Honorar. Als Honorar für eine osteopathische Heilbehandlung wird unabhängig von der Länge der Behandlung ein Betrag von EUR 85,00 vereinbart. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Behandlungsverlauf. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
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Samples: Behandlungsvertrag Osteopathie
Honorar. Als Honorar für eine osteopathische Heilbehandlung wird unabhängig abhängig von der Länge der Behandlung ein Betrag von EUR 85,00 zwischen 40-50 € vereinbart. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Behandlungsverlauf. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlenfällig.
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Samples: Behandlungsvertrag
Honorar. Als Honorar für eine osteopathische Heilbehandlung wird unabhängig von der Länge der Behandlung ein der Betrag von EUR 85,00 ca. 85 € vereinbart. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Behandlungsverlauf. Als Behandlung zählt auch das Anamnesegepräch mit dem Patienten. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
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Samples: Behandlungsvertrag Osteopathie
Honorar. Als Honorar für eine osteopathische Heilbehandlung wird unabhängig von der Länge der Behandlung ein Betrag von ca. EUR 85,00 [ 110,00 ] vereinbart. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Behandlungsverlauf. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
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Samples: Behandlungsvertrag Osteopathie
Honorar. Als Honorar für eine osteopathische und naturheilkundliche Heilbehandlung wird unabhängig von der Länge der Behandlung ein Betrag von EUR 85,00 ca. 85 – 110 € pro Termin vereinbart. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem BehandlungsverlaufBehandlungsverlauf und dauert durchschnittlich 40-60 Minuten. Als Behandlung zählt auch das Anamnesegepräch mit dem Patienten. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
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Samples: Behandlungsvertrag
Honorar. Als Honorar für eine osteopathische Heilbehandlung wird unabhängig von der Länge der Behandlung ein der Betrag von ca. EUR 85,00 95,00 vereinbart. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach beträgt 50 min. Als Behandlung zählt auch das Anamnesegespräch mit dem BehandlungsverlaufPatienten. Das Honorar ist unmittelbar fällig und wird vor Ort in der Praxis oder nach Erhalt der Rechnung bezahlt. Privatversicherte bekommen eine Rechnung über die GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker), welche innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlenbegleichen ist.
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Samples: Behandlungsvertrag Osteopathie
Honorar. Als Das Honorar für eine osteopathische Heilbehandlung wird unabhängig von der Länge der Behandlung ein Betrag von EUR 85,00 in Anlehnung an die GebüH vereinbart. Es beträgt in der Regel zwischen 80,00 – 100,00 €. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Behandlungsverlauf. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Für Beihilfeberechtigte und Privatversicherte kann, je nach Tarif mit dem Kostenträger, eine Selbstbeteiligung entstehen.
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Samples: Behandlungsvertrag
Honorar. Als Honorar für eine osteopathische Heilbehandlung wird unabhängig von der Länge der Behandlung ein der Betrag von ca. EUR 85,00 70,00 vereinbart. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Behandlungsverlauf. Als Behandlung zählt auch das Anamnesegepräch mit dem Patienten. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
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Samples: Behandlungsvertrag Osteopathie