlen eines Kollektivvertrages laut Betriebsvereinbarung festgelegte Ar- beitszeit des Beschäftigers hinausgehenden Stunden.
13.44.5. Folgende Auslagen gelten als angemessen: Flug: Economy ClassIn den Verrechnungssätzen sind sämtliche Lohn- und Lohnneben- kosten inkl. der gesetzlichen und sozialen Abgaben, Bahn: 1zu deren Ent- richtung ACTIEF JOBMADE verpflichtet ist, enthalten. KlasseDie gesetzli- che Umsatzsteuer sowie Schmutz-, Kilometerpau- schale: 0,50 Euro pro gefahrene kmErschwernis-, Hotel: Nach Auf- wandGefahren-, max. 4 SterneSchicht-, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren: nach Aufwand, Tagesspesen: nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien
13.5. Alle Vergütungen verstehen sich, wenn im Angebot Akkord- und sonstige Zulagen sind nicht anders vereinbart, in EURO zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuerenthalten.
13.64.6. Unterbleibt Die Preise gelten jeweils bis zur nächsten KV-Erhöhung oder Ge- setzesänderung. Die jährliche Anpassung erfolgt zumindest um den Wert der jährlichen Kollektivvertragsanpassung für Mindest- löhne in gleicher Prozenthöhe.
4.7. Die Rechnung ist bei Erhalt fällig. Wird die Ausführung Rechnung nicht binnen zehn Tagen ab Zugang schriftlich beanstandet, gelten die darin verrechneten Stunden und die Höhe des vereinbarten Werkes aus GründenHonorars als genehmigt und anerkannt.
4.8. Bei Zahlungsverzug ist ACTIEF JOBMADE berechtigt Verzugszin- sen in Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Der Beschäftiger hat alle mit der Eintreibung der offenen Rechnungsbeträge in Zusam- menhang stehenden angemessenen Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu tragen.
4.9. ACTIEF JOBMADE ist bei Zahlungsverzug oder Gesetzesverlet- zungen des Beschäftigers berechtigt, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendi- gung des Vertragsverhältnisses durch proISMS, so be- hält proISMS den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwen- dungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenho- norars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leistenüberlassenen Arbeits- kräfte abzuziehen.
13.74.10. Die ersparten Aufwendungen sind Der Beschäftiger ist nicht berechtigt, Forderungen oder sonstige Ansprüche gegenüber ACTIEF JOBMADE mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungendem Honorar aufzu- rechnen, die proISMS bis zum Tage sofern diese Forderungen nicht gerichtlich festgestellt o- der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. Dem Auf- traggeber bleibt der Nachweis einer höheren Erspar- nis gestattetvon ACTIEF JOBMADE schriftlich anerkannt wurden.
13.8. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist proISMS von ihrer Verpflichtung, weitere Leistun- gen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weite- rer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
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Sources: General Terms and Conditions
Honorar. 13.110.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der rekord für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes oder ge- leisteter Beratungsstunden erhält proISMS ein Hono- rar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftrag- geber und proISMS. proISMS Die rekord ist berechtigt, dem Ar- beitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechen- de Akontos zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. 50 % bei Auftragserteilung, den Rest bei Auftragsabschluss bzw. bei umfangreicheren Projekten nach Projektfortschritt. Bei Auftragen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die rekord berechtigt, auch Zwischenabrechnungen zu erstellen. Neben- kosten und Fremdleistungen werden nach deren Anfall bzw. bei Rechnungseingang von der rekord verrechnet. Technische Nebenkosten (Office, EDV, Datenhandling, Archivierung, Material, etc.) werden mit 5 % vom Honorarvolumen verrechnet.
10.2 Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fälligversteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die rekord für die erbrachten Leistungen und die Überlas- sung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
13.210.3 Alle Leistungen der rekord, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. proISMS wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetz- lich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
13.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. Alle der rekord erwachsenden Barauslagen sind gegen Rechnungslegung der proISMS vom Auftragge- ber zusätzlich Kunden zu ersetzen.
13.410.4 Kostenvoranschläge der rekord sind unverbindlich. Folgende Auslagen gelten Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der rekord schriftlich veranschlagten um mehr als angemessen: Flug: Economy Class20 % übersteigen, Bahn: 1wird die rekord den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Klasse, Kilometerpau- schale: 0,50 Euro pro gefahrene km, Hotel: Nach Auf- wand, max. 4 Sterne, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren: nach Aufwand, Tagesspesen: nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien
13.5. Alle Vergütungen verstehen sichDie Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn im Angebot der Kunde nicht anders vereinbart, in EURO zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuerbinnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kos- tenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
13.610.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der rekord – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der rekord die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle an- gefallenen Kosten zu erstatten. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendi- gung des Vertragsverhältnisses durch proISMS, so be- hält proISMS den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwen- dungen. Im Falle vorsätz- liche Pflichtverletzung der Vereinbarung eines Stundenho- norars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen rekord begründet ist, abzüglich hat der ersparten Aufwendungen Kunde der rekord darüber hinaus das ge- samte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu leistenerstatten, wobei die Anrechnungsver- gütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die rekord bezüglich allfälliger Ansprü- che Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der rekord, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungs- rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der rekord zurückzustellen.
13.7. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die proISMS bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. Dem Auf- traggeber bleibt der Nachweis einer höheren Erspar- nis gestattet.
13.8. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist proISMS von ihrer Verpflichtung, weitere Leistun- gen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weite- rer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen