Common use of Honorar Clause in Contracts

Honorar. 7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede ein- zelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. 7.2. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kun- den zu ersetzen. 7.3. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüber- schreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach die- sem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. 7.4. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Aus- führung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezah- lung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausge- führte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

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Honorar. 7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede ein- zelne einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. 7.2. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kun- den Kunden zu ersetzen. 7.3. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 2010% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüber- schreitung Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach die- sem diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. 7.4. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Aus- führung Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezah- lung Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausge- führte ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

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Honorar. 7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede ein- zelne einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. 7.2. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kun- den Kunden zu ersetzen. 7.3. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 2015% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüber- schreitung Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach die- sem diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibtgibt oder nach solchen verlangt. 7.4. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Aus- führung Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mindestens aber 10% des Auftragsvolumen. Mit der Bezah- lung Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausge- führte ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Agentur kann die bereits erarbeiteten Werke weiterverwenden.

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Honorar. 7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede ein- zelne einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. 7.2. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten abge- golten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kun- den Kunden zu ersetzen. 7.3. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 2010 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüber- schreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach die- sem diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. 7.4. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Aus- führung Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezah- lung Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausge- führte aus- geführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

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Honorar. 7.12.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Honoraranspruch urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält die Agentur mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar. Das Honorar versteht sich exklusive der Agentur für jede ein- zelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangengesetzlichen Umsatzsteuer. 7.22.2. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen werden mit dem Kunden vorab besprochen und sind vom Kun- den Kunden zu ersetzen. 7.32.3. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Pauscha- langebote werden auf Grundlage des Stundensatzes der Agentur berechnet. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 2015 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten vorab hinweisen. Die Kostenüber- schreitung Kostenübersch- reitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen fünf Werktagen nach die- sem diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. 7.42.4. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Aus- führung Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezah- lung Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausge- führte ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

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Honorar. 7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede ein- zelne einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. 7.2. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen entstandenen Auslagen sind vom Kun- den Kunden zu ersetzen. 7.3. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 2015% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüber- schreitung Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach die- sem diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibtgibt oder nach solchen verlangt. 7.4. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Aus- führung Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mindestens aber 10% des Auftragsvolumens. Mit der Bezah- lung Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausge- führte ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Agentur kann die bereits erarbeiteten Werke weiterverwenden. 7.5. Aufträge welche länger als 30 Tage dauern, kann die Agentur dem Aufwand entsprechend Teilrechnungen stellen.

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Samples: General Terms and Conditions

Honorar. 7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede ein- zelne einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. 7.2. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kun- den Kunden zu ersetzen. 7.3. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 2015% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüber- schreitung Kosten- überschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach die- sem diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibtgibt oder nach solchen verlangt. 7.4. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Aus- führung Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mindestens aber 10% des Auftragsvolumens. Mit der Bezah- lung Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausge- führte ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Agentur kann die bereits erarbeiteten Werke weiterverwenden.

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