Common use of Honorarangaben, Mehrwertsteuer Clause in Contracts

Honorarangaben, Mehrwertsteuer. 6.1 Alle Honorarangaben verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 6.2 Honorare für Wortbeiträge schließen die Kosten für Recherchen (einschließlich Rei­ sekosten) nicht ein. Der Verlag ersetzt dem freien Journalisten unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften die Ausla­ gen, die er ausschließlich im Interesse und für Zwecke des Verlags gemacht hat (Auslagenersatz), sowie die Beiträge, die er für den Verlag auf dessen Veranlassung hin ausgegeben hat (durchlaufende Pos­ ten), soweit der freie Journalist dem Ver­ lag die erforderlichen Nachweise liefert. Alternativ zur Abrechnung durch Nach­ weis können vom Journalisten die steu­ erlich anerkannten Pauschalbeträge gel­ tend gemacht werden. Als Auslagen werden beispielsweise aner­ kannt: Physikalische Datenträger in doppelter Ausführung, Bänder, Backup­Medien, Ge­ bühren für Schnittplatznutzung, Buchung von Teams oder anderen Mitarbeitern, Leihwagen, Bereitstellung von Eigen­Pkw, notwendige Versicherungen bzw. Erweite­ rungen von Versicherungen bei besonde­ ren Umständen des Auftrags (beispiels­ weise Einsätze in Krisenregionen), Trai­ ningskosten für den Einsatz von Techno­ logien oder als Vorbereitung auf Einsätze, Fachliteratur, soweit sie extra beschafft werden muss, Zugangskosten für Daten­ banken oder vergleichbare Quellen sowie Downloadgebühren für Dateien, Versand­ kosten (Standardversand: Deutsche Post), besondere Software (nicht: Standardsoft­ ware des jeweiligen Einsatzbereiches) wie etwa QuarkXPress 0,30 Euro (gemäß LStR) Fahrkarte 1. Klasse (für Fahrten mit einer Fahrtdauer von über drei Stunden; außer­ dem, soweit wegen besonderer Umstän­ de, z.B. Terminvorbereitung, die Nutzung der 2. Klasse nicht praktikabel ist) Hotel der gehobenen Mittelklasse, Tagesspesen entsprechend LStR39 Soweit für einen Auftrag ein Telekom­ munikationsaufwand von über 10 Euro entsteht, können die notwendigen Kos­ ten durch Einzelabrechnung abgerechnet werden, alternativ durch einem am Auf­ tragsvolumen orientierten Telefonkom­ munikationszuschlag von 10 Prozent auf den Auftragswert, bei Auslandsreisen 20 Prozent. Bei Übermittlung besonders großer Da­ tenmengen, die nicht mehr von den marktüblichen, durchschnittlichen Flatra­ te­Tarifen erfasst werden, werden die not­ wendigen Mehrkosten für eine Änderung des Tarifs oder die einzelnen Mehrkosten berechnet, mindestens aber 30 Euro. Als notwendiger Mehrbetrag gilt die Diffe­ renz zwischen den bestehenden Tarifen und den neuen Tarifen für die Mindest­ vertragsdauer ab Änderung. 6.3 Notwendige und vereinbarte Zusatzarbei­ ten zum Auftrag werden neben dem o.a. Auslagenersatz zusätzlich jeweils entspre­ chend der hierfür erforderlichen Arbeits­ zeit abgerechnet, mindestens aber mit 1/4 Stunde Arbeitszeit. Soweit für die Erle­ digung von Zusatzarbeiten Fahraufwand notwendig ist, mindestens mit 1 Stunde Arbeitszeit. Zu den notwendigen Zusatzarbeiten zäh­ len beispielsweise: – Erstellung und Übermittlung von CD­ ROM/DVD oder einem anderen physi­ schen Datenträger – Schulungen zur Vorbereitung der Durchführung eines Auftrags in inhalt­ licher oder technischer Hinsicht sowie bei – Texten: Neue Einleitungen/Strukturen erarbeiten, Infokästen organisieren, Be­ sorgung geeigneter Fotografien, Komplettproduktion der Seite (Druck­ vorstufe) – Fotografien: digitale Nachbearbeitung durch Beschriftung oder Archivierung – Filmmaterial: Schnitt Die komplette Seitenproduktion wird mindestens mit 100 Prozent Zuschlag auf das maßgebliche Texthonorar berechnet. 6.4 Soweit ein Auftrag Überstunden zu un­ gewöhnlichen, vorher nicht vereinbar­ ten Tageszeiten oder Wochentagen er­ fordert, kann auf den jeweiligen Stun­ densatz oder den entsprechenden Teil des vereinbarten Honorars ein Zuschlag erho­ ben werden. Bei der Berechnung für Zeit­ zuschläge sind nur volle Stunden zu be­ rücksichtigen. Die Zeitzuschläge betragen 1. 25 % des tatsächlich vereinbarten Hono­ rares für Nachtarbeit in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr, 2. 50 % des tatsächlich vereinbarten Ho­ norares, soweit die Arbeiten an Sonnta­ gen verrichtet werden, 3. 100 % des tatsächlich vereinbarten Ho­ norares soweit die Arbeiten an a) gesetzlichen Feiertagen des jeweiligen Bundeslandes (abhängig vom Sitz des Journalisten, bei Arbeit in Einrichtun­ gen des Auftraggebers das Bundesland, in dem sich diese Einrichtung befindet) oder b) an Heilig Abend und Silvester ab 14.00 Uhr verrichtet werden.

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Samples: Vertragsbedingungen Und Honorare, Vertragsbedingungen Und Honorare

Honorarangaben, Mehrwertsteuer. 6.1 Alle Honorarangaben verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 6.2 Honorare für Wortbeiträge schließen die Kosten für Recherchen (einschließlich Rei­ sekosten) nicht ein. Der Verlag ersetzt dem freien Journalisten unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften die Ausla­ gen, die er ausschließlich im Interesse und für Zwecke des Verlags gemacht hat (Auslagenersatz), sowie die Beiträge, die er für den Verlag auf dessen Veranlassung hin ausgegeben hat (durchlaufende Pos­ ten), soweit der freie Journalist dem Ver­ lag die erforderlichen Nachweise liefert. Alternativ zur Abrechnung durch Nach­ weis können vom Journalisten die steu­ erlich anerkannten Pauschalbeträge gel­ tend gemacht werden. Als Auslagen werden beispielsweise aner­ kannt: Vertragsbedingungen und Honorare Vertragsbedingungen und Honorare Physikalische Datenträger in doppelter Ausführung, Bänder, Backup­Medien, Ge­ bühren für Schnittplatznutzung, Buchung von Teams oder anderen Mitarbeitern, Leihwagen, Bereitstellung von Eigen­Pkw, notwendige Versicherungen bzw. Erweite­ rungen von Versicherungen bei besonde­ ren Umständen des Auftrags (beispiels­ weise Einsätze in Krisenregionen), Trai­ ningskosten für den Einsatz von Techno­ logien oder als Vorbereitung auf Einsätze, Fachliteratur, soweit sie extra beschafft werden muss, Zugangskosten für Daten­ banken oder vergleichbare Quellen sowie Downloadgebühren für Dateien, Versand­ kosten (Standardversand: Deutsche Post), besondere Software (nicht: Standardsoft­ ware des jeweiligen Einsatzbereiches) wie etwa QuarkXPress 0,30 Euro (gemäß LStR) Fahrkarte 1. Klasse (für Fahrten mit einer Fahrtdauer von über drei Stunden; außer­ dem, soweit wegen besonderer Umstän­ de, z.B. Terminvorbereitung, die Nutzung der 2. Klasse nicht praktikabel ist) Hotel der gehobenen Mittelklasse, Tagesspesen entsprechend LStR39 Soweit für einen Auftrag ein Telekom­ munikationsaufwand von über 10 Euro entsteht, können die notwendigen Kos­ ten durch Einzelabrechnung abgerechnet werden, alternativ durch einem am Auf­ tragsvolumen orientierten Telefonkom­ munikationszuschlag von 10 Prozent auf den Auftragswert, bei Auslandsreisen 20 Prozent. Bei Übermittlung besonders großer Da­ tenmengen, die nicht mehr von den marktüblichen, durchschnittlichen Flatra­ te­Tarifen erfasst werden, werden die not­ wendigen Mehrkosten für eine Änderung des Tarifs oder die einzelnen Mehrkosten berechnet, mindestens aber 30 Euro. Als notwendiger Mehrbetrag gilt die Diffe­ renz zwischen den bestehenden Tarifen und den neuen Tarifen für die Mindest­ vertragsdauer ab Änderung. 6.3 Notwendige und vereinbarte Zusatzarbei­ ten zum Auftrag werden neben dem o.a. Auslagenersatz zusätzlich jeweils entspre­ chend der hierfür erforderlichen Arbeits­ zeit abgerechnet, mindestens aber mit 1/4 Stunde Arbeitszeit. Soweit für die Erle­ digung von Zusatzarbeiten Fahraufwand notwendig ist, mindestens mit 1 Stunde Arbeitszeit. Zu den notwendigen Zusatzarbeiten zäh­ len beispielsweise: – Erstellung und Übermittlung von CD­ ROM/DVD oder einem anderen physi­ schen Datenträger – Schulungen zur Vorbereitung der Durchführung eines Auftrags in inhalt­ licher oder technischer Hinsicht sowie bei – Texten: Neue Einleitungen/Strukturen erarbeiten, Infokästen organisieren, Be­ sorgung geeigneter Fotografien, Komplettproduktion der Seite (Druck­ vorstufe) – Fotografien: digitale Nachbearbeitung durch Beschriftung oder Archivierung – Filmmaterial: Schnitt Die komplette Seitenproduktion wird mindestens mit 100 Prozent Zuschlag auf das maßgebliche Texthonorar berechnet. 6.4 Soweit ein Auftrag Überstunden zu un­ gewöhnlichen, vorher nicht vereinbar­ ten Tageszeiten oder Wochentagen er­ fordert, kann auf den jeweiligen Stun­ densatz oder den entsprechenden Teil des vereinbarten Honorars ein Zuschlag erho­ ben werden. Bei der Berechnung für Zeit­ zuschläge sind nur volle Stunden zu be­ rücksichtigen. Die Zeitzuschläge betragen 1. 25 % des tatsächlich vereinbarten Hono­ rares für Nachtarbeit in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr, 2. 50 % des tatsächlich vereinbarten Ho­ norares, soweit die Arbeiten an Sonnta­ gen verrichtet werden, 3. 100 % des tatsächlich vereinbarten Ho­ norares soweit die Arbeiten an a) gesetzlichen Feiertagen des jeweiligen Bundeslandes (abhängig vom Sitz des Journalisten, bei Arbeit in Einrichtun­ gen des Auftraggebers das Bundesland, in dem sich diese Einrichtung befindet) oder b) an Heilig Abend und Silvester ab 14.00 Uhr verrichtet werden.

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